Q: Mit Wintersemester 2026/27 orientieren sich die Studienverlaufspläne nur mehr an den neuen Curricula. Manche Lehrveranstaltungen wechseln damit vom Winter- in das Sommersemester und umgekehrt. Wie finde ich heraus, in welchem Semester welche Lehrveranstaltung angeboten wird?
Sie können dazu entweder das pdf, das in der folgenden Frage verlinkt ist, benutzen und die Reihenfolge der LVs nach dem Curriculum 2026/27 ablesen (Folien 8-10) oder das Umrechnungstool https://geographie.uibk.ac.at/wsgi/unicms/studies benutzen.
Q: Was bedeutet das neue Curriculum ab Herbst 2026/27 für mich?
Mit Wintersemester 2026/27 tritt ein neues Curriculum in Kraft. In untenstehendem pdf finden sich weitere Informationen (3teiliger Foliensatz: 1. Aktuelles Curriculum, 2. neues Curriculum, 3. Äquivalenzen der LVs zwischen aktuellem und neuem Curriculum).
Für Neueinsteigende ist ausschließlich das Curriculum 2026W gültig. Studierende, die nach dem Curriculum 2015W studieren, haben dann die Wahl: a) in das neue Curriculum 2026W zu wechseln. Die Anerkennungen der bisher absolvierten LVs erfolgen entsprechend den Äquivalenzen). Ein Wechsel in das neue Curriculum zählt (z.B. für die Stipendienstelle) NICHT als Studienwechsel. b) im aktuellen Curriculum bleiben. Dabei ist zu beachten: Sie haben dann ab WS 26/27 8 Semester Zeit, das Studium zu beenden (unabhängig davon, in welchem Semester Sie sich befinden). Gelingt es nicht innerhalb dieser Frist, werden Sie auf das neue Curriculum umgestellt. Es ist jedenfalls möglich, nach dem aktuellen Curriculum fertig zu studieren. Allerdings werden nur mehr Lehrveranstaltungen aus dem neuen Curriculum angeboten. D.h. Sie müssen aus der Äquivalenzliste heraussuchen, wie die entsprechende LV jetzt neu heißt und in welchem Semester sie stattfindet (manche LVs wechseln vom Winter- in das Sommersemester und umgekehrt).
Links: PDFQ: Zählt der Umstieg auf das neue Curriculum als Studienwechsel?
Nein, ein Studienwechsel ist eine Änderung der Studienrichtung. Ein Umstieg auf ein neues Curriculum innerhalb der schon gewählten Studienrichtung ist kein Studienwechsel.
Q: Wie wechsle ich in das neue Curriculum?
Sie schreiben bitte in der Zulassungsfrist (https://www.uibk.ac.at/de/studienabteilung/zulassungsfristen/) eine formlose Mail an die Studienabteilung mit der Bitte um Umstellung auf das neue Curriculum. Bitte benutzen Sie dabei unbedingt Ihre student.uibk.ac.at-Mailadresse. Bitte hängen Sie das ausgefüllte Meldungsblatt an: https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/formulare/meldungsblatt.pdf Eine Ummeldung ist auch persönlich in der Studienabteilung möglich nach vorheriger online-Terminbuchung. Wenn bei schon absolvierten Lehrveranstaltungen noch Noten ausständig sind, ist es wichtig, den ÖH-Beitrag rasch einzuzahlen, weil das Studium ansonsten inaktiv ist und ein Noteneintrag dann nicht möglich ist.
Q: Was passiert mit Noten, die vor dem Wechsel in den neuen Studienplan noch nicht eingetragen wurden?
Wenn Sie LVs im laufenden Studienplan absolviert haben, aber die Note vor dem Wechsel in den neuen Studienplan noch nicht eingetragen wurde, geht die Note nicht verloren. Allerdings bekommt der:die LV-Leiter:in dann eine Fehlermeldung, dass das Studium (mit der alten Kennzahl) nicht mehr aktiv ist. Der:die LV-Leiter:in muss somit die neue Studienkennzahl händisch auswählen, kann das aber nur tun, wenn der ÖH-Beitrag schon eingezahlt wurde. Es ist somit in diesem Fall sehr wichtig, dass Sie den ÖH-Beitrag zu Semesterbeginn sehr rasch einzahlen.
Q: Was ist bei der STEOP zu beachten?
STEOP bedeutet Studieneingangs- und Orientierungsphase. Das Universitätsgesetz schreibt vor, dass alle Studien eine STEOP im Umfang von mind. 8 und max. 20 ECTS haben müssen. Die STEOP dient der Orientierung über die wesentlichen Studieninhalte (sodass allfällige Studienwechsel möglichst früh im Studienverlauf erfolgen). Die STEOP-Lehrveranstaltungen sollen im ersten Semester absolviert werden, sie werden daher jedes Semester angeboten (damit auch Studierende, die im Sommersemester einsteigen, diese zeitgerecht absolvieren können). Nach dem ersten Semester gilt: Solange die STEOP noch nicht vollständig absolviert wurde, dürfen nur mehr 22 ECTS in weiteren Lehrveranstaltungen absolviert werden. Legen Sie somit am Beginn Ihres Studiums den Fokus auf die Absolvierung der STEOP-Lehrveranstaltungen, damit Sie Ihren weiteren Studienverlauf nicht behindern.
Q: Wie kann ich Lehrveranstaltungen aus anderen Studien anerkennen lassen?
Für die Anerkennung ist der/die Studienbeauftragte zuständig. Es empfiehlt sich, eine Vorabklärung per Mail durchzuführen.
NEU seit 29.6.2026: Die Anträge auf Anerkennung werden online gestellt: LFU-online > Meine Prüfungen > Anerkennungen.
Q: Wie funktioniert die Anerkennung von Lehrveranstaltungen, die an der Uni Innsbruck, nicht aber am Institut für Geographie belegt wurden, für das Wahlmodul ‘Interdisziplinäre Kompetenzen’?
Sollten Sie Lehrveranstaltungen an der Uni Innsbruck, aber außerhalb des Institutes für Geographie, belegt haben, können Sie diese für das Wahlmodul 'Interdisziplinäre Kompetenzen' anerkennen lassen. Sie erledigen das bei der Einreichung des Prüfungsprotokolls beim Prüfungsreferat am Ende Ihres Studiums. Für diese sogenannten 'nicht zugeordneten Prüfungsergebnisse' ist keine separate Anerkennung durch Studienbeauftragte erforderlich.
ACHTUNG: Einen Sonderfall stellen Erweiterungsstudien dar. Diese erweitern das Hauptstudium, sind aber keine selbständigen Studien. Wenn Sie LVs aus einem Erweiterungsstudium für die interdisz. Kompetenzen anerkennen lassen, dann sind diese "verbraucht", Sie können dann das Erweiterungsstudium nicht mehr abschließen.
Q: Ich bin bei einer Lehrveranstaltung schon dreimal negativ benotet worden. Was muss ich bei einem Wiederantritt tun?
Der vierte und fünfte Antritt sind kommissionell abzuhalten. D.h. Sie dürfen sich nicht mehr einfach über LFU-online für den nächsten Vorlesungsprüfungsantritt/den nächsten Kurs bei einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung anmelden, sondern müssen den Antritt kommissionell anmelden (die kommissionelle Prüfung findet aber während eines regulären Prüfungstermins statt, wird also nicht separat abgehalten). Laden Sie dazu bitte unter https://www.uibk.ac.at/de/studien/ba-geographie/2015w/ (Abschnitt Formulare) den Antrag um Zulassung zur dritten und vierte Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung herunter. Organisieren Sie sich die Prüfungskommission. Als 1. Prüfer:in wird meistens der:die Lehrveranstaltungsleiter:in gewählt. Darüber hinaus benötigen Sie noch eine:n 2. Prüfer:in und eine Person als Vorsitz. Diese Personen müssen das Formular entweder unterschreiben oder Ihnen eine email-Bestätigung senden, die Sie dem Formular beilegen können. Anschließend reichen Sie das Formular SPÄTESTENS DREI WOCHEN VOR PRÜFUNGSANTRITT im Prüfungsreferat ein. Bitte beachten Sie: der fünfte Antritt ist auch der letzte. Wenn Sie diesen nicht bestehen, erlischt die Zulassung zum Studium. (Ausnahme: Wenn die Lehrveranstaltung die einzige ist, die Ihnen zum Studienabschluss noch fehlt, gibt es noch eine sechste Antrittsmöglichkeit.)
Q: Ich habe eine Lehrveranstaltung positiv absolviert, bin aber mit der Note nicht zufrieden. Kann ich noch einmal antreten?
Ja, aber im Universitätsgesetz ist festgelegt, dass immer die letzte Note zählt. Die Note eines neuerlichen Antritts überschreibt also in jedem Fall die Note des vorangegangenen Antritts, unabhängig davon, ob sie besser oder schlechter ist.
Q: Wie funktioniert das mit den Wahlfächern?
Im Studium BSc Geographie sind 30 ECTS Wahlfächer vorgesehen, die sich auf unterschiedliche Wahlmodule aufteilen (für Details lesen Sie bitte Ihr Curriculum). - Dazu können Sie Lehrveranstaltungen aus anderen Bachelorstudien der Universität Innsbruck besuchen (nach Maßgabe freier Plätze und unter Einhaltung der Anmeldevoraussetzungen). - Sie können Praktika im Umfang von 5 oder 10 ECTS-AP absolvieren. (Bitte unbedingt VOR dem Praktikum bei dem/der Studienbeauftragten abklären, ob das Praktikum anerkannt wird.) - Sie können auch die gesamten 30 ECTS in Form eines Wahlpakets absolvieren. https://www.uibk.ac.at/de/studien/wahlpakete/#BA
ACHTUNG: Einen Sonderfall stellen Erweiterungsstudien dar. Diese erweitern das Hauptstudium, sind aber keine selbständigen Studien. Wenn Sie LVs aus einem Erweiterungsstudium für die interdisz. Kompetenzen anerkennen lassen, dann sind diese "verbraucht", Sie können dann das Erweiterungsstudium nicht mehr abschließen.
Q: Was sind Wahlpakete und kann ich diese im Rahmen des BSc Studiums absolvieren?
Wahlpakete (Ergänzungen) sind Module im Umfang von 30 ECTS-AP, welche die fachlichen Inhalte um Inhalte anderer Fachdisziplinen/Studien, die nicht aus dem eigenen Studium stammen, ergänzen. Eine Übersicht über die Wahlpakete finden Sie hier: https://www.uibk.ac.at/de/studien/wahlpakete/#BA Sie können somit im Rahmen des BSc Geographie-Studiums die 30 ECTS Wahlfächer in Form eines Wahlpakets absolvieren. Wahlpakete werden jedes Jahr neu verlautbart. Das Angebot kann somit variieren. Es empfiehlt sich daher Wahlpakete innerhalb eines Studienjahrs abzuschließen.
Q: Wo finde ich Stellenanzeigen für Praktika?
Angebote für Praktikumsstellen sowie auch für reguläre Arbeitsstellen, die an das Institut herangetragen werden, werden auf https://www.uibk.ac.at/de/geographie/news/ veröffentlicht. Es lohnt sich auch wegen Veranstaltungsankündigungen, diese Seite regelmäßig zu besuchen.
Zudem ist auf der Homepage des Instituts die Praktikumsbörse der Universität Innsbruck verlinkt https://www.uibk.ac.at/de/geographie/career/.
Bitte klären Sie die Anerkennbarkeit von Praktika unbedingt vor Stellenantritt mit dem/der Studienbeauftragten ab!
Q: Wie kann ich ein Praktikum anerkennen lassen?
Zur Anerkennung der Praktika müssen Sie der/dem Studienbeauftragten folgende Unterlagen vorlegen (Curriculum 2015W): - eine Bescheinigung der Einrichtung, an der Sie beschäftigt waren, über Dauer, Umfang und Inhalt der Tätigkeit - einen ca. 2-3 seitiger Bericht, der Ihre Erfahrungen der Praxis vor dem Hintergrund der erworbenen Kenntnisse im Studium kritisch beleuchtet und für dessen Erstellung 10 Stunden anerkannt werden. Aus dem Bericht müssen der Name der Verfasserin / des Verfassers, die Matrikelnummer, das Studium und das betreffende Modul hervorgehen.
Diese Unterlagen können per eMail oder in ausgedruckter Form eingereicht werden. Wenn Sie mind. 240 Arbeitsstunden absolviert haben und dies aus der Bescheinigung der Einrichtung hervorgeht, können 10 ECTS im 'Wahlmodul: Praxis' anerkannt werden.
Für das Curriculum 2026W gilt analoges, dort gibt es jedoch zwei Praktikumsmodule zu je 5 ECTS-AP. Es müssen somit pro Praktikum 120 Arbeitsstunden absolviert werden, für den Bericht werden 5 Arbeitsstunden gerechnet.
Bitte beachten Sie:
- Das Praktikum muss inhaltlich einen Bezug zum Geographiestudium aufweisen.
- Ob das Praktikum anerkannt wird, ist vorab mit dem/der Studienbeauftragten abzuklären. Nachträgliche Abklärungen sind möglich, aber es kann dann eben passieren, dass ein Praktikum nicht anerkannt wird.
- Anstellungen an Universitäten oder universitätsnahen Forschungseinrichtungen werden grundsätzlich nicht als Praktika anerkannt.
- Ihre Unterlagen werden von der/dem Studienbeauftragten nach positiver Begutachtung an das Prüfungsreferat weitergeleitet. Eine digitale Kopie erhalten Sie für Ihre Ablage per eMail.
Q: Wie komme ich zu einem Bachelorarbeitsthema?
Fragen rund um die Organisation eines Themas und einer Betreuungsperson sowie den Ablauf des Bachelorseminars werden hier beantwortet: https://geographie.uibk.ac.at/unicms/studium/bsc/merkblatt_bsc_arbeit.pdf
Q: Ich habe alle Lehrveranstaltungen absolviert. Wie komme ich zu meinem Bachelorzeugnis?
Curriculum 2015W: Bitte füllen Sie das Prüfungsprotokoll aus (https://www.uibk.ac.at/de/studien/ba-geographie/2015w/, Abschnitt Formulare) und reichen dieses beim Prüfungsreferat ein. Buchen Sie dazu einen Termin unter https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/standorte/innrain52d.html.
Curriculum 2026W: Bitte füllen Sie das Prüfungsprotokoll aus (https://www.uibk.ac.at/de/studien/ba-geographie/2026w/, Abschnitt Formulare) und reichen dieses beim Prüfungsreferat ein. Buchen Sie dazu einen Termin unter https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/standorte/innrain52d.html.