Gruppenbild Referent:innen

v.l.: Christoph Kronthaler (Uni Innsbruck), Martin Weber (HR des Obersten Gerichtshofes), Irene Faber (HRin des Obersten Gerichtshofes), Simon Laimer (Uni Innsbruck) und Martin Spitzer (Wirtschaftsuniversität Wien).

Inns­bru­cker Forum für Bank- und Ver­si­che­rungs­recht 2024

Am 19. April 2024 fand vor ca. 150 Teilnehmer:innen in der Aula der Universität Innsbruck das Innsbrucker Forum für Bank- und Versicherungsrecht 2024 statt. Neben zahlreichen Teilnehmer:innen aus Wissenschaft und Justiz beteiligten sich auch sehr viele Praktiker:innen.

Wie erhofft, entwickelte sich das Innsbrucker Forum schon bei seiner Premiere zu einer Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Neben zahlreichen Teilnehmer:innen von den Universitäten und aus der Justiz beteiligten sich sehr viele Praktiker:innen aus der Bank- und Versicherungswirtschaft, Wirtschaftsberater:innen sowie mit dem Finanzmarktrecht befasste Rechtsanwält:innen.

Nach der Begrüßung durch den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, eröffneten Univ.-Prof. Dr. Simon Laimer, LL.M. und Univ.-Ass. Dr. Simon Laimer und Univ.-Ass. Dr. Christoph Kronthaler, beide vom Institut für Zivilrecht,  die Veranstaltung.

Beim Innsbrucker Forum tragen – in Zukunft jährlich – anerkannte Expert:innen des Bank- und Versicherungsrechts vor. Bei der ersten Auflage des Innsbrucker Forums konnten neben renommierten (inter-)nationalen Professor:innen auch zwei Höchstrichter:innen gewonnen werden. Zunächst hielt Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster von der Freien Universität Berlin einen Vortrag zu den „Auswirkungen der aktuellen AGB-rechtlichen Judikatur des EuGH auf den Versicherungssektor mit vergleichendem Blick auf das Bankrecht“. Im Anschluss erörterte Univ.-Prof.in Dr.in Julia Told von der Universität Innsbruck die „Zulässigkeitsgrenzen der Zinsgestaltung im Kernbankengeschäft“. An beide Vorträge anknüpfend entwickelte sich eine rege Diskussion.

Nach der Mittagspause, die von den Teilnehmer:innen zum Austausch genutzt wurde, stellten HRin des OGH Dr.in Irene Faber und HR des OGH Dr. Martin Weber die für die Praxis bedeutsamsten bank- und versicherungsrechtlichen Entscheidungen des Jahres 2023 vor. Die Gelegenheit, mit Höchstrichter:innen in eine fachliche Diskussion zu treten, wurde von den Teilnehmer:innen gerne genutzt. Da nach dem Forum, bekanntlich vor dem Forum ist, wurde zum Abschluss bereits der Termin für das kommende Jahr bekanntgegeben: Am 25. April 2025 werden Univ.-Prof. Dr. Christian Holzner (JKU Linz), Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M. (Universität Innsbruck), Prof.in Dr.in Dörte Poelzig (Universität Hamburg) zu derzeit im Fokus stehenden Fragen des Kreditsicherungsrechts, den höchst praxisrelevanten „Guidelines“ der europäischen Aufsichtsbehörden und zu aktuellen Herausforderungen im Kapitalmarktrecht vortragen. Die Höchstrichter:innen, HRin des OGH Dr.in Irene Faber und HR des OGH Dr. Martin Weber, bleiben dem Innsbrucker Forum als „Fixpunkte“ erhalten und finden in Zukunft erfreulicherweise mit HRin des VwGH Dr.in Isabel Funk-Leisch Verstärkung. Damit rückt auch die verwaltungsgerichtliche Judikatur zum Aufsichtsrecht stärker in den Fokus.

 

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