Stellungnahme der Studien- bzw. Fakultätsvertretung
Ihre Einschätzung zur Qualität der Lehre ist ein zentraler Bestandteil der regelmäßigen Evaluierung des wissenschaftlichen Personals.
Wir laden die Studien- bzw. Fakultätsvertretungen ein, freiwillig eine Stellungnahme abzugeben und so Impulse für die Weiterentwicklung der Lehre zu setzen.
Rechtsgrundlage
Gemäß § 14 Abs. 7 UG 2002 und § 4 des Satzungsteils Evaluierung werden wissenschaftliche Mitarbeiter:innen mit unbefristeten oder länger als fünf Jahre befristeten Verträgen regelmäßig evaluiert. Die Evaluierung umfasst Forschung, Lehre sowie Administration/Management/Organisation.
Ihre Stellungnahme
- Wir bitten die Studien- / Fakultätsvertretung um eine kurze Stellungnahme zur Lehre der betroffenen Personen (Format frei wählbar).
- Die Abgabe ist freiwillig; das Verfahren kann auch ohne Ihre Stellungnahme abgeschlossen werden.
- Nach Abschluss des Verfahrens werden alle Stellungnahmen den evaluierten Personen zugänglich gemacht, um konstruktives Feedback zu ermöglichen.
Woran Sie sich orientieren können
Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Stellungnahme nach Möglichkeit auf folgende Aspekte (Auswahl, nicht zwingend vollständig):
- Inhalt, Ablauf und Aufbereitung von Lehrveranstaltungen
- Didaktische Kompetenzen und deren Entwicklung
- Lernergebnisorientierung
- Struktur und Planung des Unterrichts
- Transparente Kommunikation von Prüfungsmodalitäten
- Methodenvielfalt und Einsatz digitaler Lehrformen
- Bereitstellung und Qualität von Lernmaterialien
- Offenheit für Feedback
- Betreuung von Abschlussarbeiten
- Einbindung von Studierenden in Projekte/Forschung
- Erreichbarkeit und Beratung außerhalb der Lehrveranstaltungen (z. B. Buddy-/Mentoring-System, Erasmus-Koordination)
- Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
Zeitraum der Evaluierung
Die Evaluierung der/des Lehrenden bezieht sich in der Regel auf die letzten fünf Studienjahre.
Wer kann die Stellungnahme verfassen?
- Die Stellungnahme kann durch die Studienvertretung/Fakultätsvertretung erstellt werden.
- Sie können zusätzlich Studierende einbeziehen, die Lehrveranstaltungen der betreffenden Personen besucht haben (z. B. über Feedbackgespräche oder eine Umfrage).
- Bitte stimmen Sie sich untereinander ab: Pro evaluierter Person genügt eine Stellungnahme.
Hinweise bei Umfragen
- Nutzen Sie nach Möglichkeit abgesicherte Systeme wie LimeSurvey.
- Löschen Sie die erhobenen Daten nach Abschluss der Auswertung.
- Kommunizieren Sie klar Ziel und Bedeutung der Evaluierung.
- Gehen Sie sorgsam mit der Verbreitung von Informationen über Social Media um.
Für den Fall, dass Sie eine Umfrage für die Erstellung einer Stellungnahme verwenden möchten, haben wir ein „Rohgerüst“ einer Umfrage, die die genannten Punkte umfasst, über LimeSurvey erstellt.
