Mit Mai dieses Jahres wurde die Evaluierung der Mitarbeiter/innen des wissenschaftlichen Personals der Universität Innsbruck begonnen. In einem 5-Jahreszyklus werden alle wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen evaluiert, die unbefristete bzw. länger als 5 Jahre befristete Verträge haben, siehe UG 2002 §14 Abs 7.
Jedes Jahr wird somit 1/5 aller Mitarbeiter/innen evaluiert, wobei die Auswahl, wer in welchem Jahr evaluiert wird, alphabetisch erfolgte - außer ein fixer Vorrückungstermin oder eine in den Jahren 2009 – 2013 erfolgte Evaluierung musste berücksichtigt werden. Die Listen wurden mit den jeweiligen Dekanaten abgestimmt. Alle wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, die im Jahr 2014 evaluiert werden, wurden bereits benachrichtigt.
Grundlage für diese Evaluierung ist ein Selbstbericht im Umfang von 3-5 Seiten plus Anhängen. Dieser Selbstbericht soll auf Basis der Daten zur Forschungs- und Lehrleistung der vergangenen 5 Kalenderjahre erstellt werden und auch Aussagen über die Leistung im Bereich Administration/Management/ Organisation enthalten. Zur Erstellung dieses Berichts ist eine Zeitspanne von drei Monaten vorgesehen. Begutachtet wird dieser Bericht von der/dem jeweiligen Dienstvorgesetzten.
Die Richtlinien der Universität Innsbruck für die personenbezogene Evaluierung finden Sie unter: http://www.uibk.ac.at/ffq/qs/qs-instrumente/personenbezogene_evaluierung/richtlinien
Der Leitfaden zur Erstellung des Selbstberichts kann abgerufen werden unter: http://www.uibk.ac.at/ffq/qs/qs-instrumente/personenbezogene_evaluierung/leitfaden
Univ.-Prof. Dr. Sabine SCHINDLER
Vizerektorin für Forschung