ACHTUNG: EINREICHFRIST ABGELAUFEN

Early Stage Funding 2022 / 2. Tranche

Forschungsförderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Innsbruck

 

Die Universität Innsbruck schreibt für 2022 eine 2. Tranche des Early Stage Funding-Programms aus. Ziel des Programms ist die Durchführung eines eigenverantwortlichen, kleinen Forschungsprojekts am Beginn der wissenschaftlichen Karriere.

Antragsberechtigt sind DissertantInnen sowie AbsolventInnen von Doktoratsstudien, deren Doktorats- oder PhD-Abschluss nicht länger als maximal 2 Jahre zurückliegt (Datum des Bescheides). Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (idR Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt. Das Datum der Deadline der Ausschreibung wird zur Ermittlung der Frist herangezogen.

Es muss gewährleistet sein, dass der/die ProjektleiterIn über die gesamte Laufzeit des Projektes ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck aufweist.

  • Geförderte Laufzeit: max. 12 Monate
  • Förderung: max. 5.000,- Euro für DissertantInnen und 10.000,- Euro für AbsolventInnen von Doktoratsstudien

Wissenschaftlerinnen können zusätzlich 2.000,- Euro für karrierefördernde Maßnahmen (z.B. Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen; Zuschuss für die Kinderbetreuung, wenn dies einen karrierefördernden Aspekt hat) beantragen.

Eine Bewilligungsquote von mind. 50% der Projekte von Wissenschaftlerinnen wird angestrebt. Bei gleicher Qualität der Anträge werden Frauen bevorzugt.

BewerberInnen, die bereits eine Förderung aus diesem Programm erhalten haben sind nur dann einreichberechtigt, wenn sie diese Förderung als DissertantIn eingeworben haben und mittlerweile das Doktorat abgeschlossen haben.

 

1. Inhalt und Form des Antrags

Ein vollständiger Antrag muss folgende Teile beinhalten:

1.1. Wissenschaftlicher Abstract in Deutsch oder Englisch mit max. 2000 Zeichen (inkl. Leerzeichen).

1.2. Projektbeschreibung (Deutsch oder Englisch) auf max. 5 Seiten, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und                          Verzeichnis der im Antrag zitierten Literatur.

Folgende Inhalte soll die Projektbeschreibung enthalten:

  • klar umrissene Ziele des zeitlich begrenzten Projekts und Hypothese(n) bzw. wissenschaftliche Fragestellung(en)
  • Bezug zum internationalen Stand der Forschung
  • Methodik (inkl. Qualifizierung und Quantifizierung)
  • Arbeits- und Zeitplanung (max. Laufzeit von 12 Monaten beachten)

1.3. Folgende Anhänge sind Bestandteil des Antrags und sind der Projektbeschreibung in folgender Reihenfolge anzuhängen

  • Detaillierte Aufstellung und Begründung der beantragten Kosten (bitte Punkt 2 beachten)
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf inklusive Publikationsliste (nur wissenschaftliche Publikationen und wissenschaftliche Vorträge)
  • Ausgefülltes Antragsformular

 

  1. Beantragbare Kosten

Es sind nur folgenden projektspezifische Kosten beantragbar:

2.1. Personalkosten

Personalkosten für studentische MitarbeiterInnen, welche geringfügig max. 6 Monate beschäftigt werden. Weitere                            Personalkosten sind nicht beantragbar, da es sich hier um Globalbudgetmittel handelt. Es ist keine Selbstanstellung möglich.

2.2. Gerätekosten

Beantragbar sind Geräte oder Software, die spezifisch für das Projekt notwendig sind.

2.3. Materialkosten

Materialkosten sind Verbrauchsmaterialien und Kleingeräte sowie Lizenzen mit zeitlicher Befristung jeweils unter 1.500,-                Euro inkl. USt.

2.4. Reisekosten

Es können Kosten für projektspezifische Reisen und Aufenthalte, Feldarbeiten, Expeditionen etc. beantragt werden. Die                  Projektbeschreibung muss einen genauen Reiseplan (gegliedert nach MitarbeiterInnen) enthalten. Kongressreisen fallen                unter die nicht förderbaren Kosten. Die Dienstreiserichtlinien sowie Freistellungsrichtlinien der Universität Innsbruck sind zu        beachten.

2.5. Sonstige Kosten

Darunter fallen Kosten für die externe Durchführung projektspezifischer Arbeiten (z. B. extern zu vergebenden Analysen,                Befragungen, Probenahmen, Herstellung von Dünnschliffen, Kosten für projektspezifisch erforderliche Versuchstiere,                      Publikationskosten, etc.). Bitte beachten Sie die Gebarungsrichtlinien der Universität Innsbruck und die Informationen der              Personalabteilung zum Thema Werkvertrag: https://community.uibk.ac.at/uniwiki/index.php?title=Werkvertrag

2.6. Karrierefördernde Maßnahmen für Wissenschaftlerinnen

Darunter fallen Kosten für Weiterbildungs-, Coaching- oder sonstige Maßnahmen, die die Antragstellerin unterstützen.                    Allerdings werden Kosten, die durch die Personalentwicklung getragen werden, nicht übernommen.

https://www.uibk.ac.at/personalentwicklung/kostenzuschuesse/

Beantragt werden können aber Kinderbetreuungskosten, wenn der geschaffene Freiraum zur Karriereentwicklung genutzt            werden kann. Bis zu 1.000,- Euro pro Kind pro Kalenderjahr können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem EStG                  abgabenfrei veranschlagt werden, darüber liegt ein zu versteuernder Sachbezug vor. Nähere Informationen zum Zuschuss            der Kinderbetreuungskosten entnehmen Sie bitte: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/weiterfuehrende-unterlagen/early-stage-funding/kinderbetreuungszuschuss.html

2.7.

NICHT förderbare Kosten: Personalkosten (mit Ausnahme von Punkt 2.1), Kongressreisen, Veranstaltungskosten,                              Lehrersatzleistung.

 

Die Zuerkennung einer Förderung ist mit folgenden Verpflichtungen verbunden:

(1) Während der vereinbarten Projektlaufzeit, muss ein Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck bestehen.

(2) Die Laufzeit soll 12 Monate nicht überschreiten. Nach Beendigung des Projektes muss eine detaillierte Endabrechnung und ein Endbericht via Upload in der Projektdatenbank übermittelt werden.

(3) Der/Die AntragsstellerIn verpflichtet sich, in sämtlichen öffentlichen Unterlagen den Fördergeber anzuführen bzw. bei Publikationen die Förderung durch das Vizerektorat für Forschung der Universität Innsbruck zu erwähnen.

 

Die Bewerbung erfolgt über

1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

2. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at

 

 bis spätestens

                                    Donnerstag, den 06. Oktober 2022

 

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Katharina Steinmüller, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34411; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

Die Zuerkennung ist noch für das Jahr 2022 geplant.


Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung

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