Doktoratsstipendium der Universität Innsbruck

1. Tranche 2024

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist – in Übereinstimmung mit Bestrebungen der österreichischen und europäischen Wissenschafts- und Bildungspolitik – ein zentraler Zielpunkt der Universität Innsbruck.

Das Stipendium wird bis zu maximal 24 Monate (zweimalige Unterbrechung möglich) mit einer monatlichen Beihilfe von 975 Euro vergeben.

Um junge Nachwuchswissenschaftlerinnen besonders zu fördern, wird angestrebt mindestens 50 Prozent des zur Verfügung gestellten Betrages an Frauen zu vergeben. Daher werden Frauen besonders zur Bewerbung aufgefordert.

Antragsteller:innen, die in das Schwerpunktsystem eingebunden sind (Forschungsschwerpunkte, -plattform und -zentren, Doktoratskollegs) und/oder Antragsteller:innen, die an Projektanträgen (mit)arbeiten, werden bei gleicher wissenschaftlicher Qualität vorrangig behandelt.

  • Bewerbungsberechtigt sind alle Doktoratsstudierenden (inklusive Mitglieder eines Doktoratskollegs), die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer:innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind.
  • Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein
  • Antragsteller:innen müssen einen ausgezeichneten Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer d.h. Mindeststudiendauer plus 2 Toleranzsemester pro Studium/Abschnitt; Überschreitungen sind im CV zu begründen) nachweisen.
  • Die monatliche Beihilfe beträgt 975 Euro. Das Stipendium wird für bis zu 24 Monate bewilligt, wobei eine Zwischenbegutachtung nach jeweils 6 Monaten vorgesehen ist d.h. die Bezugsdauer wird für jeweils 6 Monate fixiert.  Die Zwischenbegutachtung besteht inhaltlich aus einem Fortschrittsbericht, der vom/von der Dissertationsbetreuer:in bestätigt wird. Eine Unterbrechung der 24-monatigen Dauer ist zweimalig möglich. Die Unterbrechung darf nicht länger als 6 Monate dauern, da ansonsten ein neuer Antrag zu stellen ist. Dieses Stipendium soll als Anschub-/Zwischen-/Überbrückungs-/Abschlussfinanzierung für Doktoratsstudierende dienen.
    In diesem Zusammenhang weisen wir auf externe Fördergeber für eine allfällige Weiterfinanzierung wie die Österreichische Akademie der Wissenschaft (DOC und DOC-Team), TNF sowie die Anstellung über andere Drittmittelprojekte (z.B. FWF, EU, FFG) hin. 
  • Während der Bezugsdauer dieses Stipendiums ist keine Beschäftigung an der Universität Innsbruck zulässig.
  • Beschäftigungen – außerhalb der Universität Innsbruck - mit einem Beschäftigungsausmaß von mehr als 20 Wochenstunden sind unzulässig und führen zur sofortigen Einstellung der Beihilfe.
  • Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Forschung, gewährte Stipendium hinzuweisen. In einer Affiliation ist die Universität Innsbruck anzugeben.

Die Bewerbung erfolgt während der Einreichfrist

vom 15. März 2024 bis inkl. 22. Mai 2024

über das Studierendenportal LFU:online.

Erforderliche Unterlagen

  1. Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts: Einleitung/These, Stand der einschlägigen internationalen Forschung, Projektziele/Hypothesen, Erschließung des wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), etwaige ethische Aspekte, Verzeichnis der projektrelevanten Literatur, Gesamtlänge 8–12 Seiten
  2. Abstract (ca. ½ Seite, in deutscher Sprache)
  3. Empfehlungsschreiben der/s Dissertationsbetreuers:in
  4. Lebenslauf und Publikationsliste

Für Doktoratsstudierende, die nicht an der UIBK ihre Grundstudien absolviert haben, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:

  1. Sponsionsbescheid
  2. Zeugnisse (Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnisse) sämtlicher Studien

ACHTUNG: Eine Bewerbung ist nur für Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer:innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind, möglich. Auch die Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein. Anderenfalls lässt das System eine Bewerbung nicht zu.

Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Sommer 2024 veröffentlicht.

Evaluierungskriterien sind neben der Beschreibung des Dissertationsvorhabens, die Beurteilung der Diplom- bzw. Masterarbeit sowie der Notendurchschnitt in den Grundstudien.  Es wird empfohlen nur bei sehr guten Bewertungen einzureichen.

Die Zuerkennung erfolgt voraussichtlich im Juni 2024.


Rückfragen & Beratung

projekt.service.büro
Forschungsförderung und Mentoring

MMag. Dr. Gundula Maria Schwinghammer

+43 512 507 34417
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