Masterstudium Umweltingenieurwissenschaften
Fakultät | Fakultät für Technische Wissenschaften |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Diplomingenieurin/Diplomingenieur (Dipl.-Ing. oder DI) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0732 Baugewerbe, Hoch- und Tiefbau |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 509 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2014W)* |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2014W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2023, 53. Stück, Nr. 624 (Änderung des Curriculums) - PDF
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 67. Stück, Nr. 595 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 05.11.2014)
- Mitteilungsblatt vom 05.11.2014, 5. Stück, Nr. 52 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 16.06.2014, 29. Stück, Nr. 497
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
- Bachelorstudium Bauingenieurwesen (Technische Universität Wien)
- Bachelorstudium Bauingenieurwissenschaften und Wirtschaftsingenieurwissenschaften (Technische Universität Graz)
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Mathematik, Geometrie und Informatik
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Mechanik
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Festigkeitslehre und Baustatik
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Beton-, Mauerwerks-, Stahl- und Holzbau
- 22 ECTS-AP aus dem Kernbereich Geotechnik und Wasserbau
- 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Hochbau, Bauphysik und Werkstoffe des Bauwesens
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Umwelttechnik und Verkehr
- 12 ECTS-AP aus dem Kernbereich Baubetrieb und Bauwirtschaft
- 3 ECTS-AP aus dem Kernbereich Vermessungskunde
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende. Die Aufstellung ist als Vorschlag eines möglichen Studienablaufs zu verstehen und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
20,0 ECTS-AP: WM Vertiefungsstufe 1 > weiter im 2. Semester
10,0 ECTS-AP: WM Vertiefungsstufe 2 > weiter im 2. Semester
10,0 ECTS-AP: WM Vertiefungsstufe 1
7,5 ECTS-AP: WM Vertiefungsstufe 2 > weiter im 3. Semester
7,5 ECTS-AP: WM Vertiefungsstufe 3 > weiter im 3. Semester
5,0 ECTS-AP: PM Interdisziplinäre Kompetenzen > weiter im 3. Semester
12,5 ECTS-AP: WM Vertiefungsstufe 2
15,0 ECTS-AP: WM Vertiefungsstufe 3
2,5 ECTS-AP: PM Interdisziplinäre Kompetenzen
7,5 ECTS-AP: PM Vorbereitung der Masterarbeit
20,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: PM Verteidigung der Masterarbeit
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Zu den Umweltingenieurwissenschaften zählt eine breite Palette von Fachbereichen wie Siedlungswasserwirtschaft, Ressourcenmanagement, Abfall- und Deponietechnik, Raumplanung, Verkehrsplanung, Verkehrstechnik und Verkehrswegebau, Geoinformatik und Fernerkundung, Energieeffizientes Bauen und Technische Gebäudeausrüstung, Erneuerbare Energie, Hydrologie und Wasserbau, Energie- und Umweltinformatik, Umwelt- und Verfahrenstechnik. Von diesen Disziplinen sind im Masterstudium Umweltingenieurwissenschaften der Universität Innsbruck jene Fachbereiche vertreten, die einen starken Bezug zu den Bauingenieurwissenschaften haben.
Erwartete Lernergebnisse
Deshalb verfügen Absolventen/innen des Masterstudiums Umweltingenieurwissenschaften der Universität Innsbruck sowohl über das erforderliche Wissen als auch über die erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen, um methodisch einwandfreie Lösungen für fachspezifische Fragen aus den Bereichen Umwelttechnik, Verkehrswesen, Geotechnik, Wasserbau, Vermessungswesen und Energieeffiziente Gebäude zu erarbeiten und umzusetzen. Sie sind in der Lage, ihr Wissen sowohl bei der Lösung von Problemen als auch im Diskurs mit Kolleginnen und Kollegen wissenschaftlich korrekt anzuwenden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die notwendige Kompetenz um gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Projekte selbständig zu bewältigen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Die Absolventen/innen des Studiums Umweltingenieurwissenschaften sind in der Lage, bei der Planung, dem Bau und Betrieb von Systemen und Lösungen der genannten Fachgebiete in Unternehmen verschiedener Größen und (facheinschlägiger) Branchen planend, projektierend, analysierend und beratend tätig zu werden. Dies betrifft ebenso freiberufliche Tätigkeiten und Tätigkeiten in öffentlichen Verwaltungen, Verbänden, Kammern, Interessenvertretungen und Medien sowie Tätigkeiten in Lehr- und Forschungsinstitutionen.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP oder das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship/
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-scientific-computing/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
42,5 | ![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
36,7 |
||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
15,5 |
||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
5,3 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
- Informationen zum Masterstudium
- Formale Struktur einer Arbeit (Informationen des Studiendekans)
- Fristenregelung
Formulare (bitte elektronisch ausfüllen)
- Prüfungsprotokoll
- Tausch einer Vertiefungsrichtung
- Anmeldung einer Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studienbeauftragte
Univ.-Prof. Dr. Ing. Anke Bockreis
(Anerkennungen)
Studiendekan
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer
Informationshomepage
http://www.uibk.ac.at/fakultaeten/technische-wissenschaften/neu-an-der-fakultaet/masterstudium-umweltingenieurwissenschaften/ma-ui.html