Zuschuss zur Kleinkindbetreuung
Die Universität Innsbruck fördert unter bestimmten Voraussetzungen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren eine kostenpflichtige Kinderbetreuung mit bis zu 100 € brutto pro Monat (steuer- und sozialversicherungspflichtig). Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen erhalten max. 200 € brutto pro Monat.
Weitere Informationen zum Zuschuss finden Sie im Uniwiki.