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Ausschreibung von Druckkostenzuschüssen 2021 (1. Tranche) für Nachwuchswissenschaftler/innen der Universität Innsbruck
Das Vizerektorat für Forschung stellt aus dem Nachwuchsförderungsprogramm der Universität Innsbruck im Frühjahr 2021 Druckkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt € 10.000,- (maximale Förderhöhe € 2.000,-) für die Veröffentlichung von Dissertationen aller Wissenschaftsdisziplinen zur Verfügung, die an der Universität Innsbruck erarbeitet und eingereicht wurden.
Gefördert wird die verlagsmäßige Drucklegung von aktuellen und ausgezeichneten (d.h. die Note „sehr gut“ in beiden Gutachten) Dissertationen (siehe auch die Möglichkeit der Drucklegung beim Universitätsverlag iup: http://www.uibk.ac.at/iup/service.html). Bei der Drucklegung von Habilitationen wird davon ausgegangen, dass die verlagsmäßige Drucklegung über den FWF gefördert wird (siehe dazu:http://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/selbststaendige-publikationen/).
Die Bewerbung erfolgt über
- den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
- eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at
bis spätestens
Dienstag, den 11. Mai 2021
Etwaige Fragen richten Sie bitte an:
Dr. Gundula Schwinghammer, Büro für Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro
Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Die Zuerkennung erfolgt spätestens im Juni 2021.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
Vizerektorin für Forschung