Mitteilungsblatt (13. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 21. Dezember 2022

13. Stück

Inhalt

 

156. Richtlinie des Rektorats: Klimafreundliches Reisen an der Universität Innsbruck

 

Präambel

Die Universität Innsbruck nimmt ihre gesellschaftliche Verantwortung im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels sehr ernst und ist sich ihrer Vorbildwirkung in diesem Bereich bewusst. Der weltweite Austausch und die internationale Vernetzung sind für exzellente Forschung und Lehre unabdingbar und sind somit auch weiterhin erwünscht. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen daher nicht verhindernd wirken, sondern Bewusstsein für nachhaltiges Reisen schaffen und einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks der Universität Innsbruck leisten.

Soweit Reisen erforderlich sind, sollten diese so geplant werden, dass möglichst mehrere Zwecke zu einer Reise verbunden werden können. Längere Aufenthalte ermöglichen gegebenenfalls mehrere Termine wahrzunehmen und dadurch weitere Reisen zu vermeiden. Auch die Kombination von dienstlich erforderlichen Reisen mit Urlaubsaufenthalten ist möglich.

    

  1. Anwendungsbereich

Die Richtlinie findet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Innsbruck (sohin auch für alle Drittmittelangestellten), die Dienstreisen oder Reisen im Zuge von Freistellungen unternehmen, Anwendung. Auch Reisetätigkeiten im Rahmen von Betriebsausflügen werden hiervon umfasst. Lediglich Exkursionen im Rahmen von Lehrveranstaltungen, die Reisen notwendig machen, sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Die Richtlinie gilt unabhängig davon, ob die Reisekosten zur Gänze oder teilweise von der Universität Innsbruck übernommen werden.

Die Richtlinie ist mit Ausnahme des Punktes 5 ebenfalls auf externe Personen anzuwenden, sofern die Universität Innsbruck zumindest einen Teil der Reisekosten übernimmt.

     

  1. Allgemeine Grundsätze

Die Beurteilung der Notwendigkeit und Unersetzbarkeit der Reise erfolgt durch den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin.

Kann der Zweck der Reise durch andere Mittel, wie beispielsweise durch die Nutzung digitaler Medien, in gleicher Qualität erreicht werden, wird empfohlen, von einer dienstlichen Reise abzusehen.

     

  1. Nutzung von Flugverbindungen

Bei allen Flügen soll Bedacht darauf genommen werden, Zwischenlandungen wenn möglich zu vermeiden.

3.1. Eine mögliche Preisersparnis, die durch die Nutzung von Flugverbindungen gegeben sein kann, ist kein rechtfertigendes Kriterium für die Wahl dieses Reisemittels. Reisen mit der Bahn können daher auch bei im Vergleich zu einem Flug höheren Preisen getätigt werden. Auch Liegewagen-, Schlafwagen- oder sonstige Nachtzugangebote können genutzt werden, da sie häufig eine Alterative zu Flügen darstellen. Ist durch eine An- oder Abreise mit der Bahn eine zusätzliche Nacht vor Ort notwendig, ist auch dies kein Grund für die Nutzung von Flugverbindungen.

3.2. Kurzstreckenflüge an Orte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind, werden nicht unterstützt und Kosten für diese Flüge daher auch nicht refundiert. Hierunter fallen alle Inlandsflüge, alle Flüge in die Schweiz und Flüge mit den Zieldestinationen München, Frankfurt, Stuttgart, Straßburg, Venedig, Mailand, Bergamo, Bologna, Florenz, Turin und Genua. Bei erforderlichen Langstreckenflügen sind notwendige Zwischenlandungen an diesen Destinationen von der Regelung ausgenommen.

3.3. Kosten für Kurzstreckenflüge zu unter 3.2. genannten Destinationen können im begründeten Ausnahmefall, sofern im Voraus von RektorIn bzw. zuständiger/zuständigem VizerektorIn freigegeben, übernommen werden.

      

  1. Klimabeitrag

Für durchgeführte Flüge ist seit dem 01. Oktober 2021 ein Klimabeitrag aus dem jeweiligen Reisebudget zu zahlen. Dieser beträgt für Flüge ab dem 01. Oktober 2021 bei erstmaliger Reise im Kalenderjahr 10% der Flugkosten, mindestens jedoch 50,- EUR pro Flugreise (eine Flugreise umfasst den Hin- und Rückflug).

Ab dem zweiten Flug im Kalenderjahr beträgt der Klimabeitrag 20% der Flugkosten, mindestens jedoch 50,- EUR pro Flugreise (eine Flugreise umfasst den Hin- und Rückflug). Der Klimabeitrag kann dabei auch von einer abweichenden Kontierung beglichen werden.

Für externe Gäste, deren Reisekosten von der Universität Innsbruck übernommen werden, beträgt der Klimabeitrag 10%, mindestens jedoch 50,- EUR pro Flugreise (eine Flugreise umfasst den Hin- und Rückflug).

4.1. Bei Reisen, deren Kosten nur zum Teil von der Universität Innsbruck übernommen werden, wird der Klimabeitrag nur dann erhoben, wenn ein Flug durch die Universität Innsbruck bezahlt wird. Die Bemessungsgrundlage ist der von der Universität Innsbruck übernommene Betrag.

 

4.2. Bei Reisen von externen Personen, deren Kosten zur Gänze oder zum Teil von der Universität Innsbruck übernommen werden, beträgt der Klimabeitrag immer 10% des Flugpreises bzw. mindestens 50,- EUR pro Flugreise. Das Verbot von bestimmten Zieldestinationen bleibt davon unberührt.

Mit den Mitteln aus den Klimabeiträgen werden Projekte zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks an der Universität Innsbruck finanziert. Über die Mittelverwendung wird jährlich Bericht an den Nachhaltigkeitsbeirat erstattet.

       

  1. Nutzung von PKW

Die Nutzung von PKW ist nur gerechtfertigt, wenn einer der nachfolgenden Gründe gegeben ist und diese bereits beim Dienstreiseantrag bzw. Antrag auf Freistellung angegeben wurde:

5.1. Notwendigkeit des Transports schwerer oder sperriger Gegenstände

5.2. Für Mitarbeitende mit körperlichen Einschränkungen (Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass)

5.3. Unerreichbarkeit des (Teil-) Reiseziels mit öffentlichen Verkehrsmitteln

5.4. Dienstliche oder private Notwendigkeit im Ausnahmefall, sofern im Voraus von RektorIn bzw. zuständiger/zuständigem VizerektorIn freigegeben

5.5. Signifikante Zeitersparnis. Als signifikant wird hier die Zeitersparnis angesehen, wenn die PKW-Fahrzeit insgesamt länger als 30 Minuten dauert und die Fahrzeit durch die PKW-Nutzung um zumindest die Hälfte reduziert wird.

Soweit mehrere Mitarbeitende die gleiche Reise unternehmen, ist darauf zu achten, dass eine möglichst große Sitzplatznutzung bei PKW-Fahrten erfolgt (Mitfahrgelegenheiten)

Der Nachweis der Zeitersparnis ist mittels Fahrzeitvergleich durch einen Routenplaner durch die Mitarbeitenden selbst zu erbringen.

            

  1. In Kraft treten

Diese Richtlinie tritt mit 01. Jänner 2023 in Kraft.

    

Anhang

  1. Beispiele zur Signifikanz von Zeitersparnis

(Es werden immer die kürzesten Fahrzeiten für die gleichen Ausgangs- und Zielorte angenommen.)

Beispiel 1:

Autofahrt von Universität bis zu 20 Minuten: Es liegt keine relevante Zeitersparnis vor da die Fahrt insgesamt zu kurz ist, um relevant zu sein und im Umfeld der Universitätsstandorte ein gutes öffentliches Verkehrsnetz besteht.

Beispiel 2:

Busfahrt: 60 Minuten; Autofahrt: 40 Minuten: Es liegt keine relevante Zeitersparnis vor, da Fahrt mit dem Bus nicht zumindest doppelt so lange dauert.

Beispiel 3:

Busfahrt: 90 Minuten; Autofahrt: 40 Minuten: Eine relevante Zeitersparnis ist gegeben, da Fahrt mit dem Bus mehr als doppelt so lange dauert.

        

Für das Rektorat

Tilmann Märk


 

157. Änderung des Organisationsplans der Universität Innsbruck

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 nach Stellungnahme des Senats und mit Genehmigung des Universitätsrats vom 15. Dezember 2002 den Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 17. Juni 2004, 31. Stück, Nr. 234, zuletzt geändert im Mitteilungsblatt vom 06. April 2022, 32. Stück, Nr. 385 mit Wirkung zum 1. 1. 2023 wie folgt geändert:

In § 4 Abs. 4 Punkt 16. wird die Z 1. „Institut für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsinformatik“ durch „Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht“ ersetzt.

                                   

Für das Rektorat:   

Univ.-Prof. i. R. Dr. Dr. h. c. mult. Tilmann Märk 

Rektor

Für den Universitätsrat:

Dr. Werner Ritter

Vorsitzender


 

158. Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des Organisationsplans mit Beginn ab 1.1.2023 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29.2.2024 Univ.-Prof. Justus Piater, PhD zum Leiter und Univ.-Prof. Adam Jatowt, PhD zum stellvertretenden Leiter des Forschungsschwerpunkts „Digital Science Center DiSC“ Instituts bestellt.

           

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


 

159. Äquivalenzliste - Master Experimental and Empirical Economics

 

Die nachstehenden, im Rahmen des Masterstudiums Angewandte Ökonomik – Applied Economics an der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik der Universität Innsbruck (Curriculum kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 4. Mai 2007, 52. Stück, Nr. 226, letzte Änderung kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 67. Stück, Nr. 596, Berichtigung im Mitteilungsblatt vom 4. März 2020, 17. Stück, Nr. 261) positiv beurteilten Prüfungen entsprechen den Prüfungen des Curriculums für das Masterstudium Experimental and Empirical Economics an der Universität Innsbruck (Curriculum kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 24. Juni 2022, 57. Stück, Nr. 609) wie folgt:

Module des Masterstudiums Angewandte Ökonomik – Applied Economics

Module des Masterstudiums Experimental and Empirical Economics

§ 8 (1) 1. PM Mathematik: VO3 (5 ECTS) + AG1 (2,5 ECTS)

 

§ 9 (1) 1. PM Mathematik: VO2 (3 ECTS) + SE2 (4,5 ECTS)

 

§ 8 (1) 2. PM Statistik: VO3 (5 ECTS) + AG1 (2,5 ECTS)

 

§ 9 (1) 2. PM Statistik: VO2 (3 ECTS) + SE2 (4,5 ECTS)

 

§ 8 (1) 3. PM Mikroökonomik: VO3 (5 ECTS) + AG1 (2,5 ECTS)

 

§ 9 (1) 3. PM Mikroökonomik: VO2 (3 ECTS) + SE2 (4,5 ECTS)

 

§ 8 (1) 4. PM Makroökonomik: VO3 (5 ECTS) + PS1 (2,5 ECTS)

 

§ 9 (1) 4. PM Makroökonomik: VO2 (3 ECTS) + SE2 (4,5 ECTS)

 

§ 8 (1) 5. PM Spieltheorie: VO3 (5 ECTS) + PS1 (2,5 ECTS)

 

§ 9 (1) 5. PM Spieltheorie: VO2 (3 ECTS) + SE2 (4,5 ECTS)

 

§ 8 (1) 6.  PM Ökonometrie: VO3 (5 ECTS) + PS1 (2,5 ECTS)

 

§ 9 (1) 6. PM Ökonometrie: VO2 (3 ECTS) + SE2 (4,5 ECTS)

 

§ 8 (1) 7. PM Vorbereitung Masterarbeit

 

§ 9 (1) 7. PM Vorbereitung Masterarbeit

 

§ 8 (2) 1. WM Verhaltens- und Experimentalökonomik: VU3 (7,5 ECTS) + VU3 (7,5 ECTS)

 

§ 9 (2) 1. WM Verhaltens- und Experimentalökonomik: VU 15 ECTS-AP

§ 8 (2) 2. WM Ökonometrie und Statistik: VU3 (7,5 ECTS) + VU3 (7,5 ECTS)

 

§ 9 (2) 2. WM Ökonometrie und Statistik: VU 15 ECTS-AP

§ 8 (2) 3. WM Wirtschaftspolitik: VU3 (7,5 ECTS) + VU3 (7,5 ECTS)

 

§ 8 (2) 3. WM Wirtschaftspolitik: VU 15 ECTS-AP

 

§ 8 (2) 4. WM Wirtschaftstheorie: VU3 (7,5 ECTS) + VU3 (7,5 ECTS)

 

§ 9 (2) 4. WM Wirtschaftstheorie: VU 15 ECTS-AP

§ 8 (2) 5. WM Ausgewählte ökonomische Themen: VU3 (7,5 ECTS) + VU3 (7,5 ECTS)

 

§ 9 (2) 5. WM Ausgewählte ökonomische Themen: VU 15 ECTS-AP

 

                     

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter


 

160. Berichtigung des Curriculums für das gemeinsame Bachelorstudium Mechatronik der Universität Innsbruck und der UMIT

 

Das Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Mechatronik der Universität Innsbruck und der UMIT, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 09.06.2011, 28. Stück, Nr. 472, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 11.04.2018, 24. Stück, Nr. 292 wird wie folgt berichtigt:

Die Bezeichnung „UMIT – Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik“ lautet nunmehr im gesamten Curriculum „UMIT TIROL – Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie“.

                    

Für die Curriculum-Kommission:

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam

Für den Senat:

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer

 


 

161. Berichtigung des Curriculums für das gemeinsame Masterstudium Mechatronik der Universität Innsbruck und der UMIT

                

Das Curriculum für das gemeinsame Masterstudium Mechatronik der Universität Innsbruck und der UMIT, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10.06.2013, 39. Stück Nr. 317 wird wie folgt berichtigt:

Die Bezeichnung „UMIT – Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik“ lautet nunmehr im gesamten Curriculum „UMIT TIROL – Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie“.

               

Für die Curriculum-Kommission:

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam

Für den Senat:

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer


 

162. Berichtigung des Curriculums für das gemeinsame Bachelorstudium Elektrotechnik der Universität Innsbruck und der UMIT

 

Das Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Elektrotechnik der Universität Innsbruck und der UMIT, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 25. Mai 2018, 44. Stück, Nr. 406 wird wie folgt berichtigt:

Die Bezeichnung „UMIT – Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik“ lautet nunmehr im gesamten Curriculum „UMIT TIROL – Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie“.

           

Für die Curriculum-Kommission:

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam

Für den Senat:

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer


 

163. Berichtigung des Curriculums für das gemeinsame Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus der Universität Innsbruck und der UMIT

 

Das Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus der Universität Innsbruck und der UMIT, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 27. Juni 2014, 35. Stück, Nr. 539, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 23. Juni 2017, 45. Stück, Nr. 652 wird wie folgt berichtigt:

Die Bezeichnung „UMIT – Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik“ lautet nunmehr im gesamten Curriculum „UMIT TIROL – Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie“.

                    

Für die Curriculum-Kommission:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Rudolf Kerschbamer

Für den Senat:

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer

 


 

164. Berichtigung des Curriculums für das gemeinsame Masterstudium Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung (2019 W) der Universität Innsbruck und der UMIT

 

Das Curriculum für das gemeinsame Masterstudium Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung (2019 W) der Universität Innsbruck und der UMIT, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 24. Juni 2019, 64. Stück, Nr. 566, zuletzt berichtigt mit Mitteilungsblatt vom 5. Mai 2021, 62. Stück, Nr. 713 wird wie folgt berichtigt:

Die Bezeichnung „UMIT – Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik“ lautet nunmehr im gesamten Curriculum „UMIT TIROL – Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie“.

         

Für die Curriculum-Kommission:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Rudolf Kerschbamer

Für den Senat:

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer


 

165. Berichtigung des Curriculums für das gemeinsame Masterstudium Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung (2022 W) der Universität Innsbruck und der UMIT

 

Das Curriculum für das gemeinsame Masterstudium Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung (2022 W) der Universität Innsbruck und der UMIT, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 27. April 2022, 38. Stück, Nr. 457, zuletzt berichtigt mit Mitteilungsblatt vom 5. Mai 2021, 62. Stück, Nr. 713 wird wie folgt berichtigt:

Die Bezeichnung „UMIT – Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik“ lautet nunmehr im gesamten Curriculum „UMIT TIROL – Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie“.

              

Für die Curriculum-Kommission:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Rudolf Kerschbamer

Für den Senat:

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer


 

166. Bevollmächtigungen im Studienrecht – Änderung

 

Die im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 29. September 2022, 73. Stück, Nr. 748, kundgemachten Bevollmächtigungen für die Fakultät für Betriebswirtschaft sowie für die Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik, geändert mit Mitteilungsblatt vom 19. Oktober 2022, 4. Stück, Nr. 57, werden ersetzt durch nachstehende Bevollmächtigungen:

 

 

 

Studiendekaninnen/

Studiendekane

bevollmächtigt für die Punkte:

Studienbeauftragte

bevollmächtigt für die Punkte:

3. Fakultät für Betriebswirtschaft

 

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters

(V: Univ.-Prof. Dr. Annette Ostendorf)

3 bis 5, 8 bis 15, 17 für die Studien:

MA Organization Studies

MA Strategisches Management

MA Strategisches Management und Innovation

MA Accounting, Auditing and Taxation

MA Banking and Finance

MA Wirtschaftsinformatik

MA Marketing und Branding

D Internationale Wirtschaftswissenschaften

MA Wirtschaftspädagogik

Dr. PhD Program Management (einschließlich 7)

ES Entrepreneurship

Für das Studium BA Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics:

3, 4, 8 bis 11 und 17 für folgende Module gemäß Curriculum:

§ 5 Abs. 1 Z 1, 3 bis 9, 13, 16 bis 18

§ 5 Abs. 2

§ 5 Abs. 4 Z1, 3 bis 15, 31 bis 35

§ 5 Abs. 5

5,12,14 und 15 für die Vertiefungsrichtung Betriebswirtschaft.

17g für alle der Fakultät für Betriebswirtschaft zugeordneten Studien

 

OR Mag. Elke Kitzelmann

7 für das Studium:

D Internationale Wirtschaftswissenschaften

Ass.-Prof. Mag. Dr. Heike Welte

7 für das Studium:

MA Wirtschaftspädagogik

Univ.-Prof. Mag. Dr. Richard Weiskopf

7 für das Studium:

MA Organization Studies

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andrea Hemetsberger

7 für das Studium:

MA Strategisches Management

Mag. Mag. Matthias Stefan, PhD

7 für das Studium:

MA Banking and Finance 

assoz. Prof. Mag. Mag. Stefan Häussler, PhD

7 für das Studium:

MA Wirtschaftsinformatik

Univ.-Prof. Mag. Dr. Silvia Jordan

7 für das Studium:

MA Accounting, Auditing and Taxation 

Ass.-Prof. Mag. Dr. Herbert Stocker

7 für das Studium:

BA Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics

Univ.-Prof. Dr. Oliver Koll

7 für das Studium:

MA Marketing und Branding

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Katja Hutter

7 für das Studium:

MA Strategisches Management und Innovation

Robert Konrad Schimpf, BSc MSc

7 für das Studium:

ES Entrepreneurship

5. Fakultät für Volks-wirtschaft und Statistik

 

 

 

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Janette Walde

(V: Univ.-Prof. Dr. Markus Walzl)

3 bis 5, 8 bis 15, 17 für die Studien:

BA gemeinsames Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus der Universität Innsbruck und der UMIT

MA Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung -gemeinsames Studienprogramm der Universität Innsbruck und der UMIT.

MA Angewandte Ökonomik – Applied Economics

Dr. gemeinsames PhD Program in Economics and Statistics der Universität Innsbruck und der Joh. Kepler Universität Linz

Für das Studium

BA Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics:

3, 4, 8 bis 11 und 17 für folgende Module gemäß Curriculum:

§ 5 Abs. 1 Z 2, 10 bis 12, 14, 15

§ 5 Abs. 3

§ 5 Abs. 4 Z 2, 16 bis 30

5, 12, 14 und 15 für die Vertiefungsrichtung Volkswirtschaft.

17g für alle der Fakultät für Volkswirtschaft zugeordneten Studien

Ass.-Prof. Mag. Dr. Herbert Stocker

7 für das Studium:

BA Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Veronika Eberharter

7 für das Studium:

MA Angewandte Ökonomik – Applied Economics

MA Experimental and Empirical Economics

Univ.-Prof. Mag. Dr. Johann Scharler

7 für das Studium:

Dr. gemeinsames PhD

Program in Economics and Statistics der Universität Innsbruck und der Joh. Kepler Universität Linz

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Gottfried Tappeiner

7 für die Studien:

BA Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus

MA Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung

    

Die Änderung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

              

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter


 

167. Verlautbarung der Einrichtung von Universitätslehrgängen

 

Gemäß § 46 Abs. 5 des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, geändert mit Mitteilungsblatt vom 23.11.2022, 09. Stück, Nr. 121, werden der

Universitätslehrgang „Akademisch geprüfter Immobilienexperte“

und das

ao. Masterstudium „Interdisziplinäres Immobilienrecht“

eingerichtet.

                          

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende


 

168. Ausschreibung: Hypo Tirol Bank Dissertationspreis 2023 an der Universität Innsbruck

 

Für das Jahr 2023 werden von der Hypo Tirol Bank AG aktuelle und herausragende Dissertationen mit dem „Hypo Tirol Bank Dissertationspreis an der Universität Innsbruck“ ausgezeichnet. Zur Ausschreibung gelangen insgesamt 16.000,- Euro. Die Preissumme beträgt mindestens 2.000,- Euro pro Preis.

Prämiert werden aktuelle und herausragende Dissertationen aller Wissenschaftsdisziplinen, die an der Universität Innsbruck eingereicht wurden.

Antragsberechtigt sind alle Absolventinnen und Absolventen von Doktorats- und PhD-Studien der Universität Innsbruck des Jahres 2022.

Als Voraussetzung für die Einreichung dieses Preises gelten:

  • Abschluss des Studiums im Jahr 2022 (Datum des Bescheides über die Verleihung des akademischen Grades)
  • Hervorragende und bestbeurteilte Dissertation

 

Bewerbungen sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:

a)       

Antragsformular

b)       

Dissertation als pdf

c)        

online abrufbares Blatt „Studienblatt und Studienzeitbestätigung“

d)       

Zeugnisse der kommissionellen Abschlussprüfung (Rigorosenzeugnis) und Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades

e)       

alle Dissertationsgutachten

f)         

Kurzbeschreibung der Dissertation in deutscher Sprache (max. 1 Seite)

g)       

Lebenslauf, wissenschaftlicher Werdegang

h)       

Publikationsliste des/der Bewerber/in

i)         

Kurzlebenslauf in 5 – 8 Sätzen in deutscher Sprache (für den Festakt)

j)         

Motivationsschreiben (warum soll Ihre wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet werden, 1 - 2 Seiten)

 

 Die Bewerbung erfolgt über

 

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:
    https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/hypo-2023/ausschreibung-hypo-2023.html
  2. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.

 bis spätestens

Dienstag, 14. Februar 2023

 

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Angelika Hintner, Forschungsförderung & Mentoring,

projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34416; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

Die Zuerkennung des Dissertationspreises 2023 der Hypo Tirol Bank AG erfolgt im Rahmen einer feierlichen Übergabe voraussichtlich im Sommer 2023.

            

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


 

169. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Die Leiterin der Organisationseinheit Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung hat Mag. Elisabeth Thompson bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Exoskelette für manuelle Arbeitsplätze" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Mag. Daniela Jäger

Leiterin der Organisationseinheit Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung


    

170. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie hat Francesca Finotello bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "BCL2 Network Adaptations in B Cell Transformation" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Frank Oliver Stefan Edenhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie


    

171. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Bibelwissenschaften und Historische Theologie hat Mag. Dr. Nicole Bauer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Branding Demons: A Religious Studies Analysis of the Roman Catholic Exorcist Movement in Austria" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Dr. James Andrew Doole

Leiter der Organisationseinheit Institut für Bibelwissenschaften und Historische Theologie


    

172. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht hat Mag. Dr. Bernadette Zelger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Zur unionsrechtskonformen Auslegung von Regelungen der Wegzugsbesteuerung - Eine umfassende Analyse im Rechtsvergleich" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder

Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht


    

173. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht hat assoz. Prof. Mag. Dr. Margareth Helfer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Naturgefahr Berg: Risikomanagement und Verantwortung Herausforderungen für die Gesellschaft und das Recht" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Francesco Schurr

Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht


    

174. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft hat Andreas Pehr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Basic Research Database for Federalism & Decentralization Studies" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Senn

Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft


    

175. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft hat Susanne Reitmair-Juarez bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Are the Young "Off Topic"? Comparing Young People's Issue Horizons with Mass Media Coverage" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Senn

Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft


    

176. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Soziologie hat Chiara Massaroni bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Mobility, transnationalism, and family life transformations: Parenting viewed from the position of Burkinabé children living in Italy" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Kristina Stoeckl

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Soziologie


    

177. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Medien, Gesellschaft und Kommunikation hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Uta Rußmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "PR-Ethik-Rat" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Theo Hug

Leiter der Organisationseinheit Institut für Medien, Gesellschaft und Kommunikation


    

178. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen hat Rene Schwaiger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Carbon Pricing in a CRSD Context:  Experimental Evidence from the U.S" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Dr. Jürgen Huber

Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen


    

179. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen hat Dominik Schmidt bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "An experimental test of pin and related measures" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Dr. Jürgen Huber

Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen


    

180. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen hat Felix Kunz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "The Low-Risk Anomaly: Investigating Institutional Demand in the U.S. and Europe" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Dr. Jürgen Huber

Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen


    

181. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftsinformatik, Produktionswirtschaft und Logistik hat Tim Florian Kollmer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Mitigation of Dark Patterns in Socio-Technical Systems" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Remus

Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftsinformatik, Produktionswirtschaft und Logistik


    

182. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Vergleichende Literaturwissenschaft hat Dr. Alena Gwendolin Heinritz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Promethean Creation and Post-Promethean Agency: Prometheus in Discourse of Literature and Work" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Martin Sexl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Vergleichende Literaturwissenschaft


    

183. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik hat assoz. Prof. Mag. Dr. Michael Pilz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Innsbrucker Zeitungsarchiv (IZA) - Strukturfinanzierung ab 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Dannerer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik


    

184. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat Univ.-Prof. Dr. Sabine Schrader bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Großes Kino! Aufbruch & Gewalt im Autorenkino der Romania der 1960er und 1970er Jahre" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik


    

185. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat assoz. Prof. Mag. Dr. Kurt Schindelwig bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Sicherheitsbindung mit seitlicher Auslösung an der Ferse" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


    

186. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Linda Katharina Rausch bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Going to Altitude with Anxious-Depressive Symptoms. A Randomised Cross Over Pilot Trial in Individuals With Mental Disorders and Healthy Controls" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


    

187. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Daniel Debertin bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Development of a technology platform for measuring downhill skiing technique" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


    

188. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik hat Alexander Steiner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Der Blick auf alte Welten durch die Linse der Innsbrucker Altertumswissenschaften" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

assoz. Prof. Dr. Kordula Schnegg

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik


    

189. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Marie-Claire Ries bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Archäologische Potenzialerfassung an Seeufern und Feuchtgebieten Kärntens " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche

Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien


    

190. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Mag. Tobias Karl Pamer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Vernetzung im Tiroler Alpenraum. Digitale Georeferenzierung und Auswertung der Tiroler Grundherrschaften" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


    

191. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Dr. Jonathan Singerton bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Korrespondenznetzwerke zwischen Neapel und Wien, 1778-1814" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


    

192. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Tracy Eleanor Northup bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "QUANT-NET+: Towards Practical Deployment of Quantum Networks" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


 

193. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Dr. Benjamin Peter Lanyon bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "QCI: Proof of Concept - Secure Connectivity Austria" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


    

194. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Farokh Mivehvar bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Topological Quantum Vortex Self-Ordering in a Cavity" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Barbara Kraus

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


    

195. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Dr. Kathrin Faßmer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "The Austroalpine nappe stack (Eastern Alps): How to distinguish Ötztal and Texel Nappes" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


    

196. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Ilse Kranner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Infrarot-Thermographie zur Analyse von Saatgutqualität" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


    

197. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Gregor Andreas Pichler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "The mycobiont isolated from the lichen Cetraria islandica: Isolation techniques, culturing and secondary metabolites" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


 

198. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Dr. Pau Carnicero Campmany bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Evolutionary consequences of climatic fluctuations for high-elevation plants within a major Southern European refugium" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


    

199. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Nadine Präg bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Mikrobielles Coating von Samen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie


    

200. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Jana Sophie Kesenheimer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Mentale Kontoführung menschlichen Gesundheitsverhaltens" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie


    

201. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Univ.-Prof. Dr. Dorothea Hämmerer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Representational dynamics for flexible learning in complex environments" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie


    

202. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Jonas Hermann Franzen bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Electron-rich Bipyridine and Phosphine Ligands for the Design of Photoactive d6 Complexes" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie


    

203. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie hat Jovan Badzoka bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Analytisch Chemische Validierung von Mikroplastik" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Huck

Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie


    

204. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Mag. Teresa Kaserer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Targeting cellular senescence based on inter-organelle communication, multi-level proteostasis and metabolic control" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


    

205. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Mag. Thomas Hasenöhrl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Optimization of the first dual sEH/FLAP inhibitor diflapolin: Synthesis, characterization, biological testing, molecular modeling, lipophilicity and solubility studies of novel derivatives" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


    

206. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Mag. Paul Kapitza bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Development of halido[1,3-diethyl-4,5-diphenyl- 2H-imidazol-2-ylidene]gold(I/III) complexes as antitumor agents: Investigations on the reactivity with components of cellular medium and their influence on cytotoxicity" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


    

207. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Eva Sanchez Armengol bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Development of a newly surface-modified total denture with enhanced mucoadhesive and antimicrobial properties " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


    

208. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Paul Scheier bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Non-Ergodic Fragmentation upon Collision Induced Activation of Cysteine-Water Cluster Cations" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


    

209. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Dr. Elisabeth Gruber bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Spectroscopy of He-tagged photoactive (metal)organic molecules" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


    

210. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Limnologie, Mondsee hat Dr. Thomas Pröschold bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Morphological diversity and molecular phylogeny of five Paramecium bursaria (Alveolata, Ciliophora, Oligohymenophor" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Otto Eerikki Seppälä

Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Limnologie, Mondsee


    

211. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. Robert Eberle bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Exoskelette für manuelle Arbeitsplätze" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam

Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften


    

212. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften hat Dipl.-Ing. Paul Hofer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Numerical Simulation of the Structural Behavior of Rockfall Barrier Foundations Subjected to Impact" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam

Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften


    

213. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Immo Lukas bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Numerical Investigations on the Load-Bearing Behavior of Non-Continuous Longitudinal Stiening" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


    

214. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung hat Alexandra Moisi bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Hosting Spaces. Designing digital extensions into our physical environment" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

 

o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Gabriela Seifert-Kavan

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung


    

215. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Robert Sebastian Weidner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Exoskelette für manuelle Arbeitsplätze" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik


 

216. Ausschreibung der Stelle einer / eines Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors für Angewandte Psychologie

 

Am Institut für Psychologie der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Innsbruck ist die Stelle einer / eines

 

Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors

für

Angewandte Psychologie mit Schwerpunkt Sozial-ökologische Verantwortung und Nachhaltigkeit in Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft

 

gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.

Aufgaben

Die Professur soll das Fach Angewandte Psychologie mit dem Schwerpunkt Sozial-ökologische Verantwortung und Nachhaltigkeit in Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft in Forschung und Lehre vertreten. Dies kann neben entsprechenden arbeits-, organisations- und wirtschaftspsychologischen Forschungsfokussen auch Forschungsperspektiven aus anderen angewandt-psychologischen Feldern (z.B. politische Psychologie, Umweltpsychologie) beinhalten. Beispiele wären „Organisationale Demokratie und Partizipationsforschung“, „Organisationale Nachhaltigkeit“, „Integrative Wirtschaftsethik“ oder breiter angelegte umweltpsychologische und/oder politisch-psychologische Fragestellungen mit dem Ziel der Analyse und Gestaltung einer sozial-ökologischen Transformation von Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft. Eine Mitarbeit im interfakultären Forschungsschwerpunkt „Economy, Politics & Society (EPoS)“ und/oder dem fakultären Forschungszentrum „Gesundheit und Prävention über die Lebensspanne“ ist gewünscht.

In der Lehre sind arbeits-, organisations- und wirtschaftspsychologische Inhalte auf allen Ausbildungsstufen (Bachelor, Master, PhD) des Studiums der Psychologie zu vermitteln. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn auch weitere angewandt-psychologische Inhalte (z.B. politische Psychologie, Umweltpsychologie) gelehrt werden können.

Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung gilt als selbstverständlich.

Anstellungserfordernisse

  1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung im Fach Psychologie;
  2. einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Eignung;
  3. hervorragende anwendungsorientierte Forschung in Themenbereichen des gewünschten Schwerpunkts „Angewandte Psychologie: sozial-ökologische Verantwortung und Nachhaltigkeit in Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft“;
  4. hervorragende Publikationsleistungen in Themenbereichen des gewünschten Schwerpunkts „Angewandte Psychologie: sozial-ökologische Verantwortung und Nachhaltigkeit in Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft“;
  5. Nachweis der Einbindung in die internationale Scientific Community;
  6. adäquate Anwendung quantitativer und/oder qualitativer Methoden im sozial-ökologischen Kontext;
  7. Bereitschaft zum interdisziplinären Arbeiten;
  8. facheinschlägige Auslandserfahrung;
  9. ausgeprägte pädagogische und hochschuldidaktische Fähigkeiten;
  10. Erfahrung in der Einwerbung von Forschungsmitteln;
  11. Eignung zur Führungskraft.

Bewerbungen müssen bis spätestens

28. Februar 2023

an der Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).

Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten; Lehrkonzept (inkl. Dokumentation der Lehrerfahrung); Forschungskonzept unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungsorientierung. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.

Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:

https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen/

             

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor


 

217. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Controller_in an der Akademie der bildenden Künste Wien

 

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Controller_in
im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

Das Controlling ist eine Dienstleistungseinrichtung der Akademie der bildenden Künste Wien, welche für die Lieferung wichtiger Informationen zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Akademie verantwortlich ist. Aufgabe des Controllings ist die Etablierung, Sicherstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung eines leistungsfähigen Controllingsystems für Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung.

    

Aufgabenbereiche

  • Gesamtverantwortung für das Controlling in enger Zusammenarbeit mit dem Rechnungswesen und dem Rektorat
  • Durchführung von Budget-, Finanz-, Investitions-, Cash- und Liquiditätsplanung/-management sowie deren Verfolgung und Forecasting
  • Erstellung von Jahres-/Quartalsabschlüssen und umfassendes Berichtswesen (Beteiligungs-, Finanzcontrolling) sowie Kennzahlenmanagement
  • Reporting, monatliche Abweichungsanalysen sowie Ad-hoc-Analysen
  • Analyse bestehender Betriebsprozesse, Verantwortung für das Interne Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagement in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen und Instituten
  • Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLRV-Universitäten)
  • Mitarbeit sowie Vorbereitungs- und Prüfungstätigkeiten im Rahmen der internen Revision
  • Beratung und Unterstützung des Rektorats in operativen, strategischen und finanziellen Entscheidungen (z.B. Aufbereitung finanzieller Entscheidungsgrundlagen)
  • Schnittstelle zum Rektorat, internen Abteilungen wie dem Rechnungswesen, externen Partnern und anderen Stakeholdern
  • zentrale Ansprechperson für alle SAP-relevanten Fragestellungen und Systementscheidungen
  • Verantwortung für die Leistungsvereinbarung mit dem Bund, gemeinsam mit Rechnungswesen und Rektorat

Wir wenden uns an flexible Managementpersönlichkeiten, die mit Kommunikationsstärke, Fachkenntnissen und strukturierter, selbstständiger und lösungsorientierter Arbeitsweise überzeugen und bevorzugt Erfahrung im Bereich der Universitäten oder universitätsnaher Institutionen haben.

    

Anstellungsvoraussetzungen

  • ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium mit Schwerpunkt Finanzen und Controlling (Diplom- bzw. MA-Abschluss) oder vergleichbarer Abschluss
  • mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen Controlling, Finanz- und Rechnungswesen
  • Erfahrungen in den unter den Aufgabenbereichen genannten Gebieten, u.a. mehrjährige Erfahrung in der Unternehmensbudgetplanung/-verwaltung
  • Kenntnisse des Projekt- und Prozessmanagement im Controlling
  • fundierte Kenntnisse in SAP (FI, FI-CO, FI-AA, FI-SD, S4 HANA, ILM) und vergleichbaren Systemen, Buchhaltungs- bzw. ERP-Systemen sowie MS Office
  • solides Wissen über Controlling-Standards sowie alle kaufmännisch relevanten Rechtsvorschriften und Verordnungen, idealerweise auch im universitären Kontext (UG, Univ.RechnungsabschlussVO etc.)
  • Bereitschaft zur einschlägigen Weiterbildung
  • ausgezeichnete Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse
  • hohe soziale Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein
  • wirtschaftliches, analytisches, strategisches und lösungsorientiertes Denken, strukturierter und selbstständiger Arbeitsstil

      

Gewünschte Qualifikation

  • Erfahrungen im universitären Bereich
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

   

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IVb beträgt derzeit bei vollem Beschäftigungsausmaß Euro 3.058,6. Bereitschaft zur KV-Überzahlung – in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – ist vorhanden.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 16.01.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

      

Chirla Laura Bianca

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


 

218. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Mitarbeiter_in in Kunst/Forschung/Support an der Akademie der bildenden Künste Wien

 

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Mitarbeiter_in Kunst | Forschung | Support
im halben Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

    

Die Abteilung Kunst | Forschung | Support ist eine Dienstleistungseinrichtung der Akademie der bildenden Künste Wien, deren Aufgaben die Agenden des Forschungsservices, des Doktoratszentrums und des Wissenstransfers umfassen.

Gesucht wird ein_e engagierte_r und motivierte_r Mitarbeiter_in, der_die sich sicher in einem disziplinenübergreifenden universitären Umfeld bewegen kann und Interesse an einer administrativen Aufgabe im Bereich Kunst, Entwicklung und Erschließung der Künste, künstlerische Forschung und wissenschaftliche Forschung hat.

   

Aufgabenbereiche

  • administrative und organisatorische Aufgaben zur Unterstützung bei Projektanträgen und Fördereinreichungen im Drittmittelbereich
  • administrative und organisatorische Aufgaben zur Unterstützung von geförderten Projekten (insb. Budgetverwaltung, Leistungsdokumentation, Infrastruktur)
  • allgemeine administrative und organisatorische Aufgaben im Rahmen der Projekte und Agenden des Forschungsservices

   

Anstellungsvoraussetzungen

  • ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (Diplom- bzw. MA-Abschluss)
  • ausgezeichnete Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • routinierter Umgang mit Computeranwendungen (insb. MS-Office), Bereitschaft zur Einarbeitung in relevante Datenbanken sowie digitale Tools und Workflows
  • Textkompetenz

   

Gewünschte Qualifikation

  • Kenntnisse und Erfahrung in Organisationszusammenhängen
  • Kenntnisse in der administrativen und finanziellen Abwicklung von Drittmittelprojekten bzw. Förderungen
  • strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfreudigkeit und Teamfähigkeit
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

   

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IVa beträgt derzeit Euro 1.395,7 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Stunden pro Woche.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 16.01.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

       

Chirla Laura Bianca

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


 

219. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

 

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

            

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


(PDF-Datei hier)


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