Bachelorstudium Pharmazie
Fakultät | Fakultät für Chemie und Pharmazie |
Dauer / ECTS-AP | 6 Semester / 180 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Bachelor of Science (BSc) |
Niveau der Qualifikation | Bachelor (1. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6 |
ISCED-F | 0916 Pharmazie |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 033 305 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2015W)* |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Zusatzprüfung |
Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde entfällt,
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der Bachelorprüfung abzulegen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde. |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2015W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 02.02.2023, 18. Stück, Nr. 272 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 16.02.2022, 19. Stück, Nr. 283 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 06.10.2021, 1. Stück, Nr. 2 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 24.06.2021, 85. Stück, Nr. 888 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 09.12.2020, 26. Stück, Nr. 244 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 04.02.2020, 13. Stück, Nr. 208 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 19.12.2018, 10. Stück, Nr. 149 (Änderung Verordnung des Aufnahmeverfahrens)
- Mitteilungsblatt vom 05.12.2018, 8. Stück, Nr. 117 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 16.05.2018, 39. Stück, Nr. 360 (Festlegung der allgmeinen Zulassungsfrist WS 2018/2019)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2017, 46. Stück, Nr. 654 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 17.05.2017, 37. Stück, Nr. 540 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2017/2018)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 273 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 02.06.2016, 36. Stück, Nr. 440 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 01.06.2016, 35. Stück, Nr. 422 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2016/2017)
- Mitteilungsblatt vom 24.03.2016, 16. Stück, Nr. 289 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 17.02.2016, 12. Stück, Nr. 219 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 12.05.2015, 37. Stück, Nr. 401
- Mitteilungsblatt vom 06.05.2015, 23. Stück, Nr. 353 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2015/2016)
Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)
Studieneingangs- und Orientierungsphase ab dem Wintersemester 2016 »
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- Ringvorlesung Pharmazie (PM 1, VO 2, 5 ECTS-AP),
- Allgemeine Biologie und Zellbiologie (PM 2b, VO 3, 6 ECTS-AP),
- Einführung in Mathematik und Statistik (PM 2c, VO 1, 1 ECTS-AP),
- Allgemeine Chemie für Studierende der Pharmazie (PM 3a, VO 4, 8 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Vorlesungen (VO) und Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) im Ausmaß von bis zu 10 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: Kernfächer der Pharmazie
10,0 ECTS-AP: Grundlagen der Naturwissenschaften I
15,0 ECTS-AP: Grundlagen der Naturwissenschaften II
12,5 ECTS-AP: Biochemie, Physiologie und Pathophysiologie
10,0 ECTS-AP: Analytische Chemie
7,5 ECTS-AP: Organische Chemie I
10,0 ECTS-AP: Physiologie und Pathophysiologie
5,0 ECTS-AP: Grundlagen der Pharmazeutischen Technologie
10,0 ECTS-AP: Organische Chemie II
2,5 ECTS-AP: Wahlmodul 1 oder 2
7,5 ECTS-AP: Pharmakologie I
12,5 ECTS-AP: Pharmakognosie I
12,5 ECTS-AP: Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik
5,0 ECTS-AP: Pharmakologie II
10,0 ECTS-AP: Pharmazeutische Chemie I und Biopharmazie
10,0 ECTS-AP: Arzneiformenlehre
5,0 ECTS-AP: Spektroskopie
7,5 ECTS-AP: Bachelorarbeit
5,0 ECTS-AP: Pharmazeutische Chemie II
12,5 ECTS-AP: Pharmakognosie II
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul 1, 2, 3 oder 4
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Ziel des Bachelorstudiums Pharmazie an der Universität Innsbruck ist die Vermittlung der grundlegenden wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden in den wichtigsten Teilgebieten der Pharmazie sowie fachlich nahestehenden Gebieten. Das Bachelorstudium Pharmazie führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Universitätsabschluss, der zu qualifizierten Tätigkeiten in der pharmazeutischen Industrie, an Hochschulen, anderen Forschungseinrichtungen oder Untersuchungseinrichtungen befähigt.
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventen und Absolventinnen des Bachelorstudiums Pharmazie besitzen grundlegende theoretische und praktische Kenntnisse über die Entwicklung, Herstellung, Eigenschaften und Qualitätskontrolle von Arzneistoffen und Arzneimitteln und haben Grundkenntnisse über die Methoden fachlich nahestehender Gebiete, wie z. B.: Chemie, Biologie, Physik, Biochemie, Biotechnologie, Mikrobiologie und Hygiene.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Die Absolventen und Absolventinnen des Bachelorstudiums Pharmazie an der Universität Innsbruck verfügen über die erforderlichen Grundkenntnisse für einen Berufseinstieg, beispielsweise in analytischen Laboratorien oder in der pharmazeutischen Industrie.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
- Masterstudium Peace and Conflict Studies
- Masterstudium Pharmazie
- Masterstudium Pharmaceutical Sciences
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
18,6 | ![]() |
=100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
24,2 |
||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
28,1 |
||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
29,1 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Anerkennungen
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak