(Werdende) Eltern

Die Organisation einer Karenzzeit stellt für viele (werdende) Eltern eine Herausforderung dar und wirft erfahrungsgemäß auch bei deren Vorgesetzten Fragen auf.

Checklisten Elternkarenz für Mitarbeitende/Führungskräfte    Mut zur Väterkarenz!    Familien-Broschüren Bundeskanzleramt

Mitarbeiterinnen und berufstätige Studierende müssen die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin der/dem Arbeitgeber:in mitteilen. Dies erfolgt über eine offizielle Meldung und einer ärztlichen Bestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin.

Mitarbeiterinnen der Universität, die Labortätigkeiten verrichten, bitte umgehend nach Bekanntwerden der Schwangerschaft Kontakt zur Arbeitsmedizin aufnehmen.

Informationen und Formulare zum Thema Schwangerschaft für Mitarbeiter:innen im Uniwiki
Checklisten Elternkarenz&Co für Mitarbeiter:innen und Führungskräfte

Ein absolutes Beschäftigungsverbot für werdende Mütter beginnt 8 Wochen vor und endet 8 Wochen (bzw. 12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen) nach der Geburt.

Informationen zum Mutterschutz im Uniwiki

Informationen der Arbeiterkammer zum Mutterschutz

Während der Schutzfrist haben erwerbstägige Mütter Anspruch auf Wochengeld. Dieses wird ab Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beim Krankenversicherungsträger beantragt.

Informationen zum Wochengeld bei österreich.gv.at

NEU 2024/2025: Sonderwochengeld: Frauen, die während der Elternkarenz schwanger werden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, hatten bisher keinen Anspruch auf Wochengeld. Dies wude geändert. Der Anspruch auf Wochengeld besteht nun auch dann, wenn der Mutterschutz für ein weiteres Kind während der Elternkarenz beginnt, ohne dass  Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Informationen der Arbeiterkammer zum Sonderwochengeld

In Österreich bildet der Eltern-Kind-Pass mit den vorgesehenen kostenlosen Untersuchungen eine wichtige Vorsorge für Mutter und Kind. Den Eltern-Kind-Pass erhalten Sie in der Regel bei einer/m gynäkologischen Fachärztin/-arzt.

Achten Sie auf die zeitgerechte Durchführung der Eltern-Kind-Pass Untersuchungen! Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldesin voller Höhe müssen die ersten zehn Eltern-Kind-Pass Untersuchungen bei der zuständigen Krankenkasse nachgewiesen werden.

Eine kostenlose Beratungsstunde mit einer Hebamme ist zwischen der 18. - 22. Schwangerschaftswoche möglich!

Eltern-Kind-Pass

Die Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgeltes (= Karenz) ist maximal bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes möglich. Für Geburten ab 01.11.2023 besteht ein Karenzanspruch bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes nur in folgenden Fällen:

  • wenn der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt
  • wenn Sie Alleinerzieher:in sind
  • wenn ein Elternteil keinen Karenzanspruch hat (Selbständige, Arbeitslose, Studierende etc) und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt.

Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der oben genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes!

Die Mindestdauer der Elternkarenz beträgt zwei Monate und kann zwischen den Elternteilen zweimal (= drei Karenzteile) geteilt werden. Die Eltern dürfen nicht gleichzeitig in Karenz sein (Ausnahme: beim erstmaligen Wechsel der Karenz dürfen die Eltern einen Monat gleichzeitig in Karenz sein, dabei verkürzt sich aber die Anspruchsdauer um einen Monat). Jedes Elternteil kann 3 Monate Karenz, längstens bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres, aufschieben.

Informationen zur Elternkarenz bei österreich.gv.at

Checklisten Elternkarenz&Co für Mitarbeiter:innen und Führungskräfte

Väter (auch gleichgeschlechtliche Paare) können ab der Geburt des Kindes bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter für 28 - 31 Tage eine Familienzeit vereinbaren, wenn ein gemeinsamer Haushalt besteht und die Meldefristen eingehalten werden. Beim Sozialversicherungsträger kann hierfür eine finanzielle Unterstützung beantragt werden  Familienzeitbonus.

Informationen zum "Papamonat" an der Universität Innsbruck im Uniwiki

Informationen der Arbeiterkammer zum Papamonat

Der Familienzeitbonus steht auch Adoptiv- oder Dauerpflegevätern sowie gleichgeschlechtlichen Partner:innen zu.

Für Elternteilzeitmeldungen bis 31.10.2023 beträgt die maximale Dauer der Elternteilzeit bis zum 7. Geburtstag oder einem späteren Schuleintritt des Kindes. Neu ab November 2023: Für Anträge ab dem 01.11.2023 haben Eltern die Möglichkeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes ihre Arbeitszeit zu reduzieren, für insgesamt maximal 7 Jahre. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind erfahren sie unter den angeführten Links.

Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Elternteilzeit nur durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bis zum 8. Geburtstag des Kindes möglich.

Wichtig: Eine Elternteilzeit ist nur möglich, wenn der andere Elternteil sich nicht in Karenz befindet. Beide Elternteile können aber gleichzeitig eine Teilzeitbeschäftigung (Elternkarenz) ausüben.

Informationen zur Elternteilzeit bei österreich.gv.at

Informationen zur Elternteilzeit für Mitarbeiter:innen der Universität im Uniwiki

Checklisten Elternkarenz&Co im UniWiki für Mitarbeiter:innen

Wenn Sie wegen der notwendigen Pflege erkrankter naher Angehöriger/Haushaltsmitglieder nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Pflegefreistellung. Informationen zur Pflegefreistellung für Mitarbeiteiter:innen der Universität im Uniwiki

Sie haben Rechtsanspruch auf höchstens 4 Wochen Freistellung, um Ihr unter 14-jähriges Kind (auch Wahl-/Pflegekind/leibl. Kind des anderen Elternteils) bei einem stationären Reha-Aufenthalt zu begleiten. Informationen der Arbeiterkammer zur Rehablilitationsfreistellung Sie können für diese Zeit Pflegekarenzgeld beantragen. 

Der Verein KiBunterstützt österreichweit Familien, die von Krankheit betroffen sind und ist rund um die Uhr unter +436646203040 erreichbar. Der Verein organisiert "Notfallmamas" für die Betreuung zu Hause. Eine Notfallmama springt auch ein, wenn Erziehungsberechtigte erkrankt sind und ein paar Stunden Ruhe benötigen. Die Notfallmama betreut dann die Kinder.

Der Entlastungsdienst der Familienhilfe der Caritas Tirol kommt ins Haus, wenn es akute Notsituationen und kurzfristige Betreuungsengpässe für Kinder in einer Familie gibt.

Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet, und deren Kind mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt, unabhängig von Einkommen und Beschäftigung. Die Familienbeihilfe wird monatlich ausbezahlt, die Höhe richtet sich nach dem Alter der Kinder, zudem bekommen Familien ab dem zweiten Kind eine Geschwisterstaffelung. Mit der Familienbeihilfe wird auch der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt, dieser muss nicht extra beantragt werden. Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren gibt es außerdem jeweils im September ein Schulstartgeld. Beziehen Sie für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe, können Sie einen Mehrkindzuschlag beantragen!

Antraglose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes im Inland. In allen anderen Fällen ist ein Antrag auf Familienbeihilfe beim Finanzamt notwendig. 

Studierende können bis zum 24. Lebensjahr die Familienbeihilfe beziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. auch Schwangerschaft und die Betreuung des eigenen Kindes kann die Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden.

Eltern erhalten in Österreich Kindebetreuungsgeld (KBG) für die Betreuung ihres Neugeborenen bzw. Kleinkinds. Es ist eine Geldleistung der Krankenkasse und unabhängig von der Elternkarenz, also von Ihrer Freistellung aus der Arbeit.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Lebensmittelpunkt in Österreich und gemeinsamer Hauptwohnsitz mit dem Kind
  • Bezug von Familienbeihilfe für das Kind (bzw. gleichartige Leistung aus einem anderen Staat)
  • erforderliche Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen 

Aufteilung des KBG zwischen den Eltern

  • Sie dürfen sich bis zu 2x abwechseln (= maximal 3 Blöcke)
  • Beim ersten Wechsel Überschneidung des Bezuges bis zu 31 Tage möglich. Die Gesamtanspruchsdauer verkürzt sich dann um diese Tage.
  • Jeder Bezugsblock muss durchgehend mindestens 61 Tage dauern.

Partnerschaftsbonusbei nahezu gleicher Aufteilung des Kinderbetreuungsgeldes!

Zwei Systeme:

  • KBG-Konto (Pauschalbetrag): Unabhängig von einer vor der Geburt ausgeübten Erwerbstätigkeit. Die Bezugsdauer kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens zwischen 12-28 Monaten (bei Bezug durch ein Elternteil) bzw. bis zu 35 Monaten (bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile) flexibel gewählt werden, wobei das KBG je nach Bezugsdauer zwischen rund €18 Euro bis €41 täglich beträgt. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das pauschale KBG für jedes weitere Kind um 50% des jeweiligen Tagesbetrages.
  • Einkommensabhängiges KBG: Hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten (ca. 80% der Letzteinkünfte).

Zuverdienstgrenzen beachten! Allgemeine Informationen auf österreich.gv.at

Seit 1. Januar 2019 entfallen der Kinderfreibetrag sowie die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Stattdessen tritt der Steuerabsetzbetrag  Familienbonus Plus in Kraft. Dieser Bonus in der Höhe von max. 2.000 Euro/Kind/Kalenderjahr steht für Kinder zu, für die in Österreich Familienbeihilfe bezogen wird. Für familienbeihilfeberechtigte Kinder über 18 Jahre besteht Anspruch auf einen reduzierten Familienbonus Plus (max. € 700 pro Kalenderjahr). Genaue Informationen finden Sie auf der Homepage des BMF.

Der Familienbonus Plus kann entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder im Rahmen der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Einmalleistung im Nachhinein geltend gemacht werden.

Informationen zum Familienbonus Plus für Mitarbeiter:innen im Uniwiki.

Das Land Tirol bietet u.a. einen Kinderbetreuungszuschuss, das Kindergeld Plus, eine Schulstarthilfe und den Tiroler Familienpass.

Weitere Informationen erteilt das Amt der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Wiederaufnahme der Arbeit über die Möglichkeit einer Beihilfe von Seite des Arbeitsmarktservice.

Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme oder Kinder:ärztin?

  • Das österreichische Hebammengremium bietet eine österreichweite Suche nach Hebammen und informiert über die Leistungen (ambulante Geburt, vorzeitige Entlassung, Hausgeburt, Besuche im Wochenbett, Stillberatung, Ernährung im ersten Lebensjahr, etc.)
  • Suche nach Fachärzt:innen bei der Ärztekammer Tirol
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