ACHTUNG: EINREICHFRIST IST ABGELAUFEN!

Forschungsinfrastrukturmittel der Universität Innsbruck

Die Universität Innsbruck unterstützt Infrastrukturinvestitionen (Geräte) mit einer Förderhöhe von 30.000 bis 100.000 EUR pro Investition. Für die Ausschreibung stehen insgesamt 1.000.000 EUR zur Verfügung.

 

Was wird gefördert?

Zukünftige Neuinvestitionen und zukünftige Erneuerung von veralteten Forschungsinfrastrukturgeräten in allen Fachbereichen der Universität.


Was wird nicht gefördert?

  • Personalkosten
  • bauliche Maßnahmen
  • Bücherankäufe und Literaturdatenbanken

 

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/innen der Universität Innsbruck, die ein unbefristetes Dienstverhältnis zur Universität haben oder eine Qualifizierungsvereinbarung mit der Universität Innsbruck abgeschlossen haben.

 

Wie ist zu beantragen?

Die Antragsteller/innen werden gebeten, entsprechend den nachstehenden Bewertungskriterien ihr Vorhaben zu beschreiben und die geplante Nutzung darzustellen.

Die formlose Projektbeschreibung (max. 5 Seiten) soll folgende Punkte umfassen:

  • Begründung des Bedarfs und Nutzungskonzept (inkl. Nutzergruppen)
  • Ausblick auf künftige Forschungsvorhaben
  • Kostendarstellung (keine Personalkosten)
  • Finanzierungsplan (inkl. Finanzierung Inbetriebnahme und laufende Betriebskosten)

 

Einzureichende Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Projektbeschreibung mit Kostenaufstellung und Zeitplan
  • Verpflichtende Bestätigung der Institutsleitung
  • Verpflichtende Bestätigung der Institutsleitung / der Fakultät, falls nachfolgend Personalressourcen notwendig sind
  • Verpflichtende Bestätigung der Abstimmung mit dem VR für Infrastruktur, falls bauliche Maßnahmen erforderlich sind
  • verbindliche Kofinanzierungszusage falls vorhanden (z.B. aus Vermögenskonten, Eigene Einnahmen etc.)

 

Die Vergabe der Mittel erfolgt unter Berücksichtigung folgender Bewertungskriterien: 

  • Inwieweit ist die geplante Anschaffung eingebunden in ein exzellentes Forschungsumfeld?
  • Gibt es konkrete Projekte bzw. welche Projekte werden geplant?
  • Wie ist die Qualität des Nutzungskonzepts zu bewerten
  • Wie viele Arbeitsgruppen nutzen das Gerät? Sind neue Kooperationen geplant?
  • Besteht eine Kofinanzierung (Drittmittel, Vermögenskonto, Fakultät)
  • Bedarfsanalyse – gibt es ähnliche Geräte an der LFU?

  

Anträge sind unter Verwendung des im Internet unter der Adresse https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/ erhältlichen Antragsformulars bis spätestens

 

Mittwoch, 06. Juni 2018 (Einlangen hier)

 

per E-Mail an das Vizerektorat für Forschung: forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu richten. Bitte senden Sie ein Schreiben mit allen erforderlichen Unterlagen in einem gebräuchlichen Dokumentenformat an die o.a. Adresse und legen Sie nur Unterlagen bei, die angefordert werden.

Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. mult. Tilmann Märk                                                                          Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Rektor                                                                                                                                  Vizerektorin für Forschung

Nach oben scrollen