Doctor of Philosophy-Doktoratsstudium Erdwissenschaften

Fakultät Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften
Dauer / ECTS-AP 6 Semester / 180 ECTS-AP
Akademischer Grad Doctor of Philosophy (PhD)
Niveau der Qualifikation Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F 0532 Geowissenschaften
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 094 xxx | UC 794 655 xxx
Curriculum
Informationen zum Curriculum (2009W) *
Unterrichtssprache Deutsch / Englisch
Voraussetzung Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung


* Informationen zum Curriculum (2009W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
 

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

Pflichtmodule
25 ECTS-AP
Dissertation
150 ECTS-AP

Konzepterarbeitung und -präsentation
4 ECTS-AP

Analyse und Präsentation
eigener Resultate I
6 ECTS-AP

Analyse und Präsentation
eigener Resultate II
10 ECTS-AP

Verteidigung der
Dissertation (Rigorosum)
5 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit aus einem Teilgebiet der Erdwissenschaften, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien.

Die bzw. der Studierende hat ein Betreuungsteam, das aus mindestens zwei Personen besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine für die Hauptbetreuung zu benennen. Es ist zulässig, BetreuerInnen mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.

Die bzw. der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Wahlmodul
5 ECTS-AP

Es ist eines der folgenden Wahlmodule zu absovieren.

Generische Kompetenzen
5 ECTS-AP

Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema
5 ECTS-AP

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Erdwissenschaften verfügen über ein fachtheoretisch fundiertes und systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Durch die Vorlage einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit in einem Teilgebiet der Erdwissenschaften haben die AbsolventInnen einen Beitrag zur Forschung geleistet, der die Grenzen des Wissens erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch FachwissenschaftlerInnen standhalt. Die im Rahmen des Doktoratsstudiums erworbenen Qualifikationen befähigen die AbsolventInnen, ihre Fachkompetenz in wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Aufgabenfeldern einzusetzen und sich an rasch wandelnde Anforderungen anzupassen.

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben selbständig zu konzipieren und durchzuführen.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Das „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium der Erdwissenschaften dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Erdwissenschaften, die sich als moderne „Earth System Science“ versteht und feld- und laborbezogene Forschung vereint. Den AbsolventInnen steht außerdem ein breites Berufsfeld offen, welches vom Bauwesen, dem Umweltsektor, der Rohstoffaufsuchung bis zur Werkstoff- und chemischen Industrie reicht.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung

71,3


= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
17,2
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
9,2
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
2,3
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragter (ab 01.03.2024)
Ass.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Jasper Moernaut 

Studiendekanin
Priv.-Doz. Mag. Dr. Gertraud Meißl 

 

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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