MA-Projektarbeit Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen
Allgemeine Richtlinien
Prüfungsform:
Alle Noten (schriftlich – mündlich) müssen positiv sein. Der Passlevel liegt bei 60 %.
- Schriftlicher Teil:
- Die Note des schriftlichen Teils fließt im Ausmaß von 80 % in die Gesamtnote ein.
- Literaturübersetzen: 70 % der Note Übersetzung, 30 % Kommentar; beide Teile müssen vorhanden und positiv sein; die sprachliche Korrektheit des Kommentars wird mitbewertet.
- Medienübersetzen: 80 % der Note Untertitel, 20 % Kommentar; beide Teile müssen vorhanden und positiv sein; die sprachliche Korrektheit des Kommentars wird mitbewertet.
- Mündlicher Teil:
- Die Note des mündlichen Teils fließt im Ausmaß von 20 % in die Gesamtnote ein.
- Im Rahmen der mündlichen Prüfung werden Fragen über die Übersetzung bzw. über den Kommentar anhand eines Fragenkatalogs gestellt.
Sprache/Richtung:
- beim Übersetzen: wird von Studierenden gewählt (in die Muttersprache empfohlen)
- beim Kommentar: Deutsch oder die jeweilige Fremdsprache (in Absprache mit Lehrenden)
Texte:
werden von Lehrenden gewählt, Studierende haben Mitspracherecht.
Länge des Ausgangstextes:
- Literaturübersetzen: ca. 8±1 Seite (1 Normseite beim LÜ: 30 Zeilen à 60 Anschläge)
- Medienübersetzen: ca. 3.500-5.000 Zeichen (ohne Leerzeichen)
Abgabetermine:
3-mal pro Studienjahr, abhängig von Prüfungsterminen für Fachübersetzen, 4 Wochen danach für die Notengebung.
Der Termin der mündlichen Prüfung wird mit den Prüfenden vereinbart.
Anmeldung zur Masterprüfung der Spezialisierung Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen
Die offizielle Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit einer E-Mail, die innerhalb der Anmeldefrist zugleich an die Studienbeauftragte (Astrid Schmidhofer) und die Prüfer:innen ergehen muss.
Inhalt der E-Mail: Mitteilung der Absicht, zum jeweiligen Prüfungstermin anzutreten, und Vereinbarung des zu übersetzenden Texts. Die Texte werden von den Prüfer:innen ausgewählt, wobei die Kandidat:innen ein Mitspracherecht haben oder eigene Vorschläge unterbreiten können.
Als Anmeldefrist gilt:
- Mitte Dezember (für den Prüfungstermin im Februar)
- Ende April (für den Prüfungstermin im Juni)
- Ende Juni (für den Prüfungstermin im September)
Der Termin für die mündliche Prüfung (30 bis 60 Minuten) ist mit den Prüfer:innen abzusprechen.
Eidesstattliche Erklärung - Spezialisierung Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen
DOCX Eidesstattliche Erklärung MA-Projektarbeit Literarisches Übersetzen (MA) – Kommentierte Übersetzung
Literarisches Übersetzen
Leitfaden Projektarbeit
Leitfaden für die Projektarbeit Literarisches Übersetzen (MA) – Kommentierte Übersetzung
Muster Projektarbeit
DOCX Muster für die Projektarbeit Literarisches Übersetzen (MA) (Stand: 01.03.2024)
Audiovisuelles Übersetzen
Leitfaden Projektarbeit
Leitfaden für die Projektarbeit Audiovisuelles Übersetzen (MA) – Kommentierte Übersetzung
Stand: 09.10.2025; Änderungen vorbehalten