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Ausschreibung von Druckkostenzuschüssen 2022 (1. Tranche) für Nachwuchswissenschaftler/innen der Universität Innsbruck

Das Vizerektorat für Forschung stellt aus dem Nachwuchsförderungsprogramm der Universität Innsbruck im Frühjahr 2022 Druckkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt € 10.000,- (maximale Förderhöhe € 2.000,-) für die Veröffentlichung von Dissertationen aller Wissenschaftsdisziplinen zur Verfügung, die an der Universität Innsbruck erarbeitet und eingereicht wurden.

Gefördert wird die verlagsmäßige Drucklegung von aktuellen und ausgezeichneten (d.h. die Note „sehr gut“ in beiden Gutachten) Dissertationen (siehe auch die Möglichkeit der Drucklegung beim Universitätsverlag iup: http://www.uibk.ac.at/iup/service.html). Bei der Drucklegung von Habilitationen wird davon ausgegangen, dass die verlagsmäßige Drucklegung über den FWF gefördert wird (siehe dazu: http://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/selbststaendige-publikationen/).

 

Die Bewerbung erfolgt über

  • den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

 

bis spätestens 

Donnerstag, den 21. April 2022

 

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Büro für Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

Die Zuerkennung erfolgt spätestens im Juni 2022.

 

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung

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