Häufige Fragen zur Bachelorarbeit (FAQs)

1. Ich will eine Bachelorarbeit schreiben – was muss ich tun?

1. Wählen Sie ein Thema und suchen Sie sich ein* BetreuerIn, die oder der das Thema fachlich betreuen kann.

2. Absolvieren Sie die Lehrveranstaltung "Bachelorarbeit" im Pflichtmodul 18: Bachelorarbeit. Sie müssen für diese Lehrveranstaltung eine gesonderte Prüfungsleistung erbringen, z.B. ein Referat, eine Arbeit o.ä.  (beachten Sie, dass hierfür Zeitlimits gesetzt werden).
Teilnahmevoraussetzung: Die positive Absolvierung von 60 ECTS-AP im Studium BA-Sprachwissenschaft. Ferner ist am Beginn der Lehrveranstaltung "Bachelorarbeit" ein von der Betreuerin oder dem Betreuer unterschriebenes Konzept der Bachelorarbeit (inklusive eines vorläufigen Inhaltsverzeichnisses) vorzulegen.

2. Wer kann meine Bachelorarbeit betreuen?

Die Betreuung der Bachelorarbeit geschieht unabhängig von der Lehrveranstaltung und kann grundsätzlich von allen fachlich in Frage kommenden MitarbeiterInnen des Instituts übernommen werden.

3. In welchen Fächern kann ich eine Bachelorarbeit schreiben?

Sie schreiben Ihre Bachelorarbeit im Modul "Pflichtmodul 18: Bachelorarbeit" in einem sprachwissenschaftlichen Fachgebiet Ihrer Wahl.  Die Bachelorarbeit umfasst 13 ECTS. Für die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung erhalten Sie 2 ECTS.

4. Wie setzt sich die Note des Moduls Bachelorarbeit zusammen?

Die Note der absolvierten LV und die der abgeschlossenen Bachelorarbeit werden zusammengerechnet. Beide Noten müssen positiv sein, um das Modul abzuschließen. Die Note der Lehrveranstaltung macht hiervon 15% aus, die der Bachelorarbeit 85%.

5. Wie soll die Bachelorarbeit aussehen?

Umfang der Arbeit: 90.000 – 130.000 Zeichen (ohne Leerzeichen).  Workload: 13 ECTS-AP (325 Arbeitsstunden). Die Arbeit ist der/m BetreuerIn sowohl als Word- oder analogem Text-Dokument (.doc, .docx, .odt) wie auch als PDF-Datei zu übermitteln.

6. Wie lang hat man für eine Bachelorarbeit Zeit?

Grundsätzlich sollte es möglich sein, die Bachelorarbeit innerhalb eines Semesters abzuschließen. Wenn Sie länger dafür brauchen, liegt dies in Ihrer eigenen Verantwortung. Das heißt, Sie müssen mit der/dem LehrveranstaltungsleiterIn und Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer klären, wie lange eine Verlängerung möglich ist. Eine Verzögerung kann auch Auswirkungen auf Stipendien usw. haben.

7. Muss eine Bachelorarbeit gebunden werden?

Grundsätzlich nicht. Besprechen Sie Aussehen und Formalia am besten mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.

8. Ich habe alle Scheine und möchte mein Studium abschließen, was muss ich tun?

Geben Sie das ausgefüllte Prüfungsprotokoll, falls noch nötig den Nachweis über die Bachelorarbeit und das Kriterienblatt sowie ältere oder auswärtige Zeugnisse beim Prüfungsreferat ab.

Formulare

 


Ansprechpersonen

Fragen zum Studium allgemein richten Sie bitte an: sprachwissenschaft@uibk.ac.at sowie an die Studierendenvertretung.
Bei Anrechnungsfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Gerhard Rampl Termin buchen

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