
ACHTUNG: EINREICHFRIST IST ABGELAUFEN!
Studienförderpreis 2022 des Deutschen Freundeskreises der Universitäten in Innsbruck e.V.
Beim 1922 gegründeten Deutschen Freundeskreis der Universitäten in Innsbruck e.V. (kurz DFK) handelt es sich um einen Zusammenschluss angesehener Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik. Zielsetzung des DFK ist die ideelle und materielle Förderung der Hochschulen in Innsbruck und ihrer Studierenden, die Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit dieser Universitäten, die Vernetzung ihrer Absolventinnen und Absolventen mit der Wirtschaft und die Pflege der freundschaftlichen Beziehungen seiner Mitglieder.
Zur Förderung der Studierenden der Universität Innsbruck stellt der DFK für das Jahr 2022 erneut drei Studienförderpreise in Höhe von jeweils Euro 1.500,- zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind
- Studierende aller Fakultäten der Universität Innsbruck
- in der zweiten Hälfte ihres Studiums,
- die hervorragende Studienleistungen,
- engagierte Zukunftspläne bzw. -projekte vorweisen können
- und mit Hilfe des DFK-Studienförderpreises ein besonders ambitioniertes Ziel verfolgen.
Die Ermittlung der Preisträger/innen erfolgt nach einer Begutachtung der eingereichten Unterlagen durch die Vizerektorin für Forschung.
Die Verleihung des Studienförderpreises ist an nachstehende Bedingungen gebunden:
(1) |
Die Antragsteller/innen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates. |
(2) |
Antragsberechtigt sind Studierende folgender Studien, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind: · Bachelorstudium (ab 90 ECTS-AP) · Bei Diplomstudium mit zwei Abschnitten (abgeschlossener ersten Studienabschnitt – auch Lehramt) · Bei Diplomstudium mit drei Abschnitten (abgeschlossener zweiter Studienabschnitt) · Masterstudium (ab 60 ECTS-AP) |
(3) |
Kriterien: · Ausgezeichneter Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer plus 1 Toleranzsemester pro Studienabschnitt) · Engagierte Zukunftspläne |
(4) |
Einzureichende Unterlagen (deutsch oder englisch): · Antragsformular · Lebenslauf und Studienerfolgsnachweis mit entsprechenden Bestätigungen (Zeugnisse, Studienblatt und Studienzeitbestätigung, Empfehlungsschreiben einer Betreuerin/eines Betreuers) · Kurzbeschreibung der geplanten, in Arbeit befindlichen oder fertig gestellten Bachelor-, Diplom- bzw. Masterarbeit (max. 2-3 Seiten) · Kurzbeschreibung der geplanten Verwendung des Studienförderpreises (Auslandssemester/-jahr und/oder –praktikum, Forschungsprojekt etc.) (max. 1 Seite) · Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des Reisepasses |
Bewerbungen sind unter Verwendung des im Internet unter der Adresse https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung
erhältlichen Antragsformulars bis spätestens
Donnerstag, 19. Mai 2022 (Einlangen hier)
per E-Mail an das Vizerektorat für Forschung unter forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu richten.
Die Zuerkennung erfolgt voraussichtlich bis August 2022. Die Verleihung der Preise wird im Rahmen des DFK-Jahrestreffens Mitte Oktober stattfinden.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
Vizerektorin für Forschung
Etwaige Fragen richten Sie bitten an:
Dr. Gundula Schwinghammer, Büro für Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro
Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/