Büro für Forschungsförderung und Qualitätssicherung in der Forschung

Qualitätssicherung in der Forschung

QS-Instrumente

1. Indikatoren (aus FLD und Projektdatenbank)

2. Peer Review Verfahren

  • Evaluierung von Fakultäten


    Das Universitätsgesetz UG 2002 schreibt zur Qualitäts- und Leistungssicherung in § 14, Abs. 1-9 die Durchführung von Evaluierungen von Organisationseinheiten im 5-jährigen Zyklus vor.

    Die Evaluierung im Bereich Forschung hat die Aufgabe, die Forschungsleistungen des zu analysieren und hinsichtlich ihrer Qualität zu beurteilen. Ausgehend von den in den Zielvereinbarungen festgeschriebenen Absichten und Zielen sollen Qualität der Forschung kontextgebunden interpretiert, Stärken und Schwächen sowie Forschungsschwerpunkte herausgearbeitet und darauf aufbauend Impulse und Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungsarbeit bzw. Weiterentwicklung des Forschungsprofils vereinbart werden.

    Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der jeweiligen Organisationseinheit sowie fachspezifischer Gegebenheiten stellen die Evaluierungen einen wichtigen Anreiz zur Verbesserung der Forschungs- und Publikationstätigkeit dar.

    Rahmenbedingungen und Leitlinien

  • Personenbezogene Evaluierungen


    - Wissenschaftliches Personal

    Aufgrund der Bestimmungen im UG 2002 sind die Leistungen von ca. 500 wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen regelmäßig zu evaluieren. Den Institutsleiterinnen und Institutsleitern kommt im Verfahren eine zentrale Rolle zu. Da sie über die individuellen Gegebenheiten am besten Bescheid wissen, werden sie über die in der Satzung vorgesehene Beurteilung der Leistungen in Administration/Management/Organisation hinaus zu einer Stellungnahme in allen Leistungsbereichen der Mitarbeiter/innen ersucht. Der/die Studiendekan/in nimmt zum Bereich Lehre Stellung.

    Den Verfahrensablauf der Universität Innsbruck für die personenbezogene Evaluierung finden Sie unter: http://www.uibk.ac.at/ffq/qs/qs-instrumente/personenbezogene_evaluierung/verfahrensablauf

    Selbstbericht und Anhänge (Meine Forschung und Meine Lehre) werden über das VIS hochgeladen. Der Leitfaden zur Erstellung des Selbstberichts kann abgerufen werden unter: http://www.uibk.ac.at/ffq/qs/qs-instrumente/personenbezogene_evaluierung/leitfaden

    Betrifft alle Mitarbeiter/innen des wissenschaftlichen Personals mit unbefristeten bzw. länger als 5 Jahre befristeten Verträgen.


    Betrifft NICHT

    • Erstevaluierung von neu berufenen Professor/innen 5 Jahre nach ihrer Berufung
    • Universitätsprofessor/innen mit befristeten Verträgen - Evaluierungsvereinbarung lt. Dienstvertrag (z.B. Stiftungsprofessuren)
    • Assistenzprofessor/innen mit Qualifizierungsvereinbarung - laut Satzungsteil Evaluierung geregelt durch die Betriebsvereinbarung „Richtlinien für den Inhalt und die Modalitäten des Abschlusses von Qualifizierungsvereinbarungen“
    • wissenschaftliche Drittmittelangestellte nach §26 + §27

     

  • Qualifizierungsvereinbarungen

  • Habilitationsverfahren

  • Begutachtungsverfahren Forschungsförderung

  • Forschungszentren, -plattformen und –schwerpunkten

3. Monitoring


  • im Rahmen von Entwicklungsplan, Leistungs- und Zielvereinbarung sowie Wissensbilanz

4. Teilnahme an Rankings

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