ACHTUNG: EINREICHFRIST ABGELAUFEN

Doktoratsstipendium aus der

Nachwuchsförderung der Universität Innsbruck, 2022/2. Tranche

 

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist – in Übereinstimmung mit Bestrebungen der österreichischen und europäischen Wissenschafts- und Bildungspolitik – ein zentraler Zielpunkt der Universität Innsbruck. Aus diesem Grund wurde bereits 2005 ein Nachwuchsförderprogramm geschaffen, das auch 2022 Mittel für Doktoratsstipendien zur Verfügung stellt.

 

Um junge Nachwuchswissenschaftlerinnen besonders zu fördern, wird angestrebt mindestens 50 Prozent des zur Verfügung gestellten Betrages an Frauen zu vergeben. Daher werden Frauen besonders zur Bewerbung aufgefordert.

 

Anträge, die in das Schwerpunktsystem (Forschungsschwerpunkte, -plattformen und –zentren) und/oder Antragsteller/innen, die an Projektanträgen (mit)arbeiten, werden bei gleicher wissenschaftlicher Qualität vorrangig behandelt.

 

Achtung: Eine Bewerbung für dieses Programm von Doktoratsstudierenden, die Mitglieder eines Doktoratskollegs der Universität Innsbruck sind, ist nicht zulässig. Doktoratsstudierende, die Mitglieder in einem Doktoratskollegs der Universität Innsbruck sind, bewerben sich bitte um ein Exzellenzstipendium für Doktoratskollegs.

 

Voraussetzungen / allgemeine Informationen:

 

(1)

Bewerbungsberechtigt sind Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben, zur Fortsetzung gemeldet und kein Mitglied eines Doktoratskollegs sind.

(2)

Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein

(3)

Antragsteller/innen müssen einen ausgezeichneten Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer) nachweisen.

(4)

Die monatliche Beihilfe beträgt € 910,-. Das Stipendium wird für 12 Monate bewilligt, wobei eine Zwischenbegutachtung nach 6 Monaten vorgesehen ist d.h. die Bezugsdauer wird für jeweils 6 Monate fixiert. Eine Unterbrechung der 12-monatigen Dauer ist nur einmalig möglich. Die Unterbrechung darf nicht länger als 6 Monate dauern, da ansonsten ein neuer Antrag zu stellen ist. Dieses 12-monatige Stipendium soll als Anschubfinanzierung für Doktoratsstudierende dienen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf externe Fördergeber für eine allfällige Weiterfinanzierung wie die Österreichische Akademie der Wissenschaft (DOC und DOC-Team), TWF sowie die Anstellung über andere Drittmittelprojekte (z.B. FWF, EU, FFG) hin. Nur in Ausnahmefällen (wie bei Überbrückungsfinanzierungen vor Projektentscheidungen oder Projektanstellungen oder bei kurz bevorstehendem Dissertationsabschluss) kann eine weitere Verlängerung gewährt werden. Für weiterführende Verlängerungen müssen wissenschaftliche Leistungen (Vorträge, Publikationen, Posterpräsentationen etc.) nachgewiesen werden. Dieses Stipendium kann auch als Zwischen-/Überbrückungs-/Abschlussfinanzierung vergeben werden.

(5)

Während der Bezugsdauer dieses Stipendiums ist keine Beschäftigung an der Universität Innsbruck zulässig. Sonstige Einkünfte müssen bekannt gegeben werden, da durch diese die Stipendiensumme reduziert wird. Im Allgemeinen werden 50% der zusätzlichen Einnahmen von der Stipendiensumme abgezogen. Beschäftigungen mit einem Beschäftigungsausmaß über der Geringfügigkeitsgrenze sind unzulässig und führen zur sofortigen Einstellung der Beihilfe.

Stipendienbezüge, Studienbeihilfen und sonstige finanzielle Unterstützungen (z.B. Arbeitslosengeld, Pension etc.) müssen angegeben werden. Auch dadurch reduziert  sich die monatliche Beihilfe der Universität Innsbruck.

(6)

Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Forschung, gewährte Stipendium hinzuweisen. In einer Affiliation ist die Universität Innsbruck anzugeben.

 

Die Bewerbung erfolgt während der Einreichfrist

 

vom 23. Juni 2022 bis inkl. 02. Oktober 2022

 

über das Studierendenportal LFU:online.

 

Folgende Unterlagen sind über das Studierendenportal LFU:online einzureichen (upload):

 

  • Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts: Einleitung/These, Stand der einschlägigen internationalen Forschung, Projektziele/Hypothesen, Erschließung des wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), etwaige ethische Aspekte, Verzeichnis der projektrelevanten Literatur, Gesamtlänge 8–12 Seiten

 

  • Abstract (ca. ½ Seite, in deutscher Sprache)

 

  • Empfehlungsschreiben der/s Dissertationsbetreuers/in

 

  • Lebenslauf und Publikationsliste

 

Für Doktoratsstudierende, die nicht an der UIBK ihre Grundstudien absolviert haben, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:

 

  • Sponsionsbescheid

 

  • Zeugnisse (Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnisse) sämtlicher Studien

 

ACHTUNG: Eine Bewerbung ist nur für Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind, möglich. Auch die Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein. Anderenfalls lässt das System eine Bewerbung nicht zu.

 

Evaluierungskriterien sind neben der Beschreibung des Dissertationsvorhabens, die Beurteilung der Diplom- bzw. Masterarbeit sowie der Notendurchschnitt in den Grundstudien. Es wird empfohlen nur bei sehr guten Bewertungen einzureichen.

 

Etwaige Fragen richten Sie bitten an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

Die Zuerkennung erfolgt spätestens im Herbst 2022 (ca. Ende Oktober 2022).

  

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung

 

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