Allgemeiner Druckkostenzuschuss

Um die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Innsbruck finanziell und organisatorisch zu unterstützen, steht ein zentraler Druckkostenzuschuss zur Kofinanzierung von Veröffentlichungen zur Verfügung.

Die Vergabe der Fördermittel der Universität Innsbruck erfolgt über das Vizerektorat für Forschung.

Eine Einreichung ist laufend möglich.

  1. Gefördert werden wissenschaftliche Publikationen (Monographien, Sammelbände, Tagungsbände, Bücher, Habilitationsschriften, Festschriften etc).
  2. Ein Zuschuss für Diplomarbeiten ist möglich, sofern nicht bereits ein Druckkostenzuschuss für Nachwuchswissenschaftler:innen gewährt wurde.
  3. Der/die Erstautor:in ist Angehörige:r der Universität Innsbruck. Dies ist durch die Angabe einer gültigen Affiliation zur Universität Innsbruck klar ersichtlich.
  4. Die Förderung durch das Vizerektorat für Forschung der Universität Innsbruck wird in der Titelei erwähnt.
  5. Ein Eintrag der Publikation in die FLD-Datenbank durch den/die Autor:in wird vorausgesetzt.

Folgende Vorhaben können nicht gefördert werden:

  • Übersetzungskosten
  • Korrekturlesearbeiten
  • Dissertationen
  • Masterarbeiten
  • Personalkosten

Es genügt ein formloser Antrag an Forschung@uibk.ac.at. Beizulegen sind eine kurze Beschreibung des Druckvorhabens, eine Kostenaufstellung und das Verlagsangebot.

Da es sich um Mittel aus dem Globalbudget handelt, können Förderung nach Nachweis der Titelei nur auf das Budgetobjekt eines Institutes ausbezahlt werden.

Ein Transfer der Mittel in andere Fonds (Drittmittel bzw. sonstige selbst erwirtschafteten Einnahmen) ist grundsätzlich nicht möglich. Ebenso sind nicht verbrauchte Förderbeträge an das Vizerektorat für Forschung zu melden und allenfalls nach entsprechender Aufforderung zurückzuzahlen.


Rückfragen & Beratung

Büro des Vizerektors für Forschung

Jaqueline Klotz

+43 512 507 20101
forschung@uibk.ac.at

Adresse
Universitätshauptgebäude
Innrain 52, Zi. 1038
6020 Innsbruck

Bürozeiten
Montag - Donnerstag: 7.30 - 15 Uhr

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