Masterarbeit

Während des Masterstudiums Philosophie ist eine Masterarbeit zu schreiben (siehe § 8 des Curriculums), die inklusive Literaturverzeichnis 24000 bis 30000 Wörter umfassen sollte (d.h. 80-100 Seiten, wenn eine Seite 300 Wörter enthält). Es wird erwartet, dass die Studierenden selbst Überlegungen dazu anstellen, in welchem Gebiet der Philosophie oder zu welchem Thema sie die Masterarbeit verfassen möchten, und in Hinblick darauf mit einem Institutsmitglied Kontakt aufnehmen, in dessen Arbeitsgebiet das Thema fällt. Interdisziplinäre Themenstellungen sind möglich. Die genaue Themenfindung erfolgt im Austausch zwischen dem*der Studierenden und dem*der Betreuer*in.

Nach Festlegung des Themas der Masterarbeit muss diese im Prüfungsreferat angemeldet werden. Das entsprechende Formular ist zusammen mit dem Formular für das Modul Vorbereitung der Masterarbeit auf dieser Seite zu finden. Beide Formulare sind von dem*der Studierenden auszufüllen und von dem*der Betreuer*in zu unterschreiben.

Das Modul zur Vorbereitung der Masterarbeit beinhaltet die  Vereinbarung des Themas und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) sowie die Planung der Arbeitsabläufe und des Zeitrahmens. Dem Modul sind 2,5 ECTS-AP zugeordnet, der Masterarbeit selbst 25 ECTS-AP.

Die Masterarbeit ist in elektronischer Form (http://diglib.uibk.ac.at/upload) zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung beim Prüfungsreferat einzureichen. Die Beurteilung erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien:

  1. Klarheit und Nachvollziehbarkeit von Thema, Fragestellung und Ziel
  2. Berücksichtigung und Anwendung der aktuellen Forschungslage
  3. Angemessenheit und Anwendung der Methodik
  4. Stringenz der Argumentation, Erkenntnisgewinn und Innovationsgehalt
  5. Angemessenheit der Form und Qualität der sprachlichen Darstellung.

Gravierende Mängel in einem dieser Punkte führen zu einer negativen Beurteilung.

Nach Absolvierung aller anderen Module und positiver Beurteilung der Masterarbeit ist die ungefähr eine Stunde dauernde Verteidigung der Masterarbeit (ein weiteres Modul mit 2,5 ECTS-AP) vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat zu absolvieren. Dieser Prüfungssenat besteht aus dem*der Betreuer*in, einem*einer weiteren Prüfer*in sowie einem*einer Vorsitzenden. Es obliegt dem*der Studierenden, das Einverständnis dieser Personen einzuholen, die Terminfindung zu koordinieren und dem Prüfungsreferat bekanntzugeben. In der Regel sind zwischen Abgabe der Masterarbeit und Verteidigung derselben mindestens zwei Monate vorzusehen. Nach Absprache mit dem*der Betreuer*in kann diese Frist um bis zu einen Monat verkürzt werden.

In der Verteidigung der Masterarbeit präsentiert der*die Kandidat*in die Ergebnisse der Masterarbeit (ungefähr 20 Minuten), woran sich eine Diskussion der Arbeit anschließt, die u.a. der Positionierung der Arbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums dient. Wenn der*die Kandidat*in es wünscht, kann mit den beiden Prüfer*innen je ein Prüfungsschwerpunkt vereinbart werden.

Kriterien, die für die Beurteilung des Moduls herangezogen werden, sind: Klarheit der Darstellung, Stringenz der Argumentation, Methodenreflexion, vernetztes Fachwissen und sprachliche Kompetenz. Die Verteidigung der Masterarbeit ist öffentlich, Fragerecht hat jedoch nur der Prüfungssenat.

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