Masterstudium Geographie: Globaler Wandel – regionale Nachhaltigkeit

Curriculum (2026W)

Master of Science

Dauer/ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften

Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7

ISCED-F
0532 Geowissenschaften

Studienkennzahl
UC 066 855

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Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Geographie: Globaler Wandel – regionale Nachhaltigkeit, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für das Masterstudium Geographie: Globaler Wandel – regionale Nachhaltigkeit gilt aktuell das Curriculum 2026W.

Informationen zum Curriculum (2026W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife.

Die Zulassung zum Masterstudium Geographie: Globaler Wandel – regionale Nachhaltigkeit setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich infrage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

ECTS-Anrechnungspunkte (Arbeitsbelastung)
Semester
5
10
15
20
25
30
35

10,0 ECTS-AP: PM 1: Gesellschaft-Technologie-Umwelt-Beziehungen I
10,0 ECTS-AP: PM 2: Geographische Arbeitsmethoden
5,0 ECTS-AP: Spezialisierung I (Wahlmodul 1, 4, 7, 10 oder 13)
5,0 ECTS-AP: Spezialisierung II (Wahlmodul 1, 4, 7, 10 oder 13)

10 ECTS-AP: PM 2: Geographische Arbeitsmethoden
10 ECTS-AP: Spezialisierung I (Wahlmodul 2, 5, 8, 11 oder 14)
10 ECTS-AP: Spezialisierung II (Wahlmodul 2, 5, 8, 11 oder 14)

10,0 ECTS-AP: PM 3: Gesellschaft-Technologie-Umwelt-Beziehungen II: Theorie - Praxis
  5,0 ECTS-AP: Spezialisierung I (Wahlmodul 3, 6, 9, 12 oder 15)
  5,0 ECTS-AP: Spezialisierung I (Wahlmodul 3, 6, 9, 12 oder 15)
10,0 ECTS-AP: Zwei Module aus Interdisziplinäre Kompetenzen I, II, Praxis I , II

  5,0 ECTS-AP: Pflichtmodul zur Vorbereitung der Masterarbeit
22,5 ECTS-AP: Masterarbeit
  2,5 ECTS-AP: Verteidigung  der Masterarbeit

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums können folgende Erweiterungsstudien im Umfang zwischen 32 ECT-AP bis 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:

https://www.uibk.ac.at/de/studien/es-entrepreneurship/

https://www.uibk.ac.at/de/studien/es-informatik/

https://www.uibk.ac.at/de/studien/es-mountain-regions/

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische   Notenskala Definition  %-Satz 
 1 SEHR GUT= 100%
 2  GUT
 3 BEFRIEDIGEND
 4 GENÜGEND
 5 NICHT GENÜGEND

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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