Masterarbeit & Studienabschluss

Seit 01. Oktober 2024 gibt es 2 verschiedene Curricula.
Für alle, die im WiSe 2024/25 ihr Studium beginnen, und für Studierende, die freiwillig in das neue Curriculum wechseln, gilt das Curriculum 2024. Für alle anderen Studierenden gilt das Curriclum 2010.

Curriculum 2024

Mit folgenden Schritten kommen Sie zu Ihrer Masterarbeit und zum Studienabschluss

Wahl des Themas der Masterarbeit

Folgend Angaben zum Thema der Masterarbeit finden sich im Curriculum des Masterstudiums Gender, Kultur und sozialer Wandel:

§ 8 Masterarbeit 

(1) Im Masterstudium ist eine Masterarbeit abzufassen. Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema aus dem Gebiet „Gender, Kultur und Sozialer Wandel“ selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.

(2) Das Thema der Masterarbeit ist aus dem Themenbereich eines der Pflichtmodule gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 bis 4 oder einem der gemäß § 7 Abs. 2 Z 1 bis 10 absolvierten Wahlmodule zu entnehmen.

(3)  Studierende haben das Recht, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.

(4) Die abgeschlossene Masterarbeit ist bei der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter in elektronischer Form einzureichen. Ihr ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, in der bestätigt wird, dass die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis befolgt wurden. 

(5) Die Masterarbeit umfasst einen Arbeitsaufwand von 27,5 ECTS-AP

In der Masterarbeit liegt der zentrale Fokus auf der Kategorie Geschlecht bzw. Gender

Das  ergibt sich einerseits aus der Vorgabe im Curriculum § 8  (1) und (2) - siehe oben. Andererseits entspricht der Fokus auf Geschlecht bzw. Gender der thematischen Gesamstausrichtung des Masterstudiums. Diese thematische Ausrichtung ist sozusagen das studiengangskennzeichnende Merkmal.

Anmeldung der Masterarbeit

Das Thema der Masterarbeit muss angemeldet und genehmigt werden. 

Die Masterarbeit kann erst angemeldet werden, wenn das Modul, dem das Thema zuzuordnen ist, positiv absolviert wurde.

ACHTUNG! Bei Wechsel des Themas oder Wechsel der Betreuung
muss ein neues Formular abgegeben werden!

Wie sieht ein Exposé aus? - hier ein Leitfaden

Bei der Vorbereitung der Masterarbeit ist das Exposé ein wichtiger Schritt. Für die Teilnahme am Begeitseminar zur Masterarbeit ist ein vorhandenes Exposé bei einigen LV-Leitungen Voraussetzung. Das Verfassen eines Exposés ist nicht einfach und bei einem interfakultären Studium noch einmal komplexer. Daher haben die Lehrenden im Interfakultären MA Gender, Kultur und Sozialer Wandel gemeinsam einen Leitfaden entwickelt, um den Prozess zu untersützen. Das Dokument kann zugleich als Vorlage verwendet werden.

Der Leitfaden Exposé als Word-Vorlage ist hier zu finden.

Pflichtmodul 6 Begleitung der Masterarbeit

Das Pflichtmodul 6 Begleitung der Masterarbeit enthält nur eine Lehrveranstaltung, das Begleitseminar zur Masterarbeit (2,5 ECTS-AP). Das Begleitseminar Masterarbeit wird in jedem Semester angeboten. 

Es macht Sinn vor Beginn des Seminars folgende Schritte erledigt zu haben:

  1. Betreuungsperson ist gefunden (Liste Betreuungspersonen)
  2. Masterarbeit ist angemeldet (Anmeldung Masterarbeit
  3. Exposé ist verfasst und mit Betreuungsperson abgestimmt (Leitfaden Exposé)

Bevor dieses Seminar besucht werden kann müssen die Pflichtmodule 1 bis 5 positiv abgeschlossen sein. Die Voraussetzungen werden bei der Seminaranmeldung überprüft.

Diese Lehrveranstaltung begleitet idealerweise den Schreibprozess der Masterarbeit - wie die Lernergebnisse zum Ausdruck bringen:

Die Studierenden sind imstande, eine wissenschaftliche Studie zu konzipieren, durchzuführen und die Forschungsergebnisse in unterschiedlichen Kontexten zu vermitteln. Sie sind in der Lage, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis anzuwenden, können wissenschaftliche Konventionen (Aufbau, Inhalt, Stil) korrekt umsetzen und arbeiten mit relevanten Quellen, um das Kernkonzept der geplanten Masterarbeit darzustellen. Sie nutzen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse für die Entwicklung und Beantwortung der Fragestellung. Weiters verfügen die Studierenden über spezialisierte Fertigkeiten bezüglich Vortrags- und Präsentationstätigkeit und
der mündlichen und schriftlichen Erörterung komplexer Zusammenhänge. Die Studierenden können erworbenes Wissen kritisch reflektieren, gezielt erweitern und aktualisieren. (§7 (1) 7 Pflicht- und Wahlmodule)

Verteidigung Masterarbeit

Nachdem die Beurteilung der Masterarbeit durch die Betreuungsperson im Prüfungsreferat (Universitätsstraße 15) eingelangt ist und alle Unterlagen geprüft sind, erhalten Sie das Formular "Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung bzw. zur Verteidigung der Masterarbeit - Defensio". Bitte planen Sie ausreichend Zeit (bis zu 4 Wochen) ein.

Danach sind folgende Schritte zu erledigen:

a) Unterschrift oder Mailzustimmung der Betreuungsperson einholen und Terminvorschläge (2-3) festlegen
b) mit den Terminvorschlägen 2 weitere Personen für den Prüfungssenat finden
c) Termin fixieren und Studienkoordination für Raumsuche kontaktieren: gender-studies@uibk.ac.at
d) Formular mit Raum- und Zeitangabe sowie den Unterschriften oder Mailzustimmungen der Mitglieder des Prüfungssents an das Prüfungsreferat SoWi schicken. 

Zeitplanung:
Die Verteidigung der Masterarbeit findet nur in der Vorlesungszeit statt (nicht in den Ferien bzw. in der vorlesungsfreien Zeit).
Die Verteidigung kann auch nach Semesterende stattfinden - für das SoSe im Oktober und für das WiSe im März. 
Der Termin der Verteidigung muss mindestens 2 Wochen öffentlich per Aushang angekündigt werden (das übernimmt die Studienkoordination). 

Ablauf:

  • 20 Minuten Vorstellung der Masterarbeit (gerne mit Präsentation)
  • 30 Minuten Diskussion mit den Mitgliedern des Prüfungssenats
  • Beratung des Prüfungssenats (unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
  • Verkündung des Prüfungsergebnisses

Zur Verteidigung sind im Curriclum folgende Lernergenisse formuliert: 

Die Studierenden sind in der Lage, die Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des MA-Studiums zu reflektieren. Sie sind fähig, die wesentlichen Ergebnisse ihrer Masterarbeit zu präsentieren und die Arbeit in einer wissenschaftlichen Diskussion zu verteidigen. (§ 7 (1) 7 Pflicht- und Wahlmodule) 

In der Prüfungsordnung wird die Form der Prüfung beschrieben: 

Die Beurteilung des studienabschließenden Moduls "Verteidigung der Masterarbeit" erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungssenat, welchem einschließlich der Betreuerin bzw. des Betreuers der Masterarbeit 3 Personen angehören. (§ 9 (7) Prüfungsordnung)

Die Verteidigung der Masterarbei ist eine öffentlich Prüfung. 

Abgabe & Einreichung

Für den Abschluss des Studiums sind folgende Schritte notwendig:

1. Abschluss Pflichtmodul 6 Begleitung Masterarbeit: 
Das Modul ist abgeschlossen, wenn das positive Prüfungsergebnis im lfu:online aufscheint. 

2a. Einreichung der Masterarbeit:
Hier finden Sie das Prozedere und die Unterlagen für die Einreichung der Masterarbeit : Elektronische Einreichung der Masterarbeit

  • Hier finden Sie das Deckblatt für die Masterarbeit
    Anmerkung: bei der Zeile "eingereicht an ..." tragen Sie bitte die Fakultät der Betreuungsperson ein.
  • Die Anmeldung der Masterarbeit muss im Prüfungsreferat erfolgt sein.
  • Besprechen Sie, ob Ihre Betreuungsperson für die Beurteilung der Arbeit eine gedruckte Version möchte.
    Dieses Exemplar dient rein der Beurteilung und wird nicht an das Prüfungsreferat weitergeleitet (laut Satzung §25 Abs 10).

2b. Abgabe Prüfungsprotokoll:
Im Formular Prüfungsprotokoll ordnen Sie alle Prüfungsergebenisse den passenden Modulen zu. Wenn Sie Fragen haben, unterstützt die Studienkoordination gerne bei der Zuordnung. Wenden Sie sich per Mail an: gender-studies@uibk.ac.at. Das Formular reichen Sie spätestens mit der Masterarbeit im Prüfungsreferat Universitätsstraße 15 ein.

3. Verteidigung der Masterarbeit
Nachdem die Beurteilung der Masterarbeit durch die Betreuungsperson im Prüfungsreferat eingelangt ist und alle Unterlagen geprüft sind, erhalten Sie das Formular "Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung bzw. zur Verteidigung der Masterarbeit - Defensio". Bitte planen Sie ausreichend Zeit (bis zu 4 Wochen) ein.
Danach sind folgende Schritte zu erledigen:

a) Unterschrift der Betreuungsperson und Terminvorschläge (2-3) festlegen
b) mit den Terminvorschlägen 2 weitere Personen für den Prüfungssenat finden
c) Termin fixieren und Studienkoordination für Raumsuche kontaktieren
d) Formular mit Raum- und Zeitangabe sowie den Unterschriften oder Mailzustimmungen der Mitglieder des Prüfungssents an das Prüfungsreferat SoWi schicken. 

Zeitplanung:
Die Verteidigung der Masterarbeit findet nur in der Vorlesungszeit statt (nicht in den Ferien bzw. in der vorlesungsfreien Zeit).
Die Prüfungen für das SoSe können im Oktober und im WiSe bis März stattfinden. 
Der Termin der Verteidigung muss mindestens 2 Wochen öffentlich per Aushang angekündigt werden (das übernimmt die Studienkoordination). 

4. Studienabschluss: 
Das Prüfungsreferat informiert per Mail, wenn alles abgeschlossen ist. Dann können Sie Ihr Masterzeugnis abholen. 

Für Absolvent*innen besteht die Möglichkeit, sich zur akademischen Feier anzumelden. Alle Informationen dazu sind hier zu finden.

Falls Sie inhaltliche Fragen oder Fragen zum Ablauf haben, schreiben Sie einen Mail an: gender-studies@uibk.ac.at


Alle folgenden Informationen sind für Studierende im Curriculum 2010 relevant.

Curriculum 2010

Mit folgenden Schritten kommen Sie zu Ihrer Masterarbeit und zum Studienabschluss:

Wahl des Themas der Masterarbeit

Folgend Angaben zum Thema der Masterarbeit finden sich im Curriculum des Masterstudiums Gender, Kultur und sozialer Wandel:

§ 7 Masterarbeit

(1) Im Masterstudium ist eine Masterarbeit abzufassen. Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema aus dem Gebiet „Geschlechterverhältnisse, Kultur und Sozialer Wandel“ selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.

(2) Das Thema der Masterarbeit ist aus dem Themenbereich eines der Pflichtmodule gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 bis 4 oder einem der gemäß § 6 Abs. 2 Z 1 - 7 absolvierten Wahlmodule zu entnehmen.

(3) Studierende haben das Recht, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.

(4) Die Masterarbeit umfasst einen Arbeitsaufwand von 20 ECTS-AP.

In der Masterarbeit liegt der zentrale Fokus auf der Kategorie Geschlecht bzw. Gender

Dies ergibt sich einerseits aus der Vorgabe im Curriculum § 7 (1) und (2) - siehe oben.

Andererseits entspricht der Fokus auf Geschlecht bzw. Gender der thematischen Gesamstausrichtung des Masterstudiums. Diese thematische Ausrichtung ist sozusagen das studiengangskennzeichnende Merkmal.

Anmeldung der Masterarbeit

Das Thema der Masterarbeit muss angemeldet und genehmigt werden. 

Die Masterarbeit kann erst angemeldet werden, wenn das Modul, dem das Thema zuzuordnen ist, positiv absolviert wurde.

ACHTUNG! Bei Wechsel des Themas oder Wechsel der Betreuung
muss ein neues Formular abgegeben werden!

Pflichtmodul 5 Vorbereitung der Masterarbeit

Das Pflichtmodul 5 umfasst folgende erbrachte Leistungen durch die Studierenden: 

  • Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé)
  • Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs
  • Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.

Die Leistungsbeurteilung des Moduls erfolgt durch die Betreuungsperson (durch „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“). Mit diesem Modul istkeineLehrveranstaltung verbunden.

Hier findet sich das Formular Anrechnung Pflichtmodul 5

Das Formular wird von der Betreuungsperson unterschrieben. Die Abgabe erfolgt im Prüfungsreferat SoWi (vor der Abgabe der Masterarbeit). 

Wie sieht ein Exposé aus? - hier ein Leitfaden

Bei der Vorbereitung der Masterarbeit ist das Exposé ein wichtiger Schritt. Für die Teilnahme am Begeitseminar zur Masterarbeit ist ein vorhandenes Exposé zudem Voraussetzung. Das Verfassen eines Exposés ist nicht einfach und bei einem interfakultären Studium noch einmal komplexer. Daher haben die Lehrenden im Interfakultären MA Gender, Kultur und Sozialer Wandel gemeinsam einen Leitfaden entwickelt, um den Prozess zu untersützen. Das Dokument kann zugleich als Vorlage verwendet werden.

Der Leitfaden Exposé als Word-Vorlage ist hier zu finden.

Pflichtmodul 6 Begleitung der Masterarbeit

Das Pflichtmodul 6 setzt sich aus zwei Lehrveranstaltungen zusammen:

  • SE Begleitseminar zur Masterarbeit (2,5 ECTS-AP)
  • SE Methodenkompetenz (2,5 ECTS-AP)

Bevor die Seminar besucht werden können müssen die Pflichtmodule 1 bis 4 positiv abgeschlossen sein. Die Voraussetzungen werden bei der Seminaranmeldung überprüft.

Abschluss des Studiums und Abgabe der Masterarbeit

Für den Abschluss des Studiums sind folgende Schritte notwendig:

1. Abschluss Pflichtmodul 6 Begleitseminare zur Masterarbeit: 
Beurteilung (mit einer Benotung von 1 – 5) durch die LV-Leitungen der Seminare. Das Modul ist abgeschlossen, wenn die LV-Zeugnisse im lfu:online aufscheinen.

2a. Einreichung der Masterarbeit:
Bei der Einreichung der Diplom- und Masterarbeit sind ab 1. November 2023 folgende Schritte zu beachten/unterscheiden:

2b. Abgabe Prüfungsprotokoll:
Im Formular Prüfungsprotokoll ordnen Sie alle Prüfungsergebenisse den passenden Modulen zu. Wenn Sie Fragen haben, unterstützt die Studienkoordination gerne bei der Zuordnung. Wenden Sie sich per Mail an: gender-studies@uibk.ac.at. Das Formular reichen Sie zeitgleich mit der Masterarbeit im Prüfungsreferat Universitätsstraße 15 ein.

3. Studienabschluss: 
Das Prüfungsreferat informiert per Mail, wenn alles abgeschlossen ist. Dann können Sie Ihr Masterzeugnis abholen. 

Für Absolvent*innen besteht die Möglichkeit, sich zur akademischen Feier anzumelden. Alle Informationen dazu sind hier zu finden.

Falls Sie inhaltliche Fragen oder Fragen zum Ablauf haben, schreiben Sie einen Mail an: gender-studies@uibk.ac.at

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