Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
Fakultät | Rechtswissenschaftliche Fakultät |
Dauer / ECTS-AP | 6 Semester / 180 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Bachelor des Wirtschaftsrechts, LL.B. (Wirtschaftsrecht) |
Niveau der Qualification | Bachelor (1. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6 |
ISCED-F | 0421 Recht |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 033 500 |
Curriculum | Informationen zum Studienplan (2023W)* |
Unterrichtssprache | Deutsch (Die Lehrveranstaltung VU Rechtsenglisch (§ 9 Z 13 lit. b) und die darüber abzulegende Lehrveranstaltungsprüfung werden in englischer Sprache abgehalten. Die Lehrveranstaltungen des Wahlmoduls „Grundzüge einer ausländischen Rechtsordnung“ (§ 10 Z 5) können in der Sprache dieser Rechtsordnung abgehalten werden.) |
Voraussetzung | Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Studienplan (2023W)
Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt den aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 22.11.2023, 8. Stück, Nr. 217 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 19.10.2023, 3. Stück, Nr. 76 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 26.06.2023, 52. Stück, Nr. 615
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- VO Öffentlich-rechtliche Grundlagen des Wirtschaftsrechts (2 SSt, 4 ECTS-AP, § 9 Z 1 lit a),
- VO Privatrechtliche Grundlagen des Wirtschaftsrechts (2 SSt, 4 ECTS-AP, § 9 Z 1 lit b).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs-und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit gemäß den dafür geltenden weiteren Voraussetzungen (§9 Z 15).
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
12 ECTS-AP: PM Einführung in das Wirtschaftsrecht I
10 ECTS-AP: PM Einführung in das Wirtschaftsrecht II
6 ECTS-AP: PM Einführung in die Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft
8 ECTS-AP: PM Europarecht
18 ECTS-AP: PM Verfassung- und Verwaltungsrecht
6 ECTS-AP: PM Kosten-, Planungs- und Investitionsrechnung
20 ECTS-AP: PM Bürgerliches Recht und Grundzüge des Zivilverfahrensrechtes (§ 9 Z. 7 lit. a, b, d, f)
12 ECTS-AP: PM Arbeits- und Sozialrecht
10 ECTS-AP: PM Bürgerliches Recht und Grundzüge des Zivilverfahrensrechts (§ 9 Z. 7 lit. c, e, g)
10 ECTS-AP: PM Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
8 ECTS-AP: PM Öffentliches Wirtschaftsrecht
10 ECTS-AP: PM Steuerrecht
10 ECTS-AP: PM Strafrecht
10 ECTS-AP: PM Seminar mit Bachelorarbeit
6 ECTS-AP: PM Rechnungswesen und Rechnungslegung
8 ECTS-AP: PM Rechtslinguistik
8 ECTS-AP: Wahlmodul 1
8 ECTS-AP: Wahlmodul 2
Information in Bearbeitung
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht vermittelt auf der Grundlage forschungsgeleiteter und praxisrelevanter Lehre eine inhaltlich breite und methodisch fundierte juristische Ausbildung. Dabei liegt der Fokus auf dem Wirtschaftsrecht und seinen ökonomischen Grundlagen. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse des österreichischen, europäischen und internationalen Rechts unter besonderer Berücksichtigung seiner wirtschaftsrechtlichen Dimensionen
sowie über das methodische Instrumentarium, Rechtsfragen zu erkennen, zu analysieren und zu lösen. Damit sind sie in der Lage, komplexe Problemstellungen aus Recht und Wirtschaft insbesondere in ihrer Verbindung miteinander mithilfe einer juristischen Lösungsmethodik selbstständig zu bewältigen.
Erwartete Lernergebnisse
Das Studium dient der wissenschaftlichen Berufsvorbildung von Juristinnen und Juristen in der Wirtschaft und in wirtschaftsnahen Berufen. Ihre auf Grundlage dieser universitären Ausbildung erworbene hohe Problemlösungskompetenz bereitet sie darauf vor, in einschlägigen wirtschaftlichen Berufsfeldern sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene wissenschaftlich fundiert tätig zu werden. Diese Berufsfelder umfassen z. B. Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, die Mitarbeit in Banken, Versicherungen sowie sonstigen Unternehmen, insbesondere in deren Rechts- und Personalabteilungen
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht dient als Grundstudium für ein darauf aufbauendes Masterstudium, das für den Eintritt in klassische Rechtsberufe wie Notarin und Notar, Rechtsanwältin und Rechtsanwalt, Richterin und Richter, Staatsanwältin und Staatsanwalt sowie Verwaltungsjuristin und Verwaltungsjurist erforderlich ist.
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
Wahlpaket
Im Rahmen des Bachelorstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Termine
Erstsemestrigen-Tutorium Jus & Wirtschaftsrecht
Donnerstag, 21. September 2023
Anmeldung über Link erforderlich: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfgJqNfu-3S727ZwS_Ka7yF_vtZj44yqQED0NMlUHAu4vAcvw/viewform
Anmeldeschluss: 14.09.2023
19.02.2024 bis einschließlich 23.02.2024
Anmeldefrist: Montag, 05.02.2024 bis einschließlich 12.02.2024 12:00 Uhr
15.04.2024 bis einschließlich 19.04.2024
Anmeldefrist: Montag, 01.04.2024 bis einschließlich 08.04.2024 12:00 Uhr
23.05.2024 bis einschließlich 29.05.2024
Anmeldefrist: Donnerstag, 09.05.2024 bis einschließlich 16.05.2024 12:00 Uhr
Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten
12.07.2024 bis einschließlich 19.07.2024
Anmeldefrist: Montag, 01.07.2024 bis einschließlich 08.07.2024 12:00 Uhr
13.09.2024 bis einschließlich 20.09.2024
Anmeldefrist: Montag, 02.09.2024 bis einschließlich 09.09.2024 12:00 Uhr
06.12.2024 bis einschließlich 13.12.2024
Anmeldefrist: Montag, 25.11.2024 bis einschließlich 02.12.2024 12:00 Uhr
Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten
- ONLINE-Anmeldung zu den Sowi-Kursen
- Richtlinien für die Sowi-Computeranmeldung
- Prüfungsplan
- Lageplan Olympiaworld
- PrüferInneneinteilung
- Überblick über die Prüfungstermine im Wintersemester
- Überblick über die Prüfungstermine im Sommersemester
- Prüfungsanmeldung
Einteilung der Prüfungskandidat/innen
Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
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1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
= 100 % |
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2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
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3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
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4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
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5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll", der jeweilige "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" und die "Kriterien für (SE-)/Bachelorarbeiten" (durch Lehrveranstaltungsleiter/in bestätigen lassen) im Prüfungsreferat einzureichen. - Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
Anerkennungen
- Ansuchen um Anerkennung UND Beiblatt
- Anerkennung von formalen (Vor-)Leistungen (RPL-Projekt)
- BA Wirtschaftswissenschaften - Management and Economics und/oder D Internationale Wirtschaftswissenschaften auf BA Wirtschaftsrecht
- Rechtswissenschaften (Studienplan 2001) auf Wirtschaftsrecht
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Niedermayr
Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Alexander Koch, LL.M.