Masterstudium Politikwissenschaft:
Europäische und internationale Politik
Fakultät | Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Arts (MA) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0312 Politikwissenschaft und politische Bildung |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 824 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2014W) * |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2014W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 67. Stück, Nr. 592 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 06.10.2014)
- Mitteilungblatt vom 06.10.2014, 2. Stück, Nr. 5 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 06.08.2014, 43. Stück, Nr. 591 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungblatt vom 27.06.2014, 34. Stück, Nr. 538
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 10 ECTS-AP aus dem Kernbereichen Angewandte Methoden der Sozialwissenschaften und Statistik
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Europäische Integration
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Vergleich Politischer Systeme
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Internationale Politik
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Politische Theorien
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Politische Kommunikation und Wahlforschung
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
3,5 ECTS-AP: VO Angewandte Methoden der empirischen Politikforschung
4,0 ECTS-AP: SE Angewandte Methoden der empirischen Politikforschung
3,5 ECTS-AP: VO Politik in föderativen Systemen
4,0 ECTS-AP: SE Politik in föderativen Systemen
3,5 ECTS-AP: VO Europäische Integration I: Theorieentwicklung und Politiken im globalen Handlungskontext
4,0 ECTS-AP: SE Europäische Integration I: Theorieentwicklung und Politiken im globalen Handlungskontext
3,5 ECTS-AP: VO Akteure in den internationalen Beziehungen
4,0 ECTS-AP: SE Akteure in den internationalen Beziehungen
3,5 ECTS-AP: VO Politik und Geschlecht
4,0 ECTS-AP: SE Politik und Geschlecht
3,5 ECTS-AP: VO Regieren und politische Führung
4,0 ECTS-AP: SE Regieren und politische Führung
3,5 ECTS-AP: VO Europäische Integration II: Regieren in Mehrebenensystemen und demokratische Gesellschaftsbildung
4,0 ECTS-AP: SE Europäische Integration II: Regieren in Mehrebenensystemen und demokratische Gesellschaftsbildung
3,5 ECTS-AP: VO Ordnungen und Wandel in den internationalen Beziehungen
4,0 ECTS-AP: SE Ordnungen und Wandel in den internationalen Beziehungen
3,5 ECTS-AP: VO Wahlforschung
4,0 ECTS-AP: SE Wahlforschung
7,5 ECTS-AP: Praxis I oder interdisziplinäre Kompetenzen und individuelle Schwerpunktsetzung
15,0 ECTS-AP: MA Arbeit
3,5 ECTS-AP: VO Politische Kommunikation
4,0 ECTS-AP: SE Politische Kommunikation
7,5 ECTS-AP: Praxis II oder interdisziplinäre Kompetenzen und individuelle Schwerpunktsetzung
15,0 ECTS-AP: MA Arbeit und Defensio
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Den Kern des Masterstudiums „Politikwissenschaft: Europäische und internationale Politik“ bilden die sozialwissenschaftliche Untersuchung von politischen Ordnungen, Institutionen, Akteuren und Prozessen auf nationaler, regionaler, europäischer und globaler Ebene. Das Studium fördert zudem außerfachliche soziale Kompetenzen wie Vermittlungs- und Präsentationstechniken, Persönlichkeitsbildung, Teamfähigkeit, Stärkung des rhetorischen und schriftlichen Ausdrucks sowie von selbstständiger Leitungskompetenz.
Die gewonnene Kompetenz soll die AbsolventInnen befähigen, wissenschaftliche Probleme eigenständig zu bearbeiten, wissenschaftliches Wissen zu beurteilen und es in neuen, insbesondere forschungsrelevanten Kontexten anzuwenden.
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen neben fachlichen Kompetenzen auch über außer- fachliche Kompetenzen. Sie sind in der Lage, das im Masterstudium erworbene Wissen klar und eindeutig sowohl Expertinnen und Experten als auch Laien zu vermitteln. Über das Gebiet der europäischen und internationalen Politik hinaus sind sie befähigt, die ethischen und sozialen Konsequenzen und Voraussetzungen des Einsatzes ihres Wissens fundiert zu reflektieren. Sie sind in der Lage, komplexe, unvorhersehbarer Arbeits- oder Lernkontexte erfolgreich zu bewältigen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Masterstudium bereitet auf Tätigkeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen und/oder auf leitende, planende, analysierende und beratende Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung, nichtstaatlichen und staatlichen Organisationen (wie zum Beispiel der Europäischen Union, den Vereinten Nationen usw.) und in transnationalen Partei- oder Gewerkschaftsverbänden vor. Hier finden Sie einzelne unserer Absolventinnen und Absolventen im Portrait.
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
43,6 | ![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
31,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
16,6 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
8,3 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Struktur des Studiums
- Administrative Abläufe für Studierende
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Anerkennungen
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
ACHTUNG: Füllen Sie bitte das Formular "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen" UND das "Beiblatt" aus!
Formulare
- Praxisvereinbarung
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studienbeauftragter
Dr. David Willumsen
Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Petra Missomelius, MA