Die steuerrechtlichen Sonderregelungen für Grenzgänger gelten für kleinere Gruppen von Arbeitnehmern, die aber – über ganz Europa verstreut – wichtiger Ausdruck europäischer Freizügigkeit sind. Im kleinteiligen Europa trifft eine Vielzahl von Steuerrechtsordnung auf engem Raum aufeinander. Als Folge der weiterhin sehr starken nationalen Souveränität der Mitgliedstaaten sind diese Rechtsordnungen im steuerrechtlichen Bereich – einem Kernbereich nationaler Souveränität - nur schwer auf europäischer Ebene zu harmonisieren und damit entstehen erhebliche faktische Mobilitätshindernisse. Die Grenzgängerregelungen sollen diese Hindernisse wenn nicht völlig beheben, so doch abmildern.
Seit längerer Zeit beschäftigt sich auch die Europäische Union damit, doch kommen hier Kompetenzgrenzen zum Tragen. Dennoch sind Fortschritte zu verzeichnen und weitere Bemühungen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität – eine Herausforderung, die gerade für den Alpenraum einen großen Stellenwert hat – sind im Gange.
Untersucht wurde dementsprechend insbesondere die Situation der Grenzgänger zwischen Österreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein und Deutschland. Ein weiterer Beitrag beschäftigte sich mit Kroatien.
Mehrere Beiträge zeigten auch auf, dass sich für Grenzgänger nicht nur einkommensteuerrechtliche Herausforderungen stellen, sondern auch viele Fragen im sozial- und pensionsversicherungsrechtlichen Bereich.
Die Referate waren von angeregten Diskussionen begleitet, denen die Teilnehmenden im HS und online folgten.
Die Veröffentlichung der Tagungsergebnisse ist geplant. Diese wäre dann der zweite Tagungsband als Ergebnis der Zusammenarbeit der beiden Institute im steuerrechtlichen Bereich, nachdem im Jahr 2024 ein Band zur Besteuerung von Kryptowährungen (Hilpold/Hörtnagl-Seidner, Hrsg., Besteuerung von Kryptowährungen – EU, Österreich, Italien) erschienen ist.
(Verena Hörtnagl-Seidner)
