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Early Stage Funding 2021
Forschungsförderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Innsbruck
Für das Jahr 2021 stellt die Universität Innsbruck einen Betrag von insgesamt 100.000,-Euro an Forschungsförderungsmitteln zur Durchführung eines eigenverantwortlichen kleinen Forschungsprojekts am Beginn der wissenschaftlichen Karriere zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind DissertantInnen sowie AbsolventInnen von Doktoratsstudien, deren Doktorats- oder PhD-Abschluss nicht länger als maximal 2 Jahre zurückliegt (Datum des Bescheides). Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (idR Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt. Das Datum der Deadline der Ausschreibung wird zur Ermittlung der Frist herangezogen.
Es muss gewährleistet sein, dass der/die ProjektleiterIn über die gesamte Laufzeit des Projektes ein aktives Dienstverhältnis (zumindest geringfügige Anstellung) zur Universität Innsbruck aufweist.
- Geförderte Laufzeit: max. 12 Monate
- Förderung: max. 5.000,- Euro
Wissenschaftlerinnen können zusätzlich 2.000,- Euro für karrierefördernde Maßnahmen (z.B. Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen; Zuschuss für die Kinderbetreuung, wenn dies einen karrierefördernden Aspekt hat) beantragen.
Eine Bewilligungsquote von mind. 50% der Projekte von Wissenschaftlerinnen wird angestrebt. Bei gleicher Qualität der Anträge werden Frauen bevorzugt.
1. Inhalt und Form des Antrags
Ein vollständiger Antrag muss folgende Teile beinhalten:
1.1. Wissenschaftlicher Abstract in Deutsch oder Englisch mit max. 2000 Zeichen.
1.2. Projektbeschreibung (Deutsch oder Englisch) auf max. 5 Seiten, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der im Antrag zitierten Literatur.
Folgende Inhalte soll die Projektbeschreibung enthalten:
- klar umrissene Ziele des zeitlich begrenzten Projekts und Hypothese(n) bzw. wissenschaftliche Fragestellung(en)
- Bezug zum internationalen Stand der Forschung
- Methodik
- Arbeits- und Zeitplanung (max. Laufzeit von 12 Monaten beachten)
- Beschreibung etwaiger ethischer Aspekte
1.3. Folgende Anhänge sind Bestandteil des Antrags und sind der Projektbeschreibung in folgender Reihenfolge anzuhängen
- Detaillierte Aufstellung der beantragten Kosten (bitte Punkt 2 beachten)
- Wissenschaftlicher Lebenslauf inklusive Publikationsliste (FLD-Auszug verpflichtend)
- Kurzlebenslauf in 5 – 8 Sätzen in deutscher Sprache (für den Festakt)
- Ausgefülltes Antragsformular
2. Beantragbare Kosten
Es sind nur folgenden projektspezifische Kosten beantragbar:
2.1. Personalkosten
Personalkosten für studentische MitarbeiterInnen, welche geringfügig max. 6 Monate beschäftigt werden. Weitere Personalkosten sind nicht beantragbar, da es sich hier um Globalbudgetmittel handelt.
2.2. Gerätekosten
Beantragbar sind Geräte oder Software, die spezifisch für das Projekt notwendig sind. Dem Antrag ist für jedes Gerät ab einem Anschaffungswert von 2.000,- Euro inkl. USt. ein entsprechendes Anbot einer Firma (PDF-Scan) hochzuladen.
2.3. Materialkosten
Materialkosten sind Verbrauchsmaterialien und Kleingeräte sowie Lizenzen mit zeitlicher Befristung jeweils unter 1.500,- Euro inkl. USt.
2.4. Reisekosten
Es können Kosten für projektspezifische Reisen und Aufenthalte, Feldarbeiten, Expeditionen etc. beantragt werden. Die Projektbeschreibung muss einen genauen Reiseplan (gegliedert nach MitarbeiterInnen) enthalten. Kongressreisen fallen unter die nicht förderbaren Kosten. Die Dienstreiserichtlinien sowie Freistellungsrichtlinien der Universität Innsbruck sind zu beachten.
2.5. Sonstige Kosten
Darunter fallen Kosten für die externe Durchführung projektspezifischer Arbeiten (z. B. extern zu vergebende Analysen, Befragungen, Probenahmen, Herstellung von Dünnschliffen, Kosten für projektspezifisch erforderliche Versuchstiere, etc.). Angebote für einzelne Leistungen ab 2.000,- Euro inkl. USt sind hochzuladen. Bitte beachten Sie die Informationen der Personalabteilung zum Thema Werkvertrag: https://community.uibk.ac.at/uniwiki/index.php?title=Werkvertrag
2.6. Karrierefördernde Maßnahmen für Wissenschaftlerinnen
Darunter fallen Kosten für Weiterbildungs-, Coaching- oder sonstige Maßnahmen, die die Antragstellerin unterstützen. Auch können hier Kinderbetreuungskosten angesetzt werden, wenn der geschaffene Freiraum zur Karriereentwicklung genutzt werden kann. Bis zu 1.000,- Euro pro Kind pro Kalenderjahr können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem EStG abgabenfrei veranschlagt werden, darüber liegt ein zu versteuernder Sachbezug vor. Nähere Informationen zum Zuschuss der Kinderbetreuungskosten entnehmen Sie bitte: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/weiterfuehrende-unterlagen/early-stage-funding/kinderbetreuungszuschuss.html
2.7.
NICHT förderbare Kosten: Personalkosten (mit Ausnahme von Punkt 2.1), Kongressreisen, Druck- und Veranstaltungskosten, Lehrersatzleistung.
Die Zuerkennung einer Förderung ist mit folgenden Verpflichtungen verbunden:
(1) Während der vereinbarten Projektlaufzeit, muss ein Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck bestehen.
(2) Beginn des geförderten Projektes innerhalb von 2 Monaten nach Bewilligung, ansonsten ist die Subvention an die Universität Innsbruck rückzuerstatten.
(3) Die Laufzeit soll 12 Monate nicht überschreiten. Nach Beendigung des Projektes muss eine detaillierte Endabrechnung und ein Endbericht an das Vizerektorat für Forschung via Upload in der Projektdatenbank übermittelt werden.
(4) Der/Die AntragsstellerIn verpflichtet sich, in sämtlichen öffentlichen Unterlagen den Fördergeber anzuführen bzw. bei Publikationen die Förderung durch das Vizerektorat für Forschung der Universität Innsbruck zu erwähnen.
Die Bewerbung erfolgt über
1) den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:
https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
2) eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.
bis spätestens
Donnerstag, den 29. April 2021
Etwaige Fragen richten Sie bitte an:
Dr. Katharina Steinmüller, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34411; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Die Zuerkennung ist für den Sommer 2021 geplant.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
Vizerektorin für Forschung