Masterstudium Wirtschaftspädagogik

Fakultät Fakultät für Betriebswirtschaft
Dauer / ECTS-AP 5 Semester / 150 ECTS-AP
Akademischer Grad Master of Science (MSc)
Niveau der Qualifikation Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F 0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 066 970
Curriculum Mitteilungsblatt vom 02.04.2024, 37. Stück, Nr. 647
Unterrichtssprache Deutsch
Voraussetzung Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung

 

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck:

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester bzw. 150 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

1. Semester »

  5 ECTS-AP: Einführung in die  Wirtschaftspädagogik
10 ECTS-AP: Theorien sozio-ökonomischer Erziehung
10 ECTS-AP: Lehren und Lernen als Beruf
  5 ECTS-AP: Wahlmodul (Wirtschaftspädagogik)

2. Semester »

  5 ECTS-AP: Wandel von Berufsbildungsstrukturen und Management von Bildungsorganisationen
10 ECTS-AP: Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (I)
  5 ECTS-AP: Wahlmodul (Wirtschaftspädagogik)
10 ECTS-AP: Wirtschaftswissenschaftliches Wahlmodul

3. Semester »

10 ECTS-AP: Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung (II)
10 ECTS-AP: Wirtschaftspädagogische Forschungskompetenzen
  5 ECTS-AP: Wahlmodul (Wirtschaftspädagogik)
  5 ECTS-AP: Wahlmodul (Wirtschaftspädagogik)

4. Semester »

2,5 ECTS-AP: Konzeption der Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Begleitung der Masterarbeit
25 ECTS-AP: Masterarbeit

5. Semester »

25 ECTS-AP: Schulpraktikum
  5 ECTS-AP: Begleitung des Schulpraktikums


Grafische Darstellung »

in Bearbeitung 

 

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik dient der vertieften sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die die fortgeschrittene Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Als wissenschaftliches Studium besteht sein Kern in der Vermittlung von spezialisierten Theorien, Methoden und Instrumenten der Wirtschaftspädagogik. Dabei finden auch die Erkenntnisse der Geschlechterforschung Berücksichtigung.

Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik fördert in den Modulen über die fachlichen Kompetenzen hinaus auch außerfachliche soziale und personale Kompetenzen. Das sind u.a. Team- und Problemlösungskompetenzen, Führungsfähigkeiten, Reflexionskompetenz sowie ethische und kritische Denk- und Urteilsfähigkeit.

Erwartete Lernergebnisse

Das Ausbildungsziel des universitären Masterstudiums ist das Erlangen einer vertieften wissenschaftlichen und wissenschaftlich fundierten, theorie- und methodengestützten Analyse- und Problemlösungskompetenz der Absolventinnen und Absolventen in Wissenschaft und Praxis. Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, um,

  • wissenschaftliche Probleme eigenständig, methodisch korrekt und innovativ zu bearbeiten, wissenschaftliches Wissen zu beurteilen und es in neuen, insbesondere forschungsrelevanten Kontexten anzuwenden sowie ein weiterführendes, wissenschaftliches Doktorats- oder PhD-Studium aufzunehmen;
  • neueste Erkenntnisse der Wirtschaftspädagogik und Wissen an der Schnittstelle zu anderen relevanten Fächern in fachspezifische Fragen methodisch korrekt zu integrieren und in Hinblick auf die Berufsbildung kritisch zu reflektieren;
  • in ihren jeweiligen außeruniversitären beruflichen Einsatzfeldern einschlägige Problemstellungen wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert zu bearbeiten. Über das Feld der Wirtschaftspädagogik hinaus verfügen sie über Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die ihren Einsatz in unterschiedlichen beruflichen Feldern ermöglichen;
  • die ethischen, sozialen, gender- und diversitätsbezogenen sowie gesellschaftlichen Konsequenzen und Voraussetzungen des Einsatzes ihres Wissens fundiert zu reflektieren;
  • Verantwortung für die berufliche Entwicklung und Leitung von Personen und Gruppen zu übernehmen;
  • ihre Kompetenzen zur Weiterentwicklung der Gesellschaft einzusetzen und die Lebensqualität in einer Gemeinschaft mittels politischer und nicht-politischer Prozesse zu erhöhen.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik bereitet insbesondere

  • auf den Beruf einer Lehrerin bzw. eines Lehrers wirtschaftswissenschaftlicher Fächer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie
  • auf leitende, planende, analysierende, forschende und beratende Tätigkeiten, die eine Kombination betriebswirtschaftlicher und pädagogischer Qualifikationen verlangen und
  • auf die Aufnahme eines weiterführenden wissenschaftlichen Doktorats- oder PhD-Studiums vor.

Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
46,8

= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
40,7
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
10,6
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
1,9
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Anerkennungen

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15 Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragte
Ass.-Prof. Mag. Dr. Heike Welte

Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters

   Ausführliche Informationen zum Studium

Südtirol-Beratung
http://www.uibk.ac.at/italienisches-recht/suedtirol-beratung/

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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