Fragen des Eigentumsschutzes sind, gerade wenn eine größere Anzahl an Miteigentümer:innen betroffen ist, rechtlich überaus komplex und zugleich von höchster praktischer Relevanz. Entsprechend ist es gelungen, die Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg sowie die Österreichische Notariatskammer als Kooperationspartnerinnen zu gewinnen.
Nach den Grußworten der Veranstalter wurden die Teilnehmer:innen in der gut gefüllten Aula von Martin Schennach (Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte) im Namen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät herzlich willkommen geheißen.
Im Anschluss führten Christoph Kronthaler und Martin Lutschounig mit einem kurzen Problemaufriss das Thema der Tagung ein. Neben rechtshistorischen Aspekten und den „Konfliktlinien“ des Eigentumsschutzes in der Praxis wurde überblicksmäßig der Meinungsstand in Lehre und Rechtsprechung dargestellt.
Stefan Perner (Wirtschaftsuniversität Wien), seit Juni 2025 auch Richter des Verfassungsgerichtshofs, beleuchtete in seinem Vortrag die verschiedenen zum materiellen Bürgerlichen Recht entwickelten Lösungsvarianten zum Eigentumsschutz und sprach sich bei Herausgabe- und Feststellungsklagen für eine „Verwaltungslösung“ mit Mehrheitsbeschlüssen der Miteigentümer:innen aus. Daran anknüpfend erörterte Matthias Neumayr, ehemaliger Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), ausführlich und anschaulich die zivilprozessualen Implikationen, die mit den verschiedenen von Perner vorgestellten Lösungen einhergehen, und versuchte, manche Divergenz in der Judikatur zu erklären.
Die Diskussion zu den Vorträgen von Perner und Neumayr, an der sich zahlreiche Teilnehmer:innen beteiligten, verlief lebhaft und erwartungsgemäß durchaus kontrovers. Es zeigte sich deutlich, wie sehr die Auffassungen beim Eigentumsschutz auseinandergehen und wie groß der rechtsdogmatische und -politische Diskussionsbedarf ist, der auch Anlass für die Organisation der Tagung war.
Nach der Kaffeepause ging zunächst Andreas Vonkilch (Institut für Zivilrecht) auf die Besonderheiten ein, die im Wohnungseigentumsrecht bestehen. Beate Gsell (LMU München) und Stephan Wolf (Universität Bern) stellten anschließend die deutsche sowie die schweizerische Rechtslage vor. Der Rechtsvergleich mit Deutschland und der Schweiz machte deutlich, dass in allen drei „großen“ deutschsprachigen Privatrechtsordnungen beim Eigentumsschutz von Miteigentümer:innen sehr unterschiedliche gesetzliche Vorgaben bestehen.
In der folgenden Diskussion wurden vor allem interessierte Nachfragen zum deutschen und schweizerischen Recht gestellt.
Zum Abschluss der Veranstaltung lieferte Elisabeth Lovrek, ehemalige Präsidentin des OGH, eine beeindruckende Synthese der Tagungsergebnisse und streute gekonnt ihre eigene Auffassung zu manchen Fragen ein, die sich zuvor in den Vorträgen und den Diskussionen als besonders umstritten erwiesen haben.
Wir bedanken uns bei allen Vortragenden, die mit ihrem Engagement maßgeblich zum Erfolg der Tagung beigetragen haben. Ein herzlicher Dank gilt außerdem der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg und ihrem Präsidenten, Oskar Platter, sowie der Österreichischen Notariatskammer und ihrem Präsidenten, Claus Spruzina. Bei Hofrat des OGH Martin Weber, Martin Trenker (Leiter des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren) und Martin Häublein (Institut für Zivilrecht) bedanken wir uns für die Vorsitzführung und Moderation. Nicht zuletzt schulden wir dem Vizerektor für Forschung Gregor Weihs unseren Dank für die Gewährung einer Veranstaltungsförderung.
Christoph Kronthaler & Martin Lutschounig
