Allgemeiner Druckkostenzuschuss

Um die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Innsbruck finanziell und organisatorisch zu unterstützen, steht ein zentraler Druckkostenzuschuss zur Kofinanzierung von Veröffentlichungen zur Verfügung.

Die Vergabe der Fördermittel der Universität Innsbruck erfolgt über das Vizerektorat für Forschung.

Eine Einreichung ist laufend möglich.

  1. Gefördert werden wissenschaftlicher Publikationen (Monographien, Sammelbände, Tagungsbände, Bücher, Habilitationsschriften, Festschriften etc).
  2. Ein Zuschuss für Dissertationen ist möglich, siehe Druckkostenzuschuss für Nachwuchswissenschaftler:innen
  3. Der/die Erstautor:in ist Angehörige:r der Universität Innsbruck. Dies ist durch die Angabe einer gültigen Affiliation zur Universität Innsbruck klar ersichtlich.
  4. Die Förderung durch das Vizerektorat für Forschung der Universität Innsbruck wird in der Titelei erwähnt.
  5. Ein Eintrag der Publikation in die FLD-Datenbank durch den/die Autor:in wird vorausgesetzt.

Folgende Vorhaben können nicht gefördert werden:

Neu !!!

Ein Antrag wird über das neue Interne Einreichportal der Universität Innsbruck gestellt. Internes Einreichportal

Beizulegen ist ein Verlagsangebot oder der Verlagsvertrag.

Da es sich um Mittel aus dem Globalbudget handelt, können Förderung nach Nachweis der Titelei nur auf das Budgetobjekt eines Institutes ausbezahlt werden.

Ein Transfer der Mittel in andere Fonds (Drittmittel bzw. sonstige selbst erwirtschafteten Einnahmen) ist grundsätzlich nicht möglich. Ebenso sind nicht verbrauchte Förderbeträge an das Vizerektorat für Forschung zu melden und allenfalls nach entsprechender Aufforderung zurückzuzahlen.


Rückfragen & Beratung

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