Senatorin und Rechtsanwältin RA DDr. Julia Unterberger im Kreise der interessierten Zuhörerschaft

Schutz der Frau vor geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt

Die italienische Senatorin und Rechtsanwältin RA DDr. Julia Unterberger war als Referentin an der Universität Innsbruck zu Gast. In ihrem Vortrag widmete sie sich dem Schutz der Frau vor geschlechtsspezifischer Gewalt und beleuchtete dabei insbesondere aktuelle Entwicklungen sowie geplante Reformen im italienischen Strafrecht.

Im Rahmen der Vorlesung „Italienisches Strafrecht – Besonderer Teil“ von assoz.-Prof. Dr. Margareth Helfer war die Senatorin und Rechtsanwältin RA DDr. Julia Unterberger als Referentin an der Universität Innsbruck zu Gast. In ihrem Vortrag widmete sie sich dem Schutz der Frau vor geschlechtsspezifischer Gewalt und beleuchtete dabei insbesondere aktuelle Entwicklungen sowie geplante Reformen im italienischen Strafrecht.

Zu Beginn zeichnete Unterberger die historische Entwicklung des strafrechtlichen Schutzes von Frauen in Italien nach. Trotz der Verankerung des Gleichheitsgrundsatzes in der italienischen Verfassung im Jahr 1948 blieb das Strafrecht lange Zeit von patriarchalen Strukturen geprägt. Anhand ausgewählter Beispiele zeigte die Referentin auf, dass wichtige Reformimpulse in der Vergangenheit häufig von der Rechtsprechung ausgingen, während der Gesetzgeber vielfach eine zurückhaltendere und teils konservative Rolle einnahm.

Mit Blick auf die Gegenwart thematisierte Senatorin Unterberger die alarmierende Anzahl an Femiziden in Italien (99 Fälle im Jahr 2025) und ordnete diese im europäischen Vergleich ein. Obwohl Italien statistisch gesehen zu den Ländern im unteren Drittel gehört, dürfe dies nicht zu einer Relativierung des Problems führen. Vielmehr gelte es, die Gesellschaft zu sensibilisieren und kulturell tief verankerte Rollenbilder sowie strukturelle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt kritisch zu hinterfragen.

Dabei komme den Medien eine besondere Verantwortung zu. Eine kontinuierliche öffentliche Thematisierung geschlechtsspezifischer Gewalt sei wesentlich, um das Problem dauerhaft im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern und einen langfristigen kulturellen Wandel hin zu einer offeneren und liberaleren Gesellschaft zu fördern.

Im weiteren Verlauf stellte Unterberger die Einführung des neuen Straftatbestands des Femizids (Art. 577-bis StGB, Gesetz Nr. 181/2025) vor, mit dem Italien im europäischen Kontext eine Vorreiterrolle einnimmt. Zwar werde die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands in der Strafrechtswissenschaft teilweise kritisch diskutiert und mitunter als bloß symbolische Gesetzgebung bewertet. Unterberger betonte jedoch die wichtige kriminalpolitische Signalwirkung der Reform.

Abschließend stellte Gastreferentin Unterberger aktuelle Gesetzesvorhaben vor, darunter die Reform des Art. 609-bis StGB zur Einführung des neuen Tatbestands der sexuellen Gewalt und in dessen Zuge des Prinzips der ausdrücklichen Zustimmung bei sexueller Gewalt als wesentliches Tatbestandsmerkmal (nur „ja“ heißt „ja“). Weitere Themen waren die jüngsten Initiativen zur eigenständigen Strafbarkeit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, zur Bekämpfung von Hassreden gegen Frauen sowie Schutzmaßnahmen gegen digitale Gewalt im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1385.

Im Zuge der abschließenden lebhaften Diskussion wurden schließlich rechtsvergleichende Aspekte zwischen Österreich und Italien beleuchtet, die sowohl erzielte Fortschritte als auch unterschiedliche gesetzgeberische und kriminalpolitische Ansätze beider Länder zum Schutz der Frau vor Gewalt verdeutlichten. Die Diskussion im voll besetzten Hörsaal bildete den Abschluss der Veranstaltung und unterstrich die anhaltend hohe Aktualität sowie die erhebliche kriminalpolitische Relevanz des Themas.

(Margareth Helfer/Lena Untersulzner)

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