Personenbezogene Evaluierung
Das wissenschaftliche Personal wird - je nach Anstellungsverhältnis - einer Evaluierung unterzogen.
Evaluierung Senior Lecturer
Besteht die Möglichkeit einer Entfristung einer Senior Lecturer Stelle, ist eine Evaluierung der Leistungen im Rahmen des bestehenden Vertrages vorgesehen. Das dafür entwickelte Verfahren orientiert sich an der personenbezogenen Evaluierung des wissenschaftlichen Personals (siehe UG 2002 §14 Abs7).
Grundlage für die Evaluierung ist die Erstellung eines Selbstberichtes im Umfang von drei bis fünf Seiten plus Anhänge. Begutachtet wird der Bericht von der/dem Dienstvorgesetzten sowie der/dem Studiendekan/in (bei Bedarf in Absprache mit der/dem Studienbeauftragten).
Evaluierung wissenschaftliches Personal
In einem 5-Jahreszyklus werden alle wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen evaluiert, die unbefristete bzw. länger als 5 Jahre befristete Verträge haben (siehe UG 2002 §14 Abs7).
Informationen:
Verfahrensablauf und den Leitfaden zur Erstellung des Selbstberichts