Das Universitätsgesetz sieht vor, dass eine Rektorin oder ein Rektor in einem „verkürzten Verfahren“ während der laufenden Funktionsperiode das Interesse bekunden kann, die Funktion für eine zweite Amtsperiode auszuüben. Stimmen Senat und Universitätsrat diesem Ansinnen mehrheitlich zu, wird die Funktion ohne neuerliche Ausschreibung verlängert.
Rektorin Veronika Sexl, hat ihr Interesse an einer Wiederbestellung am 25. April 2025 bekannt gegeben.
Der Senat der Universität Innsbruck hat in seiner Sitzung am 20. November 2025 in geheimer Abstimmung mehrheitlich der Wiederbestellung zugestimmt. Der Universitätsrat hat heute in geheimer Abstimmung einer Wiederbestellung mehrheitlich nicht zugestimmt.
Die Position einer Rektorin oder eines Rektors der Universität für die Periode März 2027 bis Februar 2031 wird daher neu ausgeschrieben werden.
