Code of Conduct (CoC) für die Lehre an der Fakultät für Betriebswirtschaft
Inhaltsverzeichnis
Präambel
Der Code of Conduct (CoC) formuliert die Grundlagen für eine wertschätzende und respektvolle Kommunikation und Zusammenarbeit in der Lehre an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Innsbruck. Der CoC wurde am 10. Dezember 2025 vom Fakultätsrat beschlossen. Als Leitlinie richtet er sich an alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft, insbesondere Studierende sowie interne und externe Lehrende.
1. Grundprinzipien
1.1 Respekt
Alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft gehen rücksichtsvoll miteinander um und respektieren die persönliche Integrität anderer. Verhalten, das für die betroffenen Personen unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist, wird nicht toleriert. Dies schließt jegliche Diskriminierung aus, insbesondere Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Aussehens, der Hautfarbe, der Sprache, der ethnischen Zugehörigkeit, der sozialen Herkunft, des Alters oder der gesundheitlichen Situation oder einer Behinderung.
1.2 Integrität
Alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft nehmen ihre Aufgaben ehrlich und verantwortungsbewusst wahr. Unethische oder gar illegale Praktiken, wie Betrug, Plagiat, Korruption, oder sexuelle Belästigung werden nicht toleriert. Sie ziehen dienst-, arbeits- und/oder studienrechtliche Konsequenzen nach sich.
1.3 Vielfalt und Inklusion
Die Fakultät schätzt und fördert Vielfalt und erkennt die Bedeutung verschiedener Perspektiven, Lebenslagen und Bedürfnisse an. Sie schafft ein inklusives Lern- und Arbeitsumfeld.
1.4. Offene Kommunikation und Kritik
Die Fakultät fördert eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Sie betrachtet Kritik und Kritikfähigkeit als zentrale Elemente der universitären Lehr- und Lernkultur. Konstruktive Kritik und argumentative Auseinandersetzung werden als Chance zur Verbesserung betrachtet.
1.5 Datenschutz und Privatsphäre
Der Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten hat hohe Priorität. Alle Mitglieder der Fakultät müssen sich an geltende Datenschutzbestimmungen halten und die Vertraulichkeit respektieren.
2. Kommunikation und Zusammenarbeit in der Lehre
Lehren und Lernen ist ein kollaborativer Prozess, zu dem sowohl die Lehrpersonen als auch die Studierenden beitragen. In diesem Prozess werden die unter 1 formulierten Grundprinzipien eingehalten.
2.1 Lehrpersonen
Lehrpersonen begegnen den Studierenden mit Respekt.
- Sie kommunizieren sachlich, professionell und respektvoll mit Studierenden.
- Sie geben konstruktives Feedback zu den Leistungen der Studierenden.
- Sie gehen reflektiert mit dem Feedback von Studierenden um und unterstützen die Evaluation der Lehrveranstaltungen.
- Sie bieten zeitnah Sprechstundentermine auf verschiedenen gängigen Kommunikationskanälen an.
Lehrpersonen wahren die Integrität in der Interaktion und Zusammenarbeit mit den Studierenden und der Durchführung der universitären Lehre.
- Sie kommunizieren Lehr- und Lernziele, Erwartungen, Struktur und Lehrmaterialien rechtzeitig und transparent.
- Sie orientieren die Leistungsbeurteilung an den Lehr- und Lernzielen.
- Sie geben Studierenden angemessenen Raum für Fragen, Diskussion und Beteiligung in den Lehrveranstaltungen.
- Sie wahren eine angemessen persönliche Distanz zu den Studierenden und nehmen jederzeit Bedacht auf ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis.
Lehrpersonen fördern Vielfalt und Inklusion in der Lehre.
- Sie respektieren die Diversität der Studierenden und vermeiden diskriminierendes Verhalten und die Verwendung diskriminierender Sprache.
- Sie wirken darauf hin, dass Studierende die Diversität von Studierenden und Lehrpersonen respektieren und schreiten bei diskriminierendem Verhalten ein. Wenn notwendig, bringen sie diskriminierendes Verhalten den zuständigen Stellen (siehe unten) zur Kenntnis.
2.2 Studierende
Studierende begegnen allen Angehörigen der Universität mit Respekt.
- Sie kommunizieren stets sachlich, professionell und respektvoll mit Lehrenden und anderen Studierenden.
- Sie geben konstruktives Feedback zu den Leistungen von Lehrpersonen und den Leistungen anderer Studierender.
- Sie gehen reflektiert mit dem Feedback von Lehrpersonen und anderen Studierenden um.
Studierende wahren die Integrität in der Interaktion und Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und den anderen Studierenden.
- Sie bereiten sich angemessen auf die Lehrveranstaltungen vor und arbeiten konstruktiv mit.
- Sie respektieren die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis insbesondere hinsichtlich der Verwendung und Dokumentation erlaubter und der Vermeidung unerlaubter Hilfsmittel.
- In Gruppenarbeiten beteiligen sie sich in konstruktiver Weise, vermeiden Trittbrettfahren und übernehmen Verantwortung für Prozess und Ergebnis der Gruppenarbeit.
- Sie vermeiden Verhalten, das den Unterrichtsablauf oder Prüfungen stört (z.B. Unpünktlichkeit), oder die Lernerfahrung anderer beeinträchtigt (z.B. durch Lärm, Verzehr von Speisen, verbale und non-verbale Belästigungen).
Studierende respektieren Vielfalt und Inklusion im Kontext der Lehrveranstaltungen.
- Sie respektieren die Diversität von Studierenden und Lehrpersonen und vermeiden diskriminierendes Verhalten und die Verwendung diskriminierender Sprache.
- Sie wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, dass Studierende und Lehrpersonen Diversität respektieren und bringen diskriminierendes Verhalten zuständigen Personen und/oder Stellen zur Kenntnis.
2.3 Unterstützung durch künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz (KI) ist ein fester Bestandteil universitärer Lehre und Forschung. In ihrer Assistenzfunktion (z.B. Recherche, Ideengenerierung, Vereinfachung von Auswertungen und Analysen) können KI-Tools diese Prozesse sinnvoll ergänzen, sie dürfen jedoch selbständiges Denken nicht ersetzen. Die Nutzung und der Verweis auf Hilfsmittel entbinden nicht von Sorgfaltspflichten und ändern nichts daran, dass die Person selbst für die erstellten oder zusammengetragenen Inhalte verantwortlich ist.
Detaillierte Hinweise zur Kennzeichnung von KI-generierten Texten und zum verantwortlichen Gebrauch von KI-Tools finden sich in der jeweils aktuellen Version der Handreichung zum Umgang mit K.I. (https://www.uibk.ac.at/de/betriebswirtschaft/studies/umgang-mit-ki/ ).
2.4 Konflikthandhabung
Konflikte sollten vorrangig im Umfeld ihrer Entstehung (ggf. unter Einbezug des/der nächsthöheren Vorgesetzen/ Studienbeauftragten) behandelt werden. Neben der respektvollen Kommunikation, die die Anliegen und Emotionen des Gegenübers ernst nimmt, können transparente Regeln und Prozesse der Konflikthandhabung dazu beitragen, die Dynamik von Konflikten zu verstehen und in konstruktive Bahnen zu lenken. Mediationsangebote und Unterstützung durch spezielle Einrichtungen (z.B. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen[1]) können bei Bedarf in Anspruch genommen werden.
3. Gestaltung der Lernumgebung und Nachhaltigkeit
Die Fakultät fördert nachhaltige Praktiken und umweltbewusstes Handeln. Alle Angehörigen der Fakultät tragen dazu bei, Ressourcen zu schonen und eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Sie vermeiden zum Beispiel die Verschwendung von Papier und Energie.
Alle Beteiligten beachten die Haus- und Benutzungsordnung der Universität Innsbruck.[2] Diese schließt missbräuchliche Verwendung der Räumlichkeiten (z.B. Verkaufsveranstaltungen) oder diskriminierende Gestaltung des Zugangs (z.B. mangelnde Barrierefreiheit) aus.
4. Umsetzung und Monitoring
4.1 Verantwortung
Die Fakultät hat den CoC als verbindliche Leitlinie zur Wahrung einer wertschätzenden Lern- und Arbeitskultur beschlossen. Alle Mitglieder der fakultären Hochschulgemeinschaft werden ermutigt, diese Grundsätze in ihrem jeweiligen Kontext zu reflektieren und in ihrem Verhalten zu berücksichtigen. Das eigenverantwortliche und reflektierte Handeln und Entscheiden in konkreten Situationen kann durch generelle Richtlinien allerdings nicht ersetzt werden.
4.2 Feedback und Meldung von Verstößen
Die Fakultät ermutigt alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft, Verstöße gegen den CoC an geeigneter Stelle zur Sprache zu bringen. Neben der direkten Kommunikation (z.B. in Lehrveranstaltungen) gibt es unterschiedliche Kanäle, die dies ermöglichen: Feedback kann über die formale Lehrveranstaltungsanalyse abgegeben werden; die jeweiligen Studienbeauftragten sind zentrale Anlaufstellen; Verstöße können auch an diverse Gremien und Vertretungsorgane (z.B. Fakultätsvertretung der Studierenden bei der ÖH, Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen) gemeldet werden; an der Fakultät bzw. Universität gibt es ein Whistleblowingsystem[3], das es ermöglicht, Bedenken zu artikulieren bzw. Fehlverhalten zu melden. Die Fakultät betrachtet diese institutionalisierten Kanäle als notwendige Ergänzung, nicht aber als Ersatz für eine offene Kommunikations- und Dialogkultur.
4.3 Schulung und Sensibilisierung
Die Fakultät bietet in geeigneten Abständen Schulungen und Informationsveranstaltungen an, um das Bewusstsein für diesen CoC und die damit verbundenen ethischen Prinzipien zu schärfen. Die Fakultät begrüßt, dass die universitäre Weiterbildung neben hochschuldidaktischen Angeboten auch diskriminierungs- und rassismuskritische Veranstaltungen beinhaltet, die insbesondere Lehrpersonen für diese Themen sensibilisieren und zu verantwortlichem und inklusivem Handeln befähigen sollen.
Abschluss
Durch die Einhaltung dieser Richtlinien gestalten wir gemeinsam eine respektvolle und wertschätzende universitäre Lernkultur, in der Würde und Rechte aller gewahrt werden.
Um den CoC mit Leben zu erfüllen, wird er kontinuierlich evaluiert. Er wird etwa in geeigneten Abständen am Strategie- und/oder Lehretag der Fakultät zur Diskussion gestellt und gegebenenfalls modifiziert und an neue Gegebenheiten adaptiert.
Zuständigkeiten
Der CoC dient als Orientierungsrahmen. Im Falle von Konflikten gilt grundsätzlich das Subsidiaritätsprinzip. Konflikte sollen nach Möglichkeit im Kontext ihrer Entstehung bearbeitet werden. Sollte das aus der Sicht der Beteiligten nicht möglich sein, so besteht die Möglichkeit, sich an eine übergeordnete Stelle zu wenden.
- Direkt Betroffene (Studierende, LV-Leiter)
- Studienbeauftragte(r) des Studiengangs
- Fakultät (StudiendekanIn)
- Rektorat (VizerektorIn für Lehre)
Weitere im Dokument genannte Kontaktmöglichkeiten:
- Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
- Whisteblowing Hotline
- Studienrichtungsvertretung der ÖH