Die 4 Zeichensäle an der Architekturfakultät

Die 4 Zeichensäle AZ1, AZ2, AZ3, AZ4 – auch "Kojen" genannt – sind unverzichtbarer Arbeitsort und Quelle der Inspiration für derzeit ca. 200 Studierende und stehen, dem Dekanat zugeordnet, in studentischer Selbstverwaltung.

Ansprechpersonen / KojensprecherInnen

AZ1 - Technikerstraße 21b Nord: Claudia Rohrer   E-Mail
AZ2 - Technikerstraße 21b Süd: Hannah Kriegl, Matti Schlenther   E-Mail
AZ3 - Technikerstraße 21c Süd: Keno Diop, Selena Troll, Mauritz van der Vliet   E-Mail
AZ4 - Technikerstraße 21c Nord: Jana Kopp, Pia Miedtke, Manuel Rosenauer  E-Mail

Stand 19.02.2024

Benutzerregeln

1) Einführung

  • Für bereits viele Generationen von Studierenden der Architektur bilden die so genannten "Kojen" einen festen Bestandteil des Studienalltags. Unter dem Begriff "Koje" versteht man die von der Universität Innsbruck/Fakultät für Architektur den Studierenden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Diese Räumlichkeiten – in der Regel Zeichensäle – bieten den Studierenden Arbeitsplätze zur Bewältigung der in den verschiedenen Lehrveranstaltungen geforderten work loads, die gewöhnlich (im Vergleich zu andern Studien) einen erheblichen Material- und Platzaufwand erfordern. In diesem Sinne werden die Kojen den grundsätzlichen Bedürfnissen der Architektur-Studierenden gerecht.
  • Gleichzeitig erfüllen die Kojen auch andere studienrelevante Zwecke, wie die unmittelbare soziale Vernetzung untereinander und die Möglichkeit des gegenseitigen kulturellen, geistigen und fachlichen Austausches.
  • Die ordentlichen Unterhaltskosten der Kojen werden aus den Mitteln der Universität getragen sowie das Inventar von der Universität zur Verfügung gestellt. Weiters steht es den Inhabern/innen der Kojenplätze frei, selbst zur Verschönerung und besseren Ausstattung der Kojen beizutragen.

2) Die Position des Kojensprechers / der Kojensprecherin – Definition

  • Die Abläufe innerhalb der Kojen werden seit jeher von den Studierenden selbst organisiert und verwaltet. Als Bindeglied zu den universitären Institutionen und Gremien fungiert der/die Kojensprecher/in. Der/die Kojensprecher/in ist die erste Ansprechperson bei Angelegenheiten, die die Koje unmittelbar betreffen, einerseits für die Kojenplatzinhaber und andererseits für außenstehende Dritte. Der/die Kojensprecher/in ist aber nicht als der rechtliche Vertreter einer Koje und ihrer Platzinhaber/innen zu verstehen. In diesem Sinne vertritt er/sie die Koje auch rechtlich nicht nach außen und haftet nicht persönlich.
  • Der/die Kojensprecher/in wird auf 3 Jahre aus den Reihen der Kojenplatzinhaber/innen mit einfacher Mehrheit gewählt. Nach Bestimmung eines/r neuen Kojensprechers/in macht sich dieser gemeinsam mit dem/r weichenden Kojensprecher/in beim Dekanat vorstellig. Mit Abschluss des Studiums verfällt die Position automatisch.

3) konkrete Aufgabenbereiche des Kojensprechers / der Kojensprecherin

a) Vergabe der Kojenplätze:

  • Die räumlichen Ressourcen reichen nicht aus, um jeder/m interessierten Studierenden einen Kojenplatz zu ermöglichen. Deshalb gibt es ein Auswahl- bzw. Vergabeverfahren.
  • Nach persönlicher Anfrage der Studierenden werden diese auf eine Warteliste gesetzt, mit einer Unterscheidung zwischen Master und Bachelorstudium. Die Unterscheidung wird deshalb gemacht, da bei der Besetzung der Plätze das Verhältnis 30% Bachelorstudium / 70% Masterstudium gilt.
  • Die Zuteilung der Plätze erfolgt im genannten Verhältnis nach chronologischer Anordnung auf der Warteliste, sobald ein Platz frei wird. Dabei wird ein Schlüssel-Chip ausgehändigt. Unmittelbar wird auch eine Kaution in der Höhe von € 100 hinterlegt. Die Kautionen verwaltet der/die Kojensprecher/in.
  • Aufgrund von Erfahrungswerten gilt nach Zuschlag zuerst ein Probesemester. In diesem Semester zeigt sich meist, wie der/die neue Platzinhaber/in mit dem Arbeitsklima zurecht kommt.
  • Nach diesem Probesemester wird dann vom/von der Kojensprecher/in entschieden, ob der/die Inhaberin auf dem Platz bleibt.
  • Der gesamte Bestand der Plätze wird durch den/die Kojensprecher/in digital verwaltet mit einem Sitzplan und einer Liste, mit den persönlichen Daten aller Inhaber/innen (Name, Email, Tel.-Nr.).
  • Jede/r Kojenplatzinhaber/in ist verpflichtet, sich nach den üblichen Gepflogenheiten sozialen Umgangs in der Koje zu verhalten. Seine/Ihre Freiheit hört dort auf, wo andere Kojenplatzinhaber/innen unverhältnismäßig gestört werden. Es gilt jedenfalls die Hausordnung der Universität.
  • Bei Beendigung/Abbruch/Unterbrechung des Studiums (Mitteilungspflicht an den/die Kojensprecher/in) muss der Platz unverzüglich, aber jedenfalls bis zum Beginn des darauffolgenden Semesters geräumt werden.

 b) Verwaltung und Verteilung der Schlüssel-Chips

  • Die ausgehändigten Chips müssen monatlich upgedated werden.
  • Der/Die Kojensprecher/in führen eine Liste mit den Namen und Nummern der vergebenen Chips.

c) Beziehungen zum Dekanat

  • Der/Die Kojensprecher/in ist die Ansprechperson für Fragen, Anregungen, Beschwerden, die die Koje betreffen, und gibt diese, sofern notwendig, an das Dekanat weiter.
  • Umgekehrt gibt er/sie die Mitteilungen, Aufforderungen u.a. des Dekanats direkt an die Kojenplatzinhaber/innen weiter.

d) Instandhaltung

  • Der/Die Kojensprecher/in meldet dem Dekanat Schäden bzw. grobe Abnutzungen am Inventar der Koje.

Stand 23.09.2014

Nach oben scrollen