Kundmachung der Ausschreibung der Wahl der Vertreterin oder des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Fakultätsrat der Fakultät für Architektur gemäß § 10 des Organisationsplans der LeopoldFranzens-Universität Innsbruck
Gemäß § 10 Abs. 2 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck berufe ich für
Donnerstag, 19. November 2020, von 10 bis 12 Uhr,
im Institut für Gestaltung 1, Technikerstraße 21, 1.OG
(widerrufen)
alle Angehörigen des allgemeinen Universitätspersonals der Fakultät für Architektur zur Wahl des Mitglieds und des Ersatzmitglieds im Fakultätsrat der Fakultät Architektur ein. Als Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechts ist der 1. Oktober 2020 festgesetzt.
Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt von 22. bis 30. Oktober 2020 im Dekanat der Fakultät für Architektur zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten auf. Während dieser Einsichtsfrist kann gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Verzeichnis Einspruch an den Wahlleiter erhoben werden.
Alle wählbaren Mitglieder der Personengruppe können sich als Kandidatinnen oder Kandidaten für die Wahl zur Verfügung stellen. Die Wahl erfolgt geheim durch Ankreuzen einer Kandidatin oder eines Kandidaten am Stimmzettel.
Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Briefwahl oder eine Stimmübertragung sind nicht zulässig.
Die Funktionsperiode des Beirats beträgt vier Jahre (§ 10 Abs. 7 OP).
Diese Kundmachung gilt als Einladung zur Wahl.
Wir bitten Sie, während des Wahlvorgangs die Vorschriften der Universität betreffend der Covid-19- Epidemie zu beachten, abrufbar auf: https://www.uibk.ac.at/zentraler-rechtsdienst/covid-19-vorschriften-fuer-beiratswahlen.pdf
Ingomar Hafele
Wahlleiter