Arbeitsgruppe KI an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Die Arbeitsgruppe KI der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät beschäftigt sich mit den Auswirkungen von insbesondere textgenerierender KI auf universitäre Foschung und Lehre in den Geisteswissenschaften. Ziele der Arbeitsgruppe sind eine Förderung der Vernetzung zu KI Fragen an der Fakultät sowie das Sammeln und Erarbeiten von konkreten Empfehlungen zum Umgang mit KI Tools insbesondere in der Lehre.

Kontakt

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung der AG KI:

Assoz. Prof. Dr. Heike Ortner (im Sommersemester 2026)

heike.ortner@uibk.ac.at

Assoz. Prof. Dr. Brigitte Rath

brigitte.rath@uibk.ac.at

Beteiligung an der AG KI

Wer sich aktiv an der AG KI beteiligen möchte, ist dazu herzlich eingeladen.
Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:

  • Durch eine Teilnahme an den Treffen, die üblicherweise mehrmals pro Semester Freitag, 12:00-13:30 Uhr stattfinden
  • Über den Mailverteiler der AG (Tagesordnungen, Protokolle).

Interessierte melden sich bitte per Email bei Brigitte Rath (Brigitte.Rath@uibk.ac.at).

KI Treffen

Im Sommersemester 2026 pausieren die KI Treffen.

KI Projekt Workshops

Die "KI Projekt Workshops" bieten Gelegenheit zum intensiveren Austausch zu an unserer Fakultät laufenden Forschungsprojekten zu KI. Diese Treffen sind für alle Interessierten offen und werden jeweils per Rundmail an die Fakultätsmitglieder angekündigt. 

Die hybriden KI Projekt Workshops finden
physisch im Raum 40904 (Geiwi-Turm, 9. Stock, Besprechungsraum der Germanistik) 
und gleichzeitig online auf BigBlueButton statt.

Dienstag, 09.12., 17:15-18:45 Uhr 
Christine Elsweiler und David Elsweiler
Höflichkeit von Nutzer:innen gegenüber AI 

Donnerstag, 29.01., 17:30-18:30 Uhr
Christine Konecny und Nicola Brocca
 "PromptLab", das unter anderem untersucht, welche Prompting-Techniken zur Lösung fachspezifischer Aufgaben am effektivsten sind und wann und wie der Einsatz von LLMs das fachspezifische Lernen sinnvoll unterstützen kann

KI Tool Treffen am Donnerstag

Die kurzen, niederschwelligen KI Tool Treffen bieten einen oder zwei kurze Impulse zu konkreten Erfahrungen mit KI-Tools und die Gelegenheit zum Austausch. Diese Treffen sind für alle Interessierten offen, ausdrücklich auch ohne Vorkenntnisse, und werden jeweils per Rundmail an die Fakultätsmitglieder angekündigt. 

18. April 2024
William Barton: ChatGPT-4 im Altsprachenunterricht
Bianca Prandi: Scispace zur Literaturrecherche und Literaturbearbeitung

16. Mai 2024
Gernot Howanitz: ChatGPT-4 zur Annotation von Video-Standbildern
Annabell Marinell: jenni als Schreib-Tool

20. Juni 2024
Daniel Pfurtscheller: ChatGPT zur Annotation statischer Text-Bild-Kombinationen
Laura Rebosio: perplexity als Recherche-Tool

24. Oktober 2024
Katharina Walter und Astrid Schmidhofer: TalkPal.AI als Tool zum Fremdsprachenerwerb

12. Dezember 2024
Carmen Konzett-Firth: ChatGPT zur Lehrevorbereitung
Katrin Schmiderer: Univerbal zum Fremdsprachenerwerb (mit Erfahrungen auch aus dem Fremdsprachenunterricht an der Schule)

16. Jänner 2025
Christine Elsweiler: Einsatz KI-generierter Podcasts in der Lehre

Donnerstag, 20. März 2025, 17:15-17:45 Uhr
Rachel Pole: AI Write

Donnerstag, 15. Mai 2025, 17:15-17:45 Uhr
Heike Ortner:  Zwischenergebnisse aus dem Seminar "KI und wir"

Archiv

Fakultätsmitglieder haben Zugriff auf ein erweitertes Archiv der KI Tool Treffen:

Empfehlungen zur Regelung des Einsatzes von KI bei Prüfungsleistungen

Stand vom 18.06.2026

Motto: Hohe eigene Sprach- und Textkompetenzen sind eine wichtige Voraussetzung für einen Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz, der qualitativ hochwertige Resultate erzeugt.

Vorbemerkungen

Die folgenden Empfehlungen der AG KI zum Einsatz von KI-Tools in der Lehre und insbesondere bei Prüfungsleistungen sind in adaptierter Form von den entsprechenden Ausführungen zu KI und Lehre der Universität Konstanz und von den KI-Policy-Richtlinien der Universität Bamberg übernommen.

Aufgrund der Vielzahl von Anwendungsbereichen und Tools ist es nicht möglich, KI generell zu ignorieren und zu verbieten. Stattdessen bieten universitäre Lehrveranstaltungen die Möglichkeit, den verantwortungsvollen Umgang mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von KI-Tools anzusprechen, zu reflektieren und gegebenenfalls zu üben. Die folgenden Informationen sollen Lehrenden dafür Hilfestellungen bieten. In jedem Fall sollten Sie den Einsatz von KI mit den Studierenden besprechen und Ihre Vorgehensweise erklären.

Bitte beachten Sie:

  • Ungeachtet dieser Empfehlungen und Vorschläge ist rechtlich nur das verbindlich, was in der Lehrveranstaltung von den einzelnen Lehrenden kommuniziert wird.
  • Der Aufwand zur Dokumentation und Reflexion ist Teil des Workloads der Lehrveranstaltung und soll im Rahmen der ECTS-AP angemessen bleiben.
  • Diese Empfehlungen können für unterschiedliche Prüfungsleistungen (schriftliche Arbeiten, mündliche Präsentationen etc.) angewandt und adaptiert werden.

Nutzungsszenarien und entsprechende Formulierungsvorschläge

Für die Nutzung von KI bei Prüfungsleistungen können folgende fünf Szenarien unterschieden werden:

1. Ausschluss jeglicher Nutzung von KI

Wenn Studierende Basiskompetenzen (wie z.B. Sprachkenntnisse) erwerben sollen, kann es sinnvoll sein, die Nutzung von generativer KI auszuschließen. Die jeweiligen Gründe für den Ausschluss von KI sollten Studierenden erläutert werden.

Der Ausschluss der Nutzung von generativer KI bei der Erstellung von Prüfungsleistungen muss zu Beginn der Lehrveranstaltung klar kommuniziert werden. Es wird empfohlen, entsprechende Prüfungen in kontrollierten Umgebungen (z.B. schriftliche Klausur in Präsenz, mündliche Prüfung) durchzuführen. Jedenfalls ist darauf zu achten, dass Studierende, die keine KI einsetzen, nicht benachteiligt werden.

Soll die Verwendung generativer KI bei Studien- und Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden, kann dies so formuliert werden:

„Der Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz ist in dieser Lehrveranstaltung nicht erlaubt.“

2. Einschränkungen der Art und Weise der Nutzung von KI

Sie können die Verwendung von KI einschränken, indem Sie regeln, wie und wofür KI genutzt werden darf. So kann zum Beispiel die Nutzung für die Ideenfindung oder sprachliche Textüberarbeitung erlaubt werden, nicht aber das Erzeugen von Textbausteinen, die dann in eine eigene Arbeit übernommen werden. Ähnlich kann zum Beispiel die Verwendung von KI-Tools zum Lernen erlaubt sein, jedoch nicht in eingereichten Arbeiten. Sie können dafür die Verwendung bestimmter Tools empfehlen. Sie können auch festlegen, ob die Dokumentation der Verwendung von KI verpflichtend ist.

Soll die Art und Weise der Verwendung generativer KI bei Studien- und Prüfungsleistungen beschränkt sein, kann dies so formuliert werden:

„Generative Künstliche Intelligenz kann in dieser Studien-/Prüfungsleistung für die folgenden Aufgaben genutzt werden: [Art und Weise der Verwendung; z.B.: Literaturrecherche, Ideenfindung, sprachliche Korrektur]. [Optional: Die Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz muss von Ihnen benannt werden.] Mit der Übernahme von Inhalten und Formulierungen übernehmen Sie als Autor:in die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und wissenschaftlich redliche Kennzeichnung verwendeter Quellen. Ihre Eigenleistung muss klar erkennbar sein.“

3. Keine Einschränkung der Nutzung von KI (mit Dokumentation)

Wenn Sie die Nutzung von KI in Studien- und Prüfungsleistungen nicht einschränken, können Sie dennoch verlangen, dass die Nutzung jeglicher Tools dokumentiert wird. Dies kann entweder in einem detaillierteren Format mittels Nutzungsprotokollen erfolgen (einschließlich Beispiele des Prompts, KI-Antworten und kurze Reflexionen über die Verwendung dieser KI-Inputs) oder einfacher durch die Einfügung von Anmerkungen in den Text der eingereichten Arbeiten, um die Nutzung von KI zu dokumentieren.

Dies kann so formuliert werden:

„Die Verwendung von Werkzeugen der generativen Künstlichen Intelligenz ist in dieser Lehrveranstaltung / bei dieser Prüfungsleistung uneingeschränkt möglich. Die Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz muss von Ihnen benannt werden. Dokumentieren Sie den Einsatz von KI wie folgt [Beschreibung der vorgesehenen Vorgehensweise zur Dokumentation]. Ihre Eigenleistung muss klar erkennbar sein.“

4. Keine Einschränkung der Nutzung von KI

Wenn Sie die Nutzung von KI in Studien- und Prüfungsleistungen nicht einschränken, sollten Sie das Studierenden gegenüber klar kommunizieren. Dies ist beispielsweise für konkrete Prüfungsleistungen so möglich:

„Die Verwendung von Werkzeugen der generativen Künstlichen Intelligenz ist in dieser Lehrveranstaltung / bei dieser Prüfungsleistung uneingeschränkt möglich. Mit der Übernahme von Inhalten und Formulierungen übernehmen Sie als Autor:in die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und wissenschaftlich redliche Kennzeichnung verwendeter Quellen.“

Wie im Abschnitt weiter unten ("Bei Verdacht auf Verstoß gegen Ihre Vorgaben") erwähnt, können die eigenständigen Kompetenzen von Studierenden durch eine überprüfende Ermittlung getestet werden.

Wenn diese Art von Überprüfung nicht nur aufgrund des Verdachts auf mangelnde Einzelkompetenzen einer/s Studierenden oder auf Verstoß gegen die vereinbarten Grenzen des Einsatzes von KI stattfindet, sondern als fester Bestandteil der Prüfung (als ,Verteidigung‘), sollte dies klar kommuniziert werden. Dies kann wie folgt formuliert werden:

„Der individuelle Kompetenznachweis erfolgt durch eine Prüfung unter Aufsicht (ein mündliches Prüfungsgespräch). Dabei wird überprüft, ob die Inhalte der eingereichten schriftlichen Arbeiten eigenständig vertreten und erläutert werden können.“

5. Einsatz von KI ist ein explizites Lernziel

Der Einsatz von KI kann ein zentrales Lernziel von Lehrveranstaltungen sein, wobei ein reflektierter Umgang mit KI-Tools im Fokus steht. Studierende bewerten dabei verschiedene KI-Modelle, validieren KI-generierte Informationen, diskutieren ethische Aspekte und setzen KI gezielt in wissenschaftlichen Prozessen ein. Im Rahmen des Lernprozesses wird der Einsatz von KI durch Reflexionen dokumentiert, die zusammen mit anderen Abgaben zur Bewertung eingereicht werden.

Soll der Einsatz von KI ein zentrales Lernziel von Lehrveranstaltungen sein, kann dies so formuliert werden:

„Die Verwendung von Werkzeugen der generativen Künstlichen Intelligenz ist in dieser Lehrveranstaltung ein explizites Lernziel. Sie sollen KI-Werkzeuge aktiv, gezielt und reflektiert einsetzen lernen. Ihre Eigenleistung muss aber klar erkennbar bleiben. Die Nutzung von generativer Künstlicher Intelligenz muss somit von Ihnen benannt werden. Dokumentieren Sie zu diesem Zweck in einem Nutzungsprotokoll die verwendeten Tools und (exemplarisch) Ihre Prompts sowie die daraus resultierenden KI-Antworten. Fügen Sie eine kurze persönliche Reflexion hinzu, wie die KI-Nutzung Ihren Arbeitsprozess beeinflusst hat. Dieses Nutzungsprotokoll (Umfang nach Absprache mit Lehrperson) soll als Anhang zu schriftlichen Aufgaben eingereicht werden. Bei wörtlicher oder leicht paraphrasierter Übernahme von KI-generierten Passagen müssen diese direkt im Text der zur Bewertung eingereichten Arbeit (z.B. mit Fußnoten) kennzeichnet sein.“

Bei Verdacht auf Verstoß gegen Ihre Vorgaben

Falls der Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz nicht explizit oder nur in bestimmten Grenzen für eine schriftliche Prüfungsleistung erlaubt wurde, kann die Lehrveranstaltungsleitung bei Verdacht auf einen Verstoß mit dem:der Studierenden ein Gespräch zur „überprüfenden Ermittlung“ zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (nach Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, § 11 Abs. 2) führen.
Erweist sich in diesem Gespräch der Verdacht auf einen Verstoß gegen die vereinbarten Regeln als begründet, ist die betreffende Leistung mit Nicht genügend zu beurteilen.

Entsprechender Formulierungsvorschlag für Seminarpläne, Lehrveranstaltungsbeschreibungen etc.:

„Bei Verdacht auf Verstoß gegen die vereinbarten Grenzen des Einsatzes von KI kann die Lehrveranstaltungsleitung mit dem:der Studierenden ein Gespräch zur ‚überprüfenden Ermittlung‘ zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (nach Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen § 11 Abs. 2) führen. Falls sich in diesem Gespräch der Verdacht auf einen Verstoß gegen die vereinbarten Regeln als begründet erweist, ist diese Leistung mit Nicht genügend zu beurteilen.“

Weiterführende Linktipps

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