Doktorats­studium Rechts­wissen­schaften

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Das Doktorats­studium Rechts­wissen­schaften dient der Heran­bildung von For­scher:innen und exzellen­tem Nach­wuchs für die Be­setzung ande­rer geho­bener beruf­licher Posi­tionen.

Aus­bildungs­ziel ist die Befä­higung zu selbst­ständiger, metho­disch einwand­freier wissen­schaft­licher Arbeit, die mit der Disser­tation als eigen­ständiger Forschungs­leistung belegt wird.

Studienkennzahl
UC 796 200 xxx

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FAQ

Absolvent:innen sind qualifizierte Nachwuchswissenschafter:innen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln.

Nachwuchswissenschafter:innen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren. Auch für Fragen der Geschlechterforschung sind sie sensibilisiert.

Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften ist der Gruppe der rechtswissenschaftlichen Studien zugeordnet. Es dient der Heranbildung von Forscher:innen und von Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen.

Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier originärer wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird, sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschafltichen Nachwuchses auf Grundlage von Diplom- und Masterstudien.

Neben der Aneignung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient das Doktoratsstudium dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie der Fähigkeit zu vertiefter theoretischer Reflexion, zum selbstorganisierten Lernen, zum fachwissenschaftlichen Diskurs, zum interdisziplinären und internationalen Dialog, zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse und zur Vermittlung eigenen Wissens.

Absolvent:innen erwerben das Verständnis für rechtsethisch relevante Problembereiche und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche Problemstellungen und Entwicklungen. Sie sind weiters befähigt, wissenschaftliche Ergebnisse eigenständig zu präsentieren, sowie eigene und fremde wissenschaftliche Ergebnisse, Konzepte und Projekte vor Kolleg:innen, vor Laien und vor wissenschaftlich kompetentem Publikum kritisch zu diskutieren bzw. analysieren. Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften entspricht internationalen Standards.

Als Tätigkeitsfelder kommen neben den klassischen Rechtsberufen eine Vielzahl weiterer hochqualifizierter Berufstätigkeiten infrage, so etwa an der Universität, in außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen, im diplomatischen Dienst, in europäischen und internationalen Organisationen, in nationalen und internationalen Unternehmen sowie in politischen Schlüsselpositionen.

Absolvent:innentracking: Zeigt, in welche Berufsfelder Studierende nach dem Studienabschluss einsteigen 

Rechtswissenschaftliche Fakultät Prüfungsreferat Informationen für Studierende mit Behinderung

 

 

Curriculum

https://www.uibk.ac.at/de/studien/phd-rechtswissenschaften/2012w/
curriculum

Aus der Praxis

On­li­ne­ses­si­ons

In den unterschiedlichen Onlinesessions wird das vielfältige Studienangebot der Universität Innsbruck kurzweilig vorgestellt. Die Onlinesessions sind eine gute Plattform, um schnell und unkompliziert die richtigen Antworten auf individuelle Fragen zu bekommen.

Zen­trale Stu­dien­be­ra­tung

Wir sind die erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund ums Studium für Schüler*innen, Studieninteressierte und Studierende sowie Eltern und Lehrer*innen.

„DIE Men­schen­rechte gibt es nicht“

Marie-Luisa Frick ist Professorin für Philosophie. Neben der Philosophie hat die gebürtige Lienzerin auch Rechtswissenschaften studiert. Da liegt es nahe, dass die Rechtsphilosophie zu ihren Forschungsfeldern zählt. Im Interview zum Internationalen Tag der Menschenrechte spricht Frick über Menschenrechte, ihre gesellschaftliche Bedeutung und warum es sie zu wahren gilt.

Ände­rungen der Ge­setzes­lage für auto­no­mes Fahren in Öster­reich

Selbstfahrende Fahrzeuge werden auch in Österreich Realität. Für den Einsatz neuer Technologien braucht es passende gesetzliche Rahmenbedingungen. Wer übernimmt die Haftung im Falle eines Schadens? Wie muss ein selbstfahrendes Auto programmiert werden, wenn es in Konfliktsituationen um Menschenleben geht? Auch Juristen der Uni Innsbruck beschäftigen sich mit solchen Fragen.

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