PhD Program in Economics and Statistics (Doktoratsstudium)

Curriculum (2025W)

Doctor of Philosophy

Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

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Fakultät
Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F 
0311 Volkswirtschaftslehre

Studienkennzahl
UC 794 355 xxx

Gemeinsam durchgeführt mit der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz.

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das PhD Program in Economics and Statistics, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für das PhD Program in Economics and Statistics gilt aktuell das Curriculum 2025W.

Informationen zum Curriculum (2025W)

Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt  abrufbar unter:  https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt

Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommende Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:

Fachlich infrage kommende Masterstudium an der Johannes Kepler Universität Linz:

  • Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften
  • Masterstudium Economics (Economic Policy Analysis)
  • Masterstudium Economic and Business Analytics
  • Masterstudium Statistics and Data Science

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Für die Zulassung an der LFUI ist zusätzlich als qualitative Zulassungsbedingung ein Dissertationskonzept erforderlich, das von einer in sinngemäßer Anwendung des § 21 Studienrechtliche Bestimmungen von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zu bildenden Kommission als fachlich geeignet sowie als betreubar erachtet wurde.

Module und Dissertation

AB
Pflichtmodule 45/43 ECTS-APDissertation 135/137 ECTS-AP
PM 1: Economics 18 ECTS-APIm PhD Program in Economics and Statistics (Doktoratsstudium) ist eine Dissertation abzufassen. Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Die Dissertation kann in einem der folgenden Bereiche verfasst werden: − Economics (schließt Finance als Thema der Dissertation ein) − Statistics. Fächerübergreifende Dissertationen sind zulässig. In diesem Fall ist bei der Bildung des Betreuungsteams gemäß Abs. 5 darauf zu achten, dass dessen Mitglieder die unterschiedlichen Fachaspekte des Dissertationsvorhabens abdecken. Die Dissertation kann als Monographie verfasst werden oder aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Fachartikeln bestehen. In diesem Fall muss die Dissertation aus mindestens drei Fachartikeln bestehen. Mindestens zwei der Fachartikel müssen auf einer anerkannten referierten internationalen Konferenz zum Vortrag angenommen worden sein; auf dieses Erfordernis kann verzichtet werden, wenn zumindest ein Fachartikel in einer international anerkannten, referierten Zeitschrift veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen worden ist. Den Artikeln muss eine Einleitung vorangestellt werden, die den inhaltlichen oder methodischen Zusammenhang erklärt. Wurden die Fachartikel von mehreren Autorinnen oder Autoren verfasst, dann muss der Eigenanteil der Dissertantin bzw. des Dissertanten ebenfalls in der Einleitung dargelegt werden. Neben der inhaltlichen Beurteilung der Fachartikel haben die Beurteilerinnen bzw. Beurteiler auch die Einhaltung der genannten Anforderungen an eine aus mehreren Fachartikeln bestehenden Dissertation zu prüfen und in ihren Gutachten festzustellen.
PM 2: Statistics, 18 ECTS-AP 
PM 3: Dissertationskolloquium, 2 ECTS-AP 
PM 4: Spezialisierung, 6 ECTS-AP
PM 5: Generische Kompetenzen, 3 ECTS-AP
PM 6: Kernkompetenzen zum Dissertationsthema. 12 ECTS-AP
PM 7: Dissertationsseminar, 2 ECTS-AP
PM 8: Verteidigung der Dissertation (Defensio) >Studierende, die die Dissertation an der LFUI verfassen, haben das PM 8 zu absolvieren.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT= 100%
2 GUT
3BEFRIEDIGEND
4GENÜGEND
5NICHT GENÜGEND

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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