OER-FAQs

Die meistgestellten Fragen betreffend die OER-Produktion und -Publikation finden Sie auf dieser Seite.

Open Source: Software/Software-Produkte mit frei verfügbarem Quellcode
Open Educational Resources: Freie/Offene Bildungsressourcen
Open Educational Practices: Offene Bildungspraktiken (auch: Offene Pädagogik/OP), siehe https://wb-web.de/wissen/medien/open-educational-practices-oep-als-teil-einer-offenen-padagogik.html

Oft befindet sich ein Hinweis auf einer eigenen Seite (im Impressum oder Ähnlichem), manchmal am unteren Rand der jeweiligen Webseite.

Im besten Falle: Nachfragen und den/die Urheber:in darauf aufmerksam machen.

Es lässt eine Urheberschaftsvermutung zu, gilt aber (ähnlich der Namenssignatur auf Gemälden) im deutschsprachigen (und mittlerweile auch im amerikanischen) Raum nicht als rechtlich bindende Information.

„Lizenzfrei“ war ursprünglich eine Falschübersetzung von „royalty-free“, was in etwa „gebührenbefreit“ bedeutet. Es meint die einmalige Zahlung einer Nutzungsgebühr als Grundlage für die Verwendung eines Werkes. Als eine Art proprietäre Lizenzform hat sich dieser Begriff in den Medien etabliert. Diese Lizenz gehört nicht zu den CC-Lizenzen und wird oft für Musikwerke oder Ähnliches verwendet.

Ab dem Schöpfungszeitpunkt – und einer gewissen Schöpfungshöhe (diese kann je nach Medium variieren). Eine bloße Idee ist nicht geschützt.

OpenOlat-Kurs des Zentralen Rechtsdienstes für Universitätsangehörige der Universität Innsbruck: https://lms.uibk.ac.at/auth/RepositoryEntry/3927965713/CourseNode/92765640186583

Online-Kurs zum Thema E-Learning & Recht auf iMooX: https://imoox.at/course/elearningrecht2024

Interne Fortbildungen der Universität Innsbruck im Fortbildungsprogramm der Personalentwicklung.

Nichts. Das Urheberrecht auf Ihre Werke bleibt bestehen.

CC 0,

CC BY und

CC BY SA sind die für OER relevanten Lizenzen.
Siehe: https://www.unesco.at/querschnittsthemen/article/unesco-empfehlung-zu-open-educational-resources-oer

Das Urheberrecht kann man nicht abgeben, aber man kann unter einer CC 0-Lizenz veröffentlichen und so kenntlich machen/bescheinigen, dass man auf eine weitere Namensnennung verzichtet. (siehe Rechtsgutachten von 2017: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:528411)

Nein.

Mit CC 0 ausgewiesene Werke sind OER, deren Schöpfende freiwillig auf eine Namensnennung verzichten.

Tipp: Das Werk trotzdem nach TULLU zu zitieren hilft einerseits, es später (für sich selbst und für Nachnutzende) wiederauffindbar zu machen und andererseits: Ein Datum (des Abrufs) als Zusatz hilft, späteren Lizenzänderungen des Werks entgegenzuwirken. Bsp. Pixabay, die vor ein paar Jahren eine CC 0-Lizenz für ihre Bilder verwendeten, nun aber zur Verwendung einer eigens entworfenen Pixabay-Lizenz (nicht kompatibel mit und nicht empfehlenswert für die Verwendung in OER!) übergegangen sind.

Gemeinfrei: Werke, deren Urheberrecht erloschen ist (also alle Werke, deren Autor:innen schon gestorben sind und deren Todeszeitpunkt mehr als 70 Jahre in der Vergangenheit liegt).

CC 0-Lizenz: kennzeichnet Werke, deren Schöpfende auf eine Namensnennung verzichten. Das Urheberrecht der Schöpfenden besteht allerdings weiterhin.

In der Nachnutzung können Werke beider Arten ähnlich verwendet  werden.
Siehe https://blogs.hrz.tu-freiberg.de/oersax/gemeinfreiheit-vs-public-domain/

Ja. Nur die weitere Veröffentlichung des (ggf. veränderten) Werkes muss wiederum unter einer CC BY SA-Lizenz erfolgen. Für Hinweise zur kommerziellen Nutzung siehe https://oer-faq.de/faq/was-ist-eine-kommerzielle-was-eine-nicht-kommerzielle-nutzung/ und https://faq-copyright.at/welche-moeglichkeiten-bestehen-um-ein-werk-wirtschaftlich-zu-nutzen

Nein. Ein Werk, das einmal unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurde, darf nicht später unter einer einschränkenden Lizenz veröffentlicht werden. -> Nachnutzung!

Theoretisch ja, empfohlen wird das allerdings nicht. Von einer einschränkenden Lizenz kann man auf eine offenere Lizenz wechseln – das geht allerdings damit einher, dass dann evtl. zwei Versionen des Werks mit unterschiedlichen Lizenzen im Umlauf sind -> Rechtsunsicherheit bei Nachnutzenden.

Faustregel: Je näher am Werk, umso besser. Auch eine vom Werk dislozierte Kennzeichnung ist möglich – z.B. unter Quellen-/Bildnachweisen oder Ähnlichem.

Bei eigenen Materialien, die offline verwendet werden (sollen) - in Druckform bspw. bei Arbeitsblättern -, müssen die Links zur Lizenz und zum Ursprungsort vollständig ausgeschrieben werden. Außerdem lohnt es sich hier, den Lizenzhinweis an jeder einzelnen Seite anzubringen.

Tipp: Nachnutzenden in der Nachnutzung zu helfen, indem man ein eigenes TULLU-Zitat im Material anbringt, wird positiv aufgenommen!

TULLU ist keine rechtlich bindende Richtlinie, nur eine Guideline. Wenn ein Zitiervorschlag existiert, wird empfohlen, auf diesen zurückzugreifen (und ggf. fehlende Angaben nach TULLU noch dazuzugeben).

Achtung! Zusätze zur Attribution können vorkommen: Bspw., dass man auf eine persönliche (oder kommerzielle) Webseite zusätzlich verlinken soll, wenn man ein OER zitiert. Siehe den urheberrechtlich relevanten Fall von segu Geschichte.

Auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Zitate#Die_Wikipedia_extern_zitieren - Mehr Infos zum Zitieren von Wikipedia-Inhalten/-Einträgen finden Sie unter dem Tab "Remixen"
Bei wiss. Artikeln: Oft beim Zitatsexport vorhanden (oder unter „Tools“ bzw. „Werkzeuge“, oft oben rechts zu finden: Die Zitierhilfe)
Bei Leitfäden, OER-Büchern o. Ä.: eine der ersten/letzten Seiten enthält oft einen Zitiervorschlag

DOI=ein „persistenten Identifikator“; DOIs identifizieren den Inhalt eines digitalen Objekts, dh. sie zeigen direkt auf das Objekt, nicht den Fundort. Das bedeutet, eine DOI wird immer mit dem Objekt in Verbindung auffindbar sein, egal, wo es veröffentlicht bzw. in der Zwischenzeit hinverschoben wurde: Das dient der Zitierbarkeit von solchen Objekten. Eingetragene Institutionen garantieren hier die Auffindbarkeit hinter der DOI-Adresse. Mehr zur DOI findet man hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Object_Identifier
Nach TULLU zu zitieren und hier die DOI zusätzlich anzuführen (so eine existiert), hilft weiteren Nachnutzenden, das Material mit hoher Sicherheit wiederzufinden.

Im besten Falle: Nachfragen. So das nicht möglich ist, wäre evtl. die Nennung beider Autor:innen eine Option.

Für Nachnutzende besser nachvollziehbar: Der Eintrag in der Mediathek/im OER-Repo, nicht aber der Direktlink zum Ablageort einer Audiodatei oder eines Bildes.

Die Metadaten sind bspw. hier nicht leicht nachvollziehbar: https://cdn.openmusic.academy/media-library/schubert-d-360-YhLN5dKFGk2129mPadRYD9.mp3
Besser ist es, als Ursprungsort den Link zum OER in der Mediathek angeben: https://openmusic.academy/media-library/YhLN5dKFGk2129mPadRYD9

Wikipedia-Inhalte (und -Einträge) können wie gewohnt nach geltendem Zitatsrecht zitiert werden oder sie können in der Weiterverwendung als OER nach TULLU zitiert werden.

Als Beispiel wird das folgende GIF genommen: Sorting quicksort anim.gif

Nachdem man das GIF nicht zitiert, sondern für ein Bildungsmaterial verwendet, muss man keine Zitierregeln, sondern die gewöhnlichen Lizenzregeln beachten. Das Beispiel (Sorting quicksort anim.gif. en:User:RolandH. CC BY SA 3.0) ist einwandfrei, so würde Wikimedia empfehlen, dass man es angibt.

Allgemein ist außerdem relevant, dass Wikimedia Commons oder die Wikipedia, wie in dem Zitierbeispiel angeführt, nie als Quelle angegeben werden muss, sondern nur die Autor:innen oder Urheber:innen.

Bei Mediendateien auf Commons ist es höchst selten, dass es mehr als eine:n Beitragende:n gibt, das kann z.B. bei Landkarten der Fall sein. Dann werden einfach mehrere Nutzer:innen angegeben. Sollte man tatsächlich aus der Wikipedia zitieren, kann man auf jeder Artikelseite herausfinden, wer hauptsächlich für den Text verantwortlich ist. Ganz am unteren Ende des Artikels findet man die Blaulinks Abrufstatistik · Autoren- wenn man hier auf Autoren klickt, findet man den prozentualen Anteil der Autor:innen am Gesamttext. Sollte es klar eine Person geben, die den Text geschrieben hat und die restlichen Autor:innen nur minimale Anteile haben, dann wird die Person et al. zitiert. Sollte es mehrere verantwortliche Personen mit gleichem oder ähnlichem Textanteil geben, dann ist es sinnvoll, diejenigen mit den meisten Beiträgen - also Person 1, Person 2, Person n et al. - anzuführen.

Canva kann leider nicht für die Erstellung von OER empfohlen werden: https://open-educational-resources.de/canva-inhalte-keine-empfehlung-fuer-oer/

Auch Pixabay und Pexels verwenden seit einiger Zeit nicht mehr die CC 0-Lizenz, sondern eigene Lizenzmodelle, die teilweise stark einschränkend gestaltet sind:
https://www.pexels.com/de-de/lizenz/ (Pexels-Lizenz)
https://pixabay.com/service/terms/ (Pixabay-Lizenz)
Diese Lizenzen sind nicht vereinbar mit CC-Lizenzen und somit für OER nicht empfehlenswert. Siehe https://open-educational-resources.de/pixabay-und-co

Nein.

Sie verwenden seit einiger Zeit nicht mehr die CC 0-Lizenz, sondern eigene Lizenzmodelle, die teilweise stark einschränkend gestaltet sind:
https://www.pexels.com/de-de/lizenz/ (Pexels-Lizenz)
https://pixabay.com/service/terms/ (Pixabay-Lizenz)
Diese Lizenzen sind nicht vereinbar mit CC-Lizenzen und somit für OER nicht empfehlenswert. Siehe https://open-educational-resources.de/pixabay-und-co/

Schriftarten sind im Normalfall rechtlich geschützt. Siehe "Open Source Schriften und die Verwendung von Schriftarten in OER" auf OERinfo.

Memes sind urheberrechtlich geschützt. Siehe den Artikel "Sind Emojis urheberrechtlich geschützt? Verwendung in OER erklärt" auf OERinfo.

Da Webseitdesigns im Normalfall unter urheberrechtlichem Schutz stehen, ist das nicht empfehlenswert. Siehe "Screenshots richtig nutzen: Darauf ist bei der Verwendung zu achten" auf OERinfo für weitere Informationen zum Thema.

Ja. Die fremden Inhalte müssen allerdings klar als Nicht Teil der so veröffentlichten OER ausgewiesen werden. Ggf. muss für eine derart gestaltete Verwendung der fremden Teile im Vorhinein direkt beim/bei der Urheber:in angefragt werden.

Urheber:innen vorzuschlagen, nichtlizenziertes Material mit einer Lizenz auszuweisen, ist nie verkehrt – bestenfalls ergibt sich ein neuer Materialienschatz.

​ Für Lehrvideos ist nicht nur das Urheberrecht relevant - eine große Rolle spielt hier auch der Datenschutz.

Da es sich zumeist um individuelle Fälle handelt, empfiehlt es sich als Lehrender der Universität Innsbruck, den Internen Rechtsdienst und die Datenschutzkoordination zu kontaktieren: Datenschutzkoordination@uibk.ac.at sowie Zentraler-Rechtsdienst@uibk.ac.at

Ja.

In der HelpCard finden sich nähere Infos: https://www.uibk.ac.at/de/ecampus/werkzeuge/helpcards/00-040-lizenz-vergeben/
Ein Vorreiter-Beispiel gibt es bereits: https://lms.uibk.ac.at/auth/RepositoryEntry/4655449006/Infos/0
„Bibsearch, Datenbanken und mehr…“ von Mitgliedern der ULB erstellt steht unter der Lizenz CC BY SA 4.0

OpenCourses ist unsere MOOC-Plattform, auf der Sie OpenOlat-Kurse für die Öffentlichkeit freigeben können. Haben Sie Interesse? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu schreiben: oer@uibk.ac.at

Ja.

In der HelpCard finden sich nähere Infos: https://www.uibk.ac.at/de/ecampus/werkzeuge/particify/

Es gibt zwei Arten, OER an der Universität Innsbruck zu veröffentlichen: Als einzelne Bildungsmaterialien im OER-Repositorium (=OER-Archiv) der Universität Innsbruck oder als zusammenhängenden Kurs (-> auf iMooX bzw. OpenCourses). (Die Anleitung zu zweiterem finden Sie weiter unten)

Im OER-Repo können Universitätsangehörige eigene Materialien hochladen und den Veröffentlichungsprozess starten. Der Ablauf wird hier grob veranschaulicht:

  1. Laden Sie Ihr Material mit „+ Neu“ im OER-Repositorium hoch. (siehe unsere HelpCard: Material hochladen)
  2. Klicken Sie auf „Neues Material“ und wählen Sie das soeben heruntergeladene Bild. (Default-Speicherort: Inbox)
  3. Geben Sie in der Schnell-Bearbeitung alles Relevante an: Titel, Autor…
  4. Klicken Sie auf „Speichern“: Es befindet sich in Ihrem Workspace (Achtung: Dieser ist nur von Ihnen einsehbar!).
  5. Um es zu publizieren, öffnen Sie das Material. Sie sehen nun alle Infos des Materials.
  6. Klicken im Bildschirm rechts oben auf das Dreipunkt-Menü.
  7. Klicken Sie nun auf „Infos bearbeiten“.
  8. Füllen Sie die Metadaten-Felder aus. (Details finden Sie in unserer HelpCard: Metadaten) Speichern Sie Ihre Eingaben.
  9. Um den Publikationsworkflow zu starten (siehe unsere HelpCard: Veröffentlichen Workflow starten), klicken Sie im Bildschirm rechts oben auf das Dreipunkt-Menü und hier auf Publizieren.
  10. Geben Sie im Feld Nutzer die Redaktionsgruppe oer-repo-curator ein, und wählen Sie daneben den Status Zu prüfen.
  11. Geben Sie ein Kommentar zum Workflow ein. Sollten Sie keine speziellen Anfragen haben, schreiben Sie einfach "bitte veröffentlichen".  Sie können hier u.a. folgende Wünsche deponieren: 
    • Material zu einer Sammlung hinzufügen
    • Eine DOI vergeben
  12. Klicken Sie abschließend auf Speichern. Eine E-Mail an das Redaktionsteam wird ausgelöst.
  13. Sie bekommen eine E-Mail: Sollte technisch noch etwas fehlen mit Details zu Ergänzungen oder im Falle, dass das Material veröffentlicht wurde.

Die HelpCards zum OER-Repo finden Sie unter diesem Link: https://www.uibk.ac.at/de/ecampus/werkzeuge/oer-repositorium/

Für die Veröffentlichung eines zusammenhängenden Kurses als OER existieren zwei Möglichkeiten:

Auf der unieigenen offenen Kursplattform OpenCourses können angestellte Universitätsmitglieder der Universität Innsbruck Kurse beantragen: https://opencourses.uibk.ac.at/auth/RepositoryEntry/8617994/CourseNode/109427513478486 Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags erhalten die Antragsstellenden eine E-Mail mit Link auf den Kurs, in dem Sie nun als Besitzer* eingetragen wurden.

Um auf der österreichischen Kursplattform iMooX einen Kurs zu veröffentlichen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt, um den konkreten Ablauf zu besprechen: elearning@uibk.ac.at

*Die Rollenbezeichnung "Besitzer" wurde der Systemsprache entnommen.

Wenn Sie die Universität Innsbruck verlassen, bleiben Ihre Veröffentlichungen über das OER-Repositorium bzw. über OpenCourses weiterhin zugänglich. Sollten Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich bitte unter oer@uibk.ac.at

Ja, man darf als Angestellte:r der Universität Innsbruck Präsentations-, Poster- und Wordvorlagen etc. vom Büro für Öffentlichkeitsarbeit für OER-Publikationen verwenden.

Diese findet man hier: https://www.uibk.ac.at/de/public-relations/services/dokumentvorlagen/

Tatsächlich ist die Nachverfolgung von Nachnutzungen nicht leicht. Eine statistische Auswertung der Nutzung gibt es nach momentanem Wissensstand in gängigen Repositorien nicht. Für weitere Infos zum Kontrollverlust als Feature von OER: https://irights.info/wp-content/uploads/2018/10/JOINTLY-BROSCHUERE-Kontrollverzicht-Bedeutungsgewinn-Auflage-Okt2018.pdf

Es gibt für diesen Fall einige Möglichkeiten, aus denen man wählen kann. Siehe OER-FAQs: https://oer-faq.de/faq/was-kann-ich-tun-wenn-mir-nicht-gefaellt-was-mit-meinem-cc-lizenzierten-inhalt-geschieht/?s=unterst%C3%BCtzen

Von Anfang an. Es ist einfacher, etwas von Vorneherein barrierefrei zu gestalten, als etwas im Nachhinein barrierefrei zu verändern.

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