Das Gericht für Treuhandschaften und treuhänderische Beziehungen in San Marino wurde 2012 eingerichtet. Es ist für alle Fälle und Streitigkeiten zuständig, die Rechtsverhältnisse betreffen, die sich aus einer Anvertrauung oder einem Vertrauen ableiten, wie z.B. Treuhand, Treuhandvertrag, Fideicommissum, Institute des treuhänderischen Erbes und ähnliche Institute, die durch welche Rechtsordnung auch immer geregelt sind. „Die Ernennung zum Richter bei diesem Trust-Gerichtshof stellt in meiner wissenschaftlichen Karriere einen Höhepunkt dar“, freut sich Francesco A. Schurr. Seit seiner Dissertation hat er sich wissenschaftlich intensiv mit dem aus dem „Common-Law-Rechtskreis“ stammenden Trust und dessen Anwendungsmöglichkeit im „Civil-Law“-Rechtskreis auseinandergesetzt. Gerade für die damit verbundenen Rechtsfragen ist der Gerichtshof für Treuhandschaften und treuhänderische Beziehungen von San Marino eine weltweit einzigartige Institution. Zahlreiche wissenschaftliche Publikationen sind aus der Aktivität dieses Gerichtshofs hervorgegangen.
Gemeinsam mit dem ebenfalls zum Richter bestellten Schweizer Filippo Noseda leistete Francesco Schurr seinen aufgrund der Corona-Massnahmen in einer virtuellen Zeremonie. Mit der Vereidigung traten Prof. Noseda und Prof. Schurr ihr Amt als Richter des Treuhandgerichts offiziell an, die Amtszeit beträgt fünf Jahre.