Zahlreiche Personen vor einer metallische glitzernden Installtion

Exper­ten­kom­mis­sion prüfte Auto­no­mie der Åland-Inseln

Eine internationale Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Gudmundur Alfredsson aus Island und unter Mitwirkung zahlreicher Völkerrechts- und Minderheitenexperten, darunter Prof. Peter Hilpold von der Universität Innsbruck, hat im April auf den Åland-Inseln zwischen Schweden und dem finnischen Festland die Autonomie dieser Region geprüft und nach Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung gesucht. Dabei wurden umfassende Vergleiche angestellt, darunter auch mit der Südtirol-Autonomie.

Die Autonomie der Åland-Inseln ist über 100 Jahre alt und das einzige verbliebene, insgesamt aber sehr erfolgreiche Relikt des Minderheitenschutzsystems des Völkerbundes, das im Übrigen vollständig untergegangen ist.

Im Parlament in Mariehamn sowie bei einer Rundreise auf den Inseln wurde den Besuchern eine wirtschaftlich florierende Region präsentiert, in der Minderheitenschutz ernst genommen und erfolgreich umgesetzt wird. Die weit überwiegend schwedischsprachige Bevölkerung dieser Inseln wird bereits in der Kindheit in einem einsprachigen Schulmodell auf Schwedisch unterrichtet, während Finnisch Wahlfach ist.

Das „Heimatrecht“ (auf Schwedisch hembygdsrätt), ein besonderer Bürgerstatus, bietet der Minderheit speziellen Schutz. Es wird durch Geburt oder unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei mindestens fünfjähriger Ansässigkeit und guten Schwedischkenntnissen, durch Verleihung erworben. Mit ihm sind Wahl- und Mitbestimmungsrechte verbunden; dazu gehören auch das Recht, Eigentum an Immobilien zu erwerben, sowie das Recht, ein Unternehmen zu betreiben.

Für die Åländer besteht weder Wehrpflicht noch eine sonstige Ersatzpflicht. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist problemlos möglich und weit verbreitet, naturgemäß insbesondere in Bezug auf die schwedische Staatsangehörigkeit. Der Tourismus entwickelt sich zu einem immer wichtigeren Wirtschaftszweig, wobei auf einen behutsamen, verträglichen Ausbau Wert gelegt wird.

Auch auf den Åland-Inseln wird jedoch darüber nachgedacht, wie dieses Minderheitenschutzmodell zeitgemäß gehalten und vor allem an neue Bedürfnisse angepasst werden kann. So wurden ein Ausbau der Kompetenzen und in der Studiengruppe beispielsweise auch der Ausbau der Finanzautonomie diskutiert. Betont wurde, dass die vorbildhafte, bürgernahe Verwaltung der Inseln als Beispiel „guter Verwaltung“ herangezogen werden kann.

Des Weiteren wurde geprüft, inwieweit die internationale Kooperation mit anderen Minderheitenregionen sowie die Präsenz innerhalb der Europäischen Union gestärkt werden könnten. Auch die Bedeutung der universitären Zusammenarbeit, sowohl beim Studium von Minderheiten- und Autonomiefragen als auch bei der Kooperation der Wissenschaftseinrichtungen der jeweiligen Regionen, wurde betont.

Hervorgehoben wurde auch, dass gelungene Minderheiten- und Autonomiemodelle für die jeweiligen Staaten immer mehr zu einem internationalen Ausweis erfolgreicher Menschenrechts- und Verfassungspolitik werden und deshalb auch in diesem Sinne unmittelbaren Nutzen für Mehrheit und Minderheiten schaffen.

Geplant ist, die diesbezüglichen Arbeiten im wechselseitigen Austausch auch mit anderen Regionen fortzuführen. Der Universität Innsbruck kann dabei aufgrund ihrer langjährigen Tradition in diesem Bereich eine wichtige Rolle zukommen.

(Peter Hilpold)

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