Bachelorstudium Mehrsprachige Kommunikation
Curriculum (2026W)
Bachelor of Arts (BA)
Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0231 Spracherwerb
Studienkennzahl
UC 031
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Bachelor Mehrsprachige Kommunikation erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Bachelors.
Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Bachelor Mehrsprachige Kommunikation erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Bachelorstudium Mehrsprachige Kommunikation gilt aktuell das Curriculum 2026W.
Informationen zum Curriculum (2026W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Studieneingangs- und Orientierungsphase
- Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen im Umfang von 8 ECTS-AP abzulegen:
- VO Sprache und Sprachbeschreibung (Pflichtmodul [im Folgenden: PM] 1a., 1 SSt, 2 ECTS AP),
- VO Schriftlichkeit vs. Mündlichkeit (PM 1b., 1 SSt, 2 ECTS-AP),
- VO Kultur und Kommunikation (PM 1c., 1 SSt, 2 ECTS-AP),
- VO Berufskunde (PM 1d., 1 SSt, 2 ECTS-AP),
- Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
- Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 22 ECTS-AP absolviert werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
8,0 ECTS-AP: PM 1: Sprache und ihre Verwendung
12,0 ECTS-AP: PM 2: Sprachkompetenz I – Erste Fremdsprache und Deutsch
9,0 ECTS-AP: PM 3: Sprachkompetenz I – Zweite Fremdsprache
12,0 ECTS-AP: PM 4: Sprachkompetenz II – Erste Fremdsprache und
9,0 ECTS-AP: PM 5: Sprachkompetenz II – Zweite Fremdsprache
5,0 ECTS-AP: PM 8: Sprache und Medien
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
6,0 ECTS-AP: PM 6: Sprachkompetenz III – Erste Fremdsprache
6,0 ECTS-AP: PM 7: Sprachkompetenz III – Zweite Fremdsprache
6,5 ECTS-AP: PM 9: Wissenschaftliche Grundlagen I
6,0 ECTS-AP: PM 12: Sprachen und Kulturen im Vergleich (
6,0 ECTS-AP: Wahlmodul
8,5 ECTS-AP: PM 11: Wissenschaftliche Grundlagen II
16,0 ECTS-AP: PM 13: Landes- und Kulturwissenschaft
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
8,0 ECTS-AP: PM 10: Sprachdaten und digitale Tools
5,0 ECTS-AP: PM 14: Barrierefreie Kommunikation
8,0 ECTS-AP: PM 15: Dolmetschen
6,0 ECTS-AP: PM 16: Übersetzen aus der Fremdsprache I
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
7,0 ECTS-AP: PM 17: Übersetzen und Technologien
2,5 ECTS-AP: PM 18: Reflexion der Bachelorarbeit
12,5 ECTS-AP: Bachelorarbeit
6,0 ECTS-AP: Wahlmodul
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/de/studien/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
| Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
| 1 | SEHR GUT | = 100% | ||
| 2 | GUT | |||
| 3 | BEFRIEDIGEND | |||
| 4 | GENÜGEND | |||
| 5 | NICHT GENÜGEND |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll (folgt)
- Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll", der jeweilige "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" und die "Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten" (durch Lehrveranstaltungsleiter/in bestätigen lassen) im Prüfungsreferat einzureichen. - Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Mag. Dr. Astrid Schmidhofer
Studiendekanin
Mag. Dr. Elisabeth De Felip-Jaud