Publikationsfonds der Universität Innsbruck

Nicht alle Open Access Zeitschriften erheben Publikationsgebühren für die Veröffentlichung von Artikeln, so erhalten insbesondere nicht-kommerzielle Verlage vielfach eine institutionelle Förderung. Viele Verlage und Zeitschriften setzen aber als Geschäftsmodell bei Open Access auf Publikationsgebühren (article processing charges (APC)). Um die Wissenschafterinnen und Wissenschafter der Universität Innsbruck finanziell und organisatorisch zu unterstützen, steht ein zentraler Publikationsfonds zur Kofinanzierung dieser Gebühren in Open Access-Zeitschriften zur Verfügung.

Die Vergabe der Fördermittel aus dem Publikationsfonds der Universität Innsbruck erfolgt unter Berücksichtigung der nachstehenden Vergaberichtlinien über das Vizerektorat für Forschung. Es genügt ein formloser Antrag an Forschung@uibk.ac.at. Beizulegen sind ein Kostenvoranschlag inkl. Manuskript oder die Publikationsrechnung sowie die Angabe des DOI.

 

 Vergabekriterien

  1. Gefördert werden Publikationen in Open Access Journals, die im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sind und geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung (wie zum Beispiel ein Peer Review) durchführen. Der Artikel muss nach Erscheinen sofort frei zugänglich und seine Verbreitung erlaubt sein.
  2. Nicht gefördert werden Publikationen, die im Rahmen von Projekten verfasst wurden, die eine OA-Förderung vorsehen (z.B. EU- und FWF-Projekte). Ebenso wird der Freikauf von Artikeln aus prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften nicht gefördert („Hybride Journale“). Darunter fallen auch Aufsätze in sogenannten Mirror Journals, die als Open-Access-Ableger von Closed-Access-Zeitschriften zwar im DOAJ gelistet sind, im Wesentlichen aber eine spezielle Form von hybriden Journalen darstellen.
  3. Gefördert werden maximal drei Publikationen pro Jahr und Autor/in bzw. Arbeitsgruppe.
  4. Die maximale Förderhöhe durch den Publikationsfonds beträgt 1.000 Euro, wobei eine Teilfinanzierung durch die Fakultät, das Institut und/oder die Arbeitsgruppe obligatorisch ist. Der Publikationsfonds verdoppelt also die von der Fakultät, dem Institut und/oder der Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellten Mittel bis zu einem Betrag von maximal 1.000,- Euro.
  5. Der/die Erstautor/in, Submitting Author bzw. Corresponding Author ist Angehörige/r der Universität Innsbruck. Dies ist durch die Angabe einer entsprechenden Affiliation zur Universität Innsbruck klar ersichtlich.
  6. Die Förderung durch die Universität Innsbruck wird in einem Acknowledgement auf dem Paper erwähnt.
  7. Alle von der Universität Innsbruck geförderten Open Access-Artikel werden ins Repositorium für Publikationen der Universität Innsbruck hochgeladen. Für den Eintrag der Publikation in die FLD-Datenbank ist der/die Autor/in verantwortlich.

 

Bitte beachten Sie, dass die Publikationsgebühren für Monografien und Sammelbände (book processing charges (BPC)) nicht zur Gänze gefördert werden können. Eine Förderung im Sinne der Vergabekriterien und der genannten maximalen Förderhöhe ist jedoch möglich und wird im Einzelfall geprüft.
Im Rahmen des FWF-Programmes "Buchpublikationen" fördert der FWF u. a. die Open-Access-Veröffentlichung von Monografien, Sammelbänden und Proceedings bis maximal 22.000 Euro.

 

Auswahl von geeigneten OA-Zeitschriften

Informationen zum sogenannten Predatory Publishing sowie Hilfestellungen, wie Sie ein seriöses von einem unseriösen Journal unterscheiden können, finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/de/ulb/publikationsservices/predatory-publishing/


 

Nach oben scrollen