Formulare
Formulare und Richtlinien zur Abrechnung von Reisekosten, Ethikfragen und Gastvorträgen
Auf dieser Seite werden für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuelle Formulare für Reisekostenanträge sowie für Reisekostenabrechnungen und Gastvortragsvergütungen zur Verfügung gestellt.
Schnellübersicht Formulare
Antragsformular für Reisekosten
Formular zur Abrechnung von Reisekosten im Rahmen einer Freistellung
Eigenerklärung Ethikfragen und Datenschutz
Antragsformular zur Abrechnung von Gastvortragshonoraren
Formular zur Feststellung der Steuerpflicht bei Gastvortragenden für Personen, die in Österreich nicht sozialversichert sind
Richtlinien zur Abrechnung von Reisekosten und Gastvorträgen
Allgemeine Richtlinien zu Reisekostenzuschüssen der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften (Stand September 2021)
Wichtige Information zu Hotel- und Bahnkosten
Ab sofort werden von der Personalabteilung Hotelkosten im Inland nur bis maximal 105,00 EUR pro Nacht ausbezahlt. Bei Auslandsreisen wird die Höchstgrenze für Übernachtungen durch den jeweiligen Nachtsatz mal sieben berechnet.
Hinweis für Bahnfahrten innerhalb von Österreichs: Kosten werden nur in maximaler Höhe des Tarifes der ÖBB-Buisness-Card refundiert. Buisness-Card-Buchungen können ab sofort direkt im Dekanat oder in der Personalabteilung getätigt werden.
Hinweis für Flüge: Die Universitätsleitung setzt ab 1. Oktober 2021 Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Fußabdrucks bei Reisen folgende Maßnahmen um:
- Kurzstreckenflüge wie Inlandsflüge, Flüge in die Schweiz, nach München, Stuttgart, Frankfurt, Straßburg, Venedig, Mailand, Turin, Genua, Verona, u.a. werden nicht mehr refundiert.
- Die Nutzung als Hub-Flughafen ist aber weiterhin möglich.
- Flugtickets werden generell mit plus 20% Flugabgabe abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass dies zu Lasten Ihres Reisebudgets an der Fakultät geht.
- PKW-Fahrten werden nur mehr unter besonderen dienstlichen Notwendigkeiten genehmigt bzw. refundiert.
- Die Maßnahmen gelten für ALLE Mitarbeiter*innen an der Universität, also auch für Drittmittelangestellte und für externe Personen, deren Spesen vergütet werden (zB Gastprofessor*innen, eingeladene Wissenschaftler*innen, etc.).
Informationen zum Reisekostenantrag
Dieses Formular soll von Ihnen elektronisch ausgefüllt werden. Reisekostenanträge sind mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt ausgefüllt und unterschrieben an das Büro des Dekans zu übermitteln.
Es werden nur rechtzeitig eingebrachte und vollständig ausgefüllte Anträge akzeptiert!
Antragsformular für Reisekosten an der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
Reisekostenabrechnung
Abrechnungen von Reisekosten sollten ehestmöglich nach Rückkehr an den Dienstort ausgefüllt und unterschrieben an das Büro des Dekans zu übermitteln. Bitte legen Sie alle Belege im Original bei!
Es werden nur zeitnah abgerechnte und vollständig ausgefüllte Abrechnungsformulare akzeptiert!
Formular zur Abrechnung von Reisekosten im Rahmen einer Freistellung an der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
Das Formular gilt für alle Fakultäten: vereinheitlichter Ablauf an der Universität. Ihre Abrechnung sehen Sie nach Bearbeitung in der Personalabteilung bei Ihrem VIS-Freistellsantrag.
Eigenerklärung Ethikfragen und Datenschutz
Seit 1. Juni 2018 sind ForscherInnen und DoktorandInnen der Fakultät verpflichtet, zu Projektbeginn eine Eigenerklärung Ethikfragen und Datenschutz auszufüllen.
Antrag und Abrechnung für eingeladene Gastvortragende
Für die Abrechnung von Tagsätzen und Reisekosten von eingeladenen Gastvortragenden ist ein rechtzeitiges Bekanntgeben der Einladung und der anfallenden Kosten notwendig. Bitte beachten Sie bei Personen, die in Österreich nicht steuerpflichtig sind, die Regelung und das Formular zur Feststellung der Steuerpflicht in Österreich für Gastvortragende aus dem Ausland.
Es werden nur rechtzeitig bekannt gegebene und vollständig ausgefüllte Anträge akzeptiert!
Antragsformular zur Abrechnung von Gastvortragshonoraren
Formular zur Feststellung der Steuerpflicht für Personen, die in Österreich nicht sozialversichert sind
Förderungen für Studierende
Konferenzförderungen für Studierende an der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
An der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften werden aktive Konferenzteilnahmen von Studierenden gefördert. Es gibt dabei zwei Fördertöpfe:
1] Förderkreis 1669 Konferenzförderung über die Internationale Dienste der Universität
2] Förderung der Bank Austria‐Stiftung der SoWi‐Fakultäten
Förderungen über die Bank Austria-Stiftung können im Dekanat ( dean-sopo[at]uibk.ac.at) formlos beantragt werden. Es werden aktive Konferenzteilnahmen bis zu 400,00 Euro pro Person pro Kalenderjahr gefördert.