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Reisekostenzuschüsse
Allgemeine Informationen zu Reisekostenzuschüssen der Fakultät
Reisekostenzuschüsse können gewährt werden für
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die Teilnahme an Kongressen, Tagungen und sonstigen wissenschaftlichen Veranstaltungen im In- und Ausland,
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Auslandsaufenthalte zum Studium neuer wissenschaftlicher Methoden oder didaktischer Arbeitsweisen ("Studienaufenthalt"),
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sonstige im Aufgabenbereich der Universitäten gelegene vergleichbare Aktivitäten .
Auf die Gewährung von Reisekostenzuschüssen besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse können nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel vergeben werden.
Wer kann in welcher Höhe Reisekostenzuschüsse beantragen?
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Alle wissenschaftlichen Angestellten der drei Institute der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik, die in der Organisationsübersicht der Universität Innsbruck unter "Wissenschaftliches Personal" angeführt sind in voller Höhe, das sind derzeit max. 1.300,00 Euro pro Kalenderjahr, pro Person, ab 1. Jänner 2018 € 1.500,--
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Projektmitarbeiter/innen gebührt ein Reisekostenzuschuss in halber Höhe, das sind derzeit max. € 650,- pro Kalenderjahr/Person
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Während der Reise muss jedenfalls ein Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck bestehen.
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Ablauf für Anträge auf Reisekostenzuschüsse
1. Beantragen Sie eine Freistellung vor Antritt der Reise.
2. Beantragen Sie den Reisekostenzuschuss
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Beantragen Sie gleichzeitig mit der Freistellung unter der Rubrik "Allgemeine Anmerkungen" den Antrag auf Reisekostenzuschuss. Hierbei ist jedenfalls anzuführen, wie sich die Kosten zusammensetzen (Flug bzw. Bahn, Hotel, Tagungsgebühren) und ob der Reiskostenzuschuss - aus dem Globalbudget (Reisekostenkontingent je MitarbeiterIn) - aus (individuell zugewiesener) Forschungsförderung oder - aus ggf. Projektmitteln beantragt wird. Unbedingt anzugeben ist auch der Reisezweck wie z.B. Teilnahme an Konferenz und/oder wird ein Vortrag gehalten oder ein Paper präsentiert.
3. Nach Rückkehr von der Reise reichen Sie die Abrechnung ein.
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Füllen Sie das Abrechnungsformular aus und legen Sie die Originalbelege bei und senden Sie diese an das Büro des Dekans der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik
4. Auszahlung der Zuschüsse:
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Richtlinien für die Reisekostenzuschüsse (Beträge)
Art der Veranstaltung
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Leistungen
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Maximalbeträge
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Tagung / Kongress
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Bahnfahrt bzw. günstigste Transportmöglichkeit
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Übernachtungen in Österreich, pro Nacht, pro Person |
max. 105 €
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Übernachtungen im Ausland, pro Nacht, pro Person |
max. 150 €
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Kongressgebühren |
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Bitte beachten Sie, dass das persönliche Kontingent für Reisekostenzuschüsse nicht überschritten wird.
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