Bachelorstudium Mehrsprachige Kommunikation
Ab dem Wintersemester 2026/27 bieten wir den neuen BA Mehrsprachige Kommunikation an, der den auslaufenden BA Translationswissenschaft ersetzt.
Im Bachelorstudium Mehrsprachige Kommunikation erwerben die Studierenden sowohl grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse als auch praktische Kompetenzen, die für die mündliche und schriftliche Vermittlung zwischen Menschen unterschiedlicher Sprachen und Kulturen erforderlich sind.
Nach diesem Studium verfügen die Studierenden über einen grundlegenden berufsqualifizierenden Universitätsabschluss für ein- und mehrsprachige sowie barrierefreie Kommunikation.
Umstieg vom BA Translationswissenschaft auf den BA Mehrsprachige Kommunikation
Studierende, die bereits den BA Translationswissenschaft studieren und umsteigen möchten, müssen sich zwischen 13. Juli und 31. Oktober in der Studienabteilung persönlich oder per Mail melden und den Umstieg bekannt geben. Der Umstieg wird dann von der Studienabteilung durchgeführt.
Schematischer Überblick des BA Mehrsprachige Kommunikation
Der neue BA Mehrsprachige Kommunikation gliedert sich in folgende Teilbereiche:
SteOP (Studieneingangs- und Orientierungsphase): 8 ECTS-AP
- Sprache und Sprachbeschreibung
- Schriftlichkeit vs. Mündlichkeit
- Kultur und Kommunikation
- Berufskunde
Sprachkompetenz in der 1. und 2. Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch und Deutsch als Fremdsprache): jeweils 24 ECTS-AP
- Niveau I (Zielniveau B2+ für Englisch und Deutsch als Fremdsprache; B1+ für Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch):
- Sprachkompetenz mündlich
- Sprachkompetenz schriftlich
- Grammatik I
- Niveau II (Zielniveau C1 für Englisch und Deutsch als Fremdsprache; B2 für Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch):
- Kommunikationskompetenz mündlich
- Kommunikationskompetenz schriftlich
- Grammatik II
- Niveau III (Zielniveau C1+ für Englisch und Deutsch als Fremdsprache; C1 für Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch):
- Kommunikationskompetenz mündlich kontrastiv
- Kommunikationskompetenz schriftlich kontrastiv
Sprachkompetenz Deutsch: 6 ECTS-AP
- Translationsorientierte Textanalyse und Textkompetenz Deutsch I
- Translationsorientierte Textanalyse und Textkompetenz Deutsch II
Landes- und Kulturwissenschaft (1. und 2. Fremdsprache): 24 ECTS-AP
- Landes- und Kulturwissen (beide Fremdsprachen)
- Sprachen und Kulturen (beide Fremdsprachen)
- Kulturwissenschaft (wahlweise eine Fremdsprache)
- Medien und Texte in ihrem kulturellen Kontext (1. Fremdsprache)
Sprachtechnologien: 12 ECTS-AP
- Künstliche Intelligenz, Sprachtechnologie und Digitalisierung
- Digitale Tools in der Anwendung
- Übersetzungstechnologien
Sprach- und Translationswissenschaft: 15,5 ECTS-AP
- Sprach-/Textwissenschaft
- Übersetzungswissenschaft
- Mehrsprachigkeit
Übersetzen: 9 ECTS-AP (weitere Übersetzungskurse im Wahlbereich)
- Übersetzen aus der 1. Fremdsprache in die Erstsprache
- Übersetzen aus der 2. Fremdsprache ins Deutsche
- Übersetzen unter Verwendung von CAT-Tools (1. oder 2. Fremdsprache)
Dolmetschen: 8 ECTS-AP
- Grundlagen des Dolmetschens
- Einführung in das Konferenzdolmetschen (1. Fremdsprache)
- Einführung in das Dialogdolmetschen (1. Fremdsprache)
Barrierefreie Kommunikation: 5 ECTS-AP
- Mündliche und schriftliche Kommunikation und Kommunikationsbarrieren
- Strategien zum Abbau kommunikativer Barrieren
Wissenschaftliches Arbeiten: 17,5 ECTS-AP
- Wissenschaftliches Arbeiten
- Bachelorarbeit
Wahlmodule: 27 ECTS-AP
- Weitere Übersetzungskurse
- Einführung ins literarische Übersetzen
- Interkulturelle Pragmatik
- Erweiterung Landes- und Kulturwissenschaft
- Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch
- Russisch
- Nichtschulsprache (Portugiesisch, Schwedisch)
- Leichte Sprache
- Textgestaltung
- Gender im translatorischen Feld
- Erweiterung berufsrelevanter Kompetenzen
- Berufspraxis
- Individueller Wahlbereich
Für Studienanfänger:innen, die regulär an der Universität Innsbruck studieren und keine Austauschstudierenden sind, gilt:
Um an den Sprachkursen am INTRAWI teilnehmen zu können, muss das erforderliche Eingangsniveau mittels Sprachniveaueinstufung (SNE) oder durch Vorlage eines relevanten Sprachnachweises nachgewiesen werden.
SNE-Termine Wintersemester 2026/27:
Italienisch:
5.10.2026, 8.30 – 10.00 Uhr
Französisch:
5.10.2026, 10.15 – 11.45 Uhr
Englisch:
5.10.2026, 13.45 – 15.15 Uhr
DaF:
5.10.2026, 15.30 – 17.00 Uhr
Spanisch:
6.10.2026, 13.45 – 15.15 Uhr
Ort: INTRAWI-Bibliothek, Herzog-Siegmund-Ufer 15, 4. Stock
Die Anmeldefrist für die SNE läuft bis 1. Oktober 2026 um 12.00 Uhr.
Anmeldung zur Sprachniveaueinstufung:
per E-Mail an intrawi@uibk.ac.at unter Angabe folgender Informationen:
- Matrikelnummer
- Nachname, Vorname
- Erst- bzw. Bildungssprache, erste und zweite (ggf. dritte) Fremdsprache
- Optional: Scan eines relevanten Sprachniveau-Nachweises für eine eventuelle Befreiung von der Einstufung (nach Prüfung der Unterlagen)
Sprachkoordinator:innen der jeweiligen Sprachen:
- Deutsch als Fremdsprache (DaF): Claudia Moser
- Englisch: Katharina Walter
- Italienisch: Saverio Carpentieri
- Französisch: Daria Fuchshuber-Weber
- Spanisch: Annette Wußler
- Russisch: Anna Bailesteanu
Befreiung von der Sprachniveaueinstufung
Wenn Sie über einen relevanten Nachweis über Ihr Sprachniveau (in einer oder in allen von Ihnen gewählten Sprachen) verfügen, können Sie nach Prüfung der Unterlagen durch das Institutssekretariat von der Einstufung befreit werden. Nach Bearbeitung der Anmeldung werden Sie schriftlich darüber informiert, ob Sie von der SNE befreit werden können.
Nachweise, die für eine Befreiung von der Einstufung akzeptiert werden können
- Österreichisches Zentralmatura-Zeugnis
Dieses darf nicht älter als ein (Studien-)Jahr sein.
Bei österreichischen Zentralmatura-Zeugnissen gelten nur schriftliche Klausurprüfungen, bei denen das Sprachniveau angegeben ist, als Nachweis für die betroffenen Sprachen. Mündliche Prüfungen können nicht als SNE-Befreiung akzeptiert werden. - International anerkanntes Sprachzertifikat
nicht älter als 2 (Studien-) Jahre
Hinweis: ISI-Sprachzertifikate können für die SNE-Befreiung nicht berücksichtig werden. - Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Deutsch als Fremdsprache:
Ergänzungsprüfung Deutsch (österreichische Universitäten)
Österreichisches Sprachdiplom: B2 Mittelstufe Deutsch (MD)
Goethe Institut: Goethe Zertifikat B2
Innovationszentrum Universität Wien GmbH: Mittelstufe 3
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienwerber:innen (DSH II)
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: Stufe II (DSD II)
Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF): mindestens Niveau 4 in allen Teilen - Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Englisch:
Cambridge First, Cambridge Advanced und Cambridge Proficiency: ab Niveau B2
TOEFL: ab Niveau B2 (mind. 87 Punkte) - Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Italienisch:
CELI, CILS, PLIDA ab Niveau B1 - Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Französisch:
DALF und DELF ab Niveau B1 - Sprachnachweise für die SNE-Befreiung in Spanisch:
DELE ab Niveau B1
Erforderliches Sprachniveau für Sprachkurs I
- B1 für Französisch, Italienisch, Spanisch
Um am Sprachkurs I in Französisch, Italienisch bzw. Spanisch teilnehmen zu können, muss das erforderliche Eingangsniveau B1 mittels SNE oder Vorlage eines relevanten Sprachnachweises nachgewiesen werden. - B2 für Englisch und Deutsch als Fremdsprache
Um am Sprachkurs I in Englisch bzw. Deutsch als Fremdsprache teilnehmen zu können, muss das erforderliche Eingangsniveau B2 mittels SNE oder Vorlage eines relevanten Sprachnachweises nachgewiesen werden.
Höhereinstufung in den Sprachkurs II
Eine Höhereinstufung in den Sprachkurs II erfolgt ausschließlich über die SNE. Um direkt in den Sprachkurs II eingestuft zu werden, muss der entsprechende Teil der SNE positiv abgelegt werden. In diesem Fall wird der Sprachkurs I angerechnet.
Alle Informationen zu den Einstufungsinterviews für Incomings aller Austauschprogramme finden sich hier.
Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen
Anmeldefrist für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen:
Sommersemester: 01.02.–21.02.
Wintersemester: 01.09.–21.09.
Anmeldefrist für alle nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen):
Sommersemester: 01.02. bis Semesterende bzw. bis zum jeweiligen Lehrveranstaltungsende
Wintersemester: 01.09. bis Semesterende bzw. bis zum jeweiligen Lehrveranstaltungsende
Die Anmeldung zu den übrigen Lehrveranstaltungen nach Ende der Anmeldefrist erfolgt per E-Mail über die Kursleiter:innen. Bei den Kursen, bei denen am Ende der Anmeldefrist die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht wurde, können keine weiteren Teilnehmer:innen aufgenommen werden.
Beginn der Lehrveranstaltungen
siehe Vorlesungsverzeichnis
Information für BA-Studierende, deren Erst- bzw. Bildungssprache NICHT Deutsch ist
(= für Studierende, die Deutsch als 1. Fremdsprache studieren):
Wenn Deutsch nicht Ihre Erst- bzw. Bildungssprache ist, müssen Sie Deutsch als erste Fremdsprache wählen. Die Bildungssprache muss immer eine Sprache sein, die am Institut angeboten wird (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch).
Informationen für Studierende mit Vorkenntnissen in Russisch
Studierende, die Russisch als Fremdsprache gewählt und bereits Vorkenntnisse haben, werden mittels Einstufungsinterview in den entsprechenden Sprachkurs eingestuft.
Einstufung durch: Anna Bailesteanu
Datum, Zeitfenster: auf Anfrage
Raum: auf Anfrage
- Zulassung zum Studium
- Termine und Zulassungsfristen
- Studienstart
- Im Studium
- Studieren mit Behinderung, Beeinträchtigung, psychischen und/oder chronischen Erkrankungen – Behindertenbeauftragte
- Beratungs- und Serviceeinrichtungen an der Universität Innsbruck
- Zentrale Studienberatung der Universität Innsbruck – Beratung und Information rund ums Studium an der UIBK
Voraussetzungen
Die formale Voraussetzung für das Bachelorstudium ist die Reifeprüfung (auch ohne Latein) oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Das Studium ist für Studierende mit sehr guten erstsprachlichen Kenntnissen (Deutsch) und sehr guten Kenntnissen in der gewählten ersten Fremdsprache geeignet. Das BA-Studium Mehrsprachige Kommunikation führt zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Universitätsabschlusses für gemeinsprachliches Übersetzen in den am Institut für Translationswissenschaft angebotenen Sprachen.
Zulassung zum Studium
Für die Zulassung zum Studium, Anmeldung der zusätzlichen Studien, Änderungen in der Sprachkombination usw. ist ausschließlich die Studienabteilung der Universität Innsbruck zuständig. Bitte beachten Sie die obligatorische Online-Bewerbung für Studienanfänger:innen.
Umfang und Dauer des Studiums
Das Bachelorstudium Mehrsprachige Kommunikation umfasst 180 ECTS-AP. Das entspricht einer Studiendauer von ca. sechs Semestern, wobei grundsätzlich die Lehrveranstaltungen eines Studienjahres 60 ECTS-AP und die eines Semesters 30 ECTS-AP entsprechen.
Sprachenangebot
Das Studium muss mit zwei Fremdsprachen absolviert werden. Folgende Sprachen können gewählt werden:
Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch.
Zu Beginn des Studiums muss für die Fremdsprachen ein Sprachniveau von B1 (FR, IT, SP) bzw. B2 (EN, DaF) nachgewiesen werden. Die Sprachbeherrschung wird in beiden Fremdsprachen vor Beginn des Studiums durch Sprachniveaueinstufung (SNE) festgestellt. Studierende, die das erforderliche Niveau der Sprachbeherrschung durch ein österreichisches Zentralmaturazeugnis (nicht älter als ein Studienjahr) oder einen entsprechenden Nachweis (siehe "Studienbeginn" > "Sprachniveaueinstufung (SNE) für Studienanfänger:innen") belegen können, werden nach Prüfung der Unterlagen von den SNE-Tests befreit.
Studierende, deren Erstsprache nicht zum Lehrprogramm des INTRAWI gehört, müssen als Bildungssprache eine am Institut angebotene Sprache wählen. Alle Studierenden, deren Erst- bzw. Bildungssprache nicht Deutsch ist, müssen Deutsch als erste Fremdsprache belegen. Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau sind Voraussetzung für das BA-Studium.
Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt von mindestens einem Semester in den Ländern der gewählten Fremdsprachen wird dringend empfohlen. Ziel des Auslandsaufenthalts ist die Erweiterung der Sprach- und Kulturkompetenz in den gewählten Fremdsprachen. In der Rubrik Internationales erfahren Sie alles über unsere internationalen Netzwerke, Mobilitäten und Praktika. Außerdem stehen hier zahlreiche Erfahrungsberichte für Sie bereit.
Aufbau des Studiums (laut geänderter Curriculums-Fassung ab dem 01.10.2016) und empfohlener Studienverlaufsplan
Detaillierte Informationen zu Aufbau und Inhalt des Studiums finden Sie im Mitteilungsblatt 98. Stück.
Bitte beachten Sie, dass manche Lehrveranstaltungen nur jährlich (entweder im WS oder im SS) angeboten werden!
1. Semester (29 ECTS-AP)
- PM 1: Sprache und ihre Verwendung (8 ECTS-AP)
- PM 2: Sprachkompetenz I – Erste Fremdsprache und Deutsch (12 ECTS-AP)
- PM 3: Sprachkompetenz I – Zweite Fremdsprache (9 ECTS-AP)
2. Semester (31 ECTS-AP)
- PM 4: Sprachkompetenz II – Erste Fremdsprache und Deutsch (12 ECTS-AP)
- PM 5: Sprachkompetenz II – Zweite Fremdsprache (9 ECTS-AP)
- PM 8: Sprache und Medien (5 ECTS-AP)
- WM im Umfang von 5 ECTS-AP
3. Semester (30,5 ECTS-AP)
- PM 6: Sprachkompetenz III – Erste Fremdsprache (6 ECTS-AP)
- PM 7: Sprachkompetenz III – Zweite Fremdsprache (6 ECTS-AP)
- PM 9: Wissenschaftliche Grundlagen I (6,5 ECTS-AP)
- PM 12: Sprachen und Kulturen im Vergleich (6 ECTS-AP)
- WM im Umfang von 6 ECTS-AP
4. Semester (29,5 ECTS-AP)
- PM 11: Wissenschaftliche Grundlagen II (8,5 ECTS-AP)
- PM 13: Landes- und Kulturwissenschaft (16 ECTS-AP)
- WM im Umfang von 5 ECTS-AP
5. Semester (32 ECTS-AP)
- PM 10: Sprachdaten und digitale Tools (8 ECTS-AP)
- PM 14: Barrierefreie Kommunikation (5 ECTS-AP)
- PM 15: Dolmetschen (8 ECTS-AP)
- PM 16: Übersetzen aus der Fremdsprache I (6 ECTS-AP)
- WM im Umfang von 5 ECTS-AP
6. Semester (28 ECTS-AP)
- PM 17: Übersetzen und Technologien (7 ECTS-AP)
- PM 18: Reflexion der Bachelorarbeit und Bachelorarbeit (2,5+12,5 ECTS-AP)
- WM im Umfang von 6 ECTS-AP
Nutzung von Internet, maschineller Übersetzung (MÜ) und generativer KI in den Übersetzungskursen des BA Mehrsprachige Kommunikation
Die Nutzung von Internetressourcen mit Ausnahme von auf MÜ und generativer KI basierenden Anwendungen (Google Translate, DeepL, ChatGPT, Gemini usw.) ist bei allen Präsenzklausuren und benoteten Hausarbeiten gestattet.
- Auf MÜ und generativer KI-basierende Anwendungen sind bei keinen in Eigenleistung zu erbringenden Übersetzungen gestattet. Eine nicht-deklarierte Nutzung führt zu einer negativen Beurteilung aufgrund der Nutzung unerlaubter Hilfsmittel.
- Eine Abweichung von 2. kann auf Anweisung der Lehrenden in eigens dafür konzipierten Aufgaben erfolgen.
Die Verwendung von MÜ und generativer KI darf im Unterricht und bei Hausarbeiten nur in Absprache mit den Lehrenden erfolgen.
Informationen zur Abfassung von Bachelor-Arbeiten am Institut für Translationswissenschaft
Es ist eine Bachelorarbeit im Umfang von 12,5 ECTS-AP zu verfassen. Die Arbeit ist in der Erstsprache oder einer der im Studium gewählten Fremdsprachen in Absprache mit der betreuenden Person anzufertigen.
Genauere Informationen folgen.
Gesetzliche Grundlagen für Bachelorarbeiten
In Bearbeitung
In Bearbeitung
Für barrierefreie Dokumente bitte an das Sekretariat wenden.
- Formular zur Einreichung der Bachelorarbeit
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
- Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte Prüfungsprotokoll und der jeweilige Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum (durch Lehrveranstaltungsleiter:in bestätigen lassen) im Prüfungsreferat einzureichen.
In Bearbeitung
Zum Curriculum hier klicken.
Allgemeine Informationen:
Für die Anerkennung von Prüfungen ist die Studienbeauftragte zuständig.
Wenn Studierende sich Lehrveranstaltungen anrechnen lassen möchten, benötigen Sie das Formular Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen. Beizulegen sind das im aktuellen Semester gültige Studienblatt sowie Kopien der vorgelegten Zeugnisse. Erscheinen Sie bitte persönlich zur mündlichen Verkündung des Bescheids zur Studienbeauftragten Astrid Schmidhofer (Institut für Translationswissenschaft, Herzog-Siegmund-Ufer 15, 3. Stock, Raum 314). Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Formulare:
Ansuchen um Anerkennung (BA) und Beiblatt zum Ansuchen (BA)
Schnupperwoche
Alle BA-Studierende, die vor der Entscheidung stehen, wie es nach dem BA weitergehen soll, sind eingeladen in MA-Kurse am INTRAWI hineinzuschnuppern. So können Sie einen Eindruck von den Inhalten unserer 3 MA-Spezialisierungen bekommen, der Ihnen bei der Entscheidung hilft, wie es nach dem BA weitergehen soll. Mit einem Master sind Sie besser qualifiziert und haben auf dem Arbeitsmarkt üblicherweise bessere Chancen. Also, schauen Sie vorbei, die Dozierenden freuen sich auf Sie!
23.–27. November 2026
Stundenübersicht (Informationen folgen)
Schauen Sie in der Stundenübersicht nach, welche Kurse Sie interessieren und finden Sie sich rechtzeitig zu Kursbeginn im jeweiligen Seminarraum ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Kursleiter:innen der BA-Kurse sind informiert und stellen sicher, dass Sie in Ihren regulären Kursen in dieser Woche nichts verpassen.
Damit Sie nachweisen können, welche MA-Kurse Sie besucht haben, lassen Sie sich jeweils von den MA-Kursleiter:innen Ihre Anwesenheit unterschreiben: Hierfür entweder diesen Ausdruck (Vorlage) nutzen oder formlos die genannten Infos (Lehrveranstaltungstitel, Datum, Zeitslot, Kursleiter:in) auf einem Zettel auflisten und unterschreiben lassen.
Hinweis: Diese Angaben gelten für Studierende des BA Translationswissenschaft und BA Mehrsprachige Kommunikation. Studierende anderer Studienrichtungen müssen ihr Fehlen im regulären Unterricht aufgrund des Besuchs der MA-Kurse am INTRAWI vorab mit ihren jeweiligen Kursleiter:innen klären.
Falls Sie im Rahmen dieser Woche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an die Studierendenvertreter:innen (StV). Aktuelle Infos finden sich auch auf Instagram StV und Instagram INTRAWI.
Stand: 23.06.2026