Der Senat ist – neben Rektorat und Universitätsrat – eines der drei Leitungsorgane der Universität und als einziges direkt demokratisch legitimiert. Seine Zuständigkeiten liegen insbesondere im Studienrecht. Zusätzlich wirkt er maßgeblich am Verfahren zur Wahl der Rektorin/des Rektors und eingeschränkt an der Bestellung der Vizerektor:innen mit. Die Funktionsperiode des Senats beträgt drei Jahre.
Der Senat der Universität Innsbruck besteht aus insgesamt 26 Mitgliedern: 13 Vertreter:innen der Universitätsprofessor:innen, 6 Vertreter:innen aus dem Mittelbau, 6 Vertreter:innen der Studierenden und 1 Vertreter der Allgemeinbediensteten der Universität. Die Mitglieder des neuen Senats sind:
- Andreas Bernkop-Schnürch
- Thomas Fahringer
- Anna Gamper
- Ilse Kranner
- Julia Kunze-Liebhäuser
- Birgit Mertz-Baumgartner
- Walter Obwexer
- Michaela Ralser
- Hans-Peter Schröcker
- Roland Stalder
- Ulrike Tanzer
- Markus Walzl
- Roland Wester
- Robert Eberle
- Andreas Exenberger
- Ulrike Hugl
- Alexandra Koschak
- Dietmar Kratzer
- Monika Niedermayr
- Uwe Steger
- Tobias Gasser
- Julian Herb
- Christopher Kelter
- Tobias Köhle
- Lukas Plattner
- Anna Schramm
