Masterstudium Marketing und Branding

Fakultät Fakultät für Betriebswirtschaft
Dauer / ECTS-AP 4 Semester / 120 ECTS-AP
Akademischer Grad Master of Science (MSc)
Niveau der Qualifikation Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F 0414 Marketing und Werbung
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 066 617
Curriculum Mitteilungsblatt vom  02.04.2024, 33. Stück, Nr. 643
Unterrichtssprache Englisch
Voraussetzung Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung Für einen optimalen Studienverlauf wird dringend empfohlen, das Studium im Wintersemester aufzunehmen. Mit Ausnahme eines Wahlkurses können im Sommersemester keine Kurse besucht werden.

 

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck:

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Es gelten zudem die folgenden qualitativen Zulassungsbedingungen gemäß § 63a Abs. 1 UG:

  • Fundierte Kenntnisse in Marketing und in wirtschaftswissenschaftlichen Methoden; diese Kenntnisse gelten jedenfalls als erbracht, wenn Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 10 ECTS-AP aus dem Bereich Internes und Externes Rechnungswesen, 10 ECTS-AP aus Mathematik und/oder Statistik und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Methoden sowie mindestens 12,5 ECTS-AP aus den Bereichen Marketing, Markenführung, Handel oder Dienstleistungsmanagement positiv absolviert wurden.
  • Im Wintersemester 2024/25 wird ein überarbeitetes Curriculum für das Masterstudium Marketing und Branding in Kraft treten. Das Masterstudium Marketing und Branding und weitere Masterprogramme an der Fakultät für Betriebswirtschaft wurden grundlegend überarbeitet. Die Lehrveranstaltungen umfassen nun ein flexibles und an neuen (Forschungs-)Themen ausgerichtetes Angebot.
    Eine Änderung ist, dass für das Masterstudium Marketing und Branding und alle englischsprachigen Masterstudien als eine zusätzliche qualitative Zulassungsbedingung ein GMAT mit mind. 550 Punkten bzw. GMAT Focus mit mind. 525 Punkten vorgesehen ist.
    Absolvent*innen der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Innsbruck mit einer Gesamtnote zwischen 1,0 und 2,8 können auf den GMAT verzichten. Diese Zulassungsbedingung gilt zusätzlich zu den bestehenden Bedingungen von 10 ECTS-AP aus dem Bereich Internes und Externes Rechnungswesen, 10 ECTS-AP aus Mathematik und/oder Statistik und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Methoden sowie mindestens 12,5 ECTS-AP aus den Bereichen Marketing, Markenführung, Handel oder Dienstleistungsmanagement.

Da die Zulassungsprüfung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, ist es empfehlenswert, für einen Start des Studiums zum Wintersemester (1.10.) den entsprechenden Antrag auf Zulassung entsprechend frühzeitig einzureichen.

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

1. Semester »

10 ECTS-AP: PM Marktforschung und Datenanalyse
10 ECTS-AP: PM Strategisches Marketing und Strategische Markenführung
10 ECTS-AP: PM Konsumenten- und Technologieverhalten

2. Semester »

10 ECTS-AP: Wahlmodul gemäß § 8 Abs. 2
10 ECTS-AP: Wahlmodul gemäß § 8 Abs. 2
10 ECTS-AP: Wahlmodul gemäß § 8 Abs. 2

3. Semester »

10 ECTS-AP: PM Wissenschaftliches Forschen
10 ECTS-AP: 2 Wahlmodule gemäß § 8 Abs. 2
10 ECTS-AP: 2 Wahlmodule gemäß § 8 Abs. 2 oder Interdisziplinäre Kompetenzen

4. Semester »

2,5 ECTS-AP: Konzeption der Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Begleitung der Masterarbeit
25 ECTS-AP: Masterarbeit

Grafische Darstellung »

in Bearbeitung

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Masterstudium Marketing und Branding dient der vertieften sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die die Anwendung fortgeschrittener wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Als wissenschaftliches Studium besteht sein Kern in der spezialisierten Vermittlung von Theorien und Methoden der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, insbesondere von Marketing und Branding. Dabei finden auch die Erkenntnisse der Geschlechterforschung Berücksichtigung.

Das Masterstudium Marketing und Branding fördert in den Modulen über die fachlichen Kompetenzen hinaus auch außerfachliche Kompetenzen, wie beispielsweise kritisches und ethisches Denken, Analysefähigkeiten, Teamwork und Problemlösungskompetenzen.

Erwartete Lernergebnisse

Das Ausbildungsziel des universitären Masterstudiums ist das Erlangen einer vertieften wissenschaftlichen und wissenschaftlich fundierten, theorie- und methodengestützten Analyse- und Problemlösungskompetenz der Absolventinnen und Absolventen in Wissenschaft und Praxis. Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen,

  • wissenschaftliche Probleme eigenständig zu bearbeiten, wissenschaftliches Wissen zu beurteilen und es in neuen, insbesondere forschungsrelevanten Kontexten anzuwenden sowie ein weiterführendes wissenschaftliches Doktorats- oder PhD-Studium aufzunehmen;
  • in ihren jeweiligen außeruniversitären beruflichen Einsatzfeldern, insbesondere jenen mit Verantwortung für Marketing- und Branding-Prozesse, einschlägige Problemstellungen wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert zu bearbeiten. Über das Feld von Marketing und Branding hinaus verfügen sie über Qualifikationen, die ihren Einsatz in unterschiedlichen beruflichen Feldern ermöglichen;
  • Verantwortung für die berufliche Entwicklung und Leitung von Personen und Gruppen zu übernehmen;
  • ihre Kompetenzen zur gedeihlichen Weiterentwicklung der Gesellschaft einzusetzen und die Lebensqualität in einer Gemeinschaft mittels politischer und nicht-politischer Prozesse zu erhöhen;
  • die ethischen und sozialen Konsequenzen und Voraussetzungen des Einsatzes ihres Wissens fundiert zu reflektieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Das Masterstudium Marketing und Branding bereitet

  • auf Tätigkeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen und insbesondere auf die Aufnahme eines weiterführenden wissenschaftlichen Doktorats- oder PhD-Studiums und/oder
  • auf leitende, planende, analysierende und beratende Tätigkeiten im strategischen Marketing und der strategischen Markenführung, im Produkt-, Marken- und Dienstleistungsmanagement, in der Marketing- und Verkaufsleitung, im Bereich Marktforschung, Data Analytics und Marktinformationssysteme, im Marketingcontrolling und verwandten Bereichen in Unternehmen und Organisationen sowie in Beratungs- und Medienagenturen vor.

Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Österreichische
Notenskala
Definition
%-Satz
   
1 SEHR GUT:
Hervorragende Leistung


= 100%

2

GUT:
Generell gut, einige Fehler

3 BEFRIEDIGEND:
Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler

4 GENÜGEND:
Leistung entspricht den Minimalkriterien

5 NICHT GENÜGEND:
Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

 

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15 Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragte
Mag. Mag. Dr. Verena Wieser

Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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