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v.l.: Prof. Peter Bußjäger, Direktor des Instituts für Föderalismus, die Salzburger Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf als Gastgeberin, Landtagspräsident Herwig van Staa, die PreisträgerInnen Alice Valdesalici und Christoph Schramek und der Südtiroler Landtagspräsident Thomas Widmann

Föderalismus-Preis verliehen

Christoph Schramek von der Universität Innsbruck und Alice Valdesalici von der EURAC in Bozen wurden mit dem diesjährigen Föderalismus-Preis ausgezeichnet. Die Verleihung durch das Institut für Föderalismus fand bereits im Juni im Rahmen der Konferenz der Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten in Salzburg statt.

Christoph Schramek hat in Innsbruck Rechtswissenschaften studiert und wurde für seine Dissertation zur Gerichtsbarkeit im Bundesstaat und den Auswirkungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 auf die Länder ausgezeichnet. Schramek war zunächst als Projektmitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht beschäftigt und von 2014 bis April 2016 als Universitätsassistent dort tätig. Derzeit absolviert er die Gerichtspraxis. Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 erhielten die österreichischen Länder erstmals Anteil an der Gerichtsbarkeit, die bis dahin ausschließlich dem Bund vorbehalten war. Die sehr umfangreiche Literatur behandelt diese Frage allerdings lediglich am Rande. Bemerkenswert ist überdies, dass auch die internationale Föderalismusforschung bislang der Frage, inwiefern eine eigenständige Gerichtsbarkeit der Gliedeinheiten eines Bundesstaates zu dessen essentialia zählen, weder aus rechtsvergleichender noch aus bundesstaatstheoretischer Sicht besondere Aufmerksamkeit geschenkt hat. Insofern betritt Christoph Schramek mit seinen beiden Forschungsfragen – nach der bundesstaatstheoretischen Bedeutung der Gerichtsbarkeit im Bundesstaat sowie nach den konkreten Auswirkungen der Novelle auf die Länder – Neuland, dessen Erschließung die besondere Innovativität und Originalität dieser Arbeit ausmacht. Ihm kommt das Verdienst zu, die föderalistischen Aspekte der Verbindung von Bundesstaat und Gerichtsbarkeit differenziert zu untersuchen und ausgewogen zu werten. Er geht dabei nicht nur auf die Frage der Bestellung und demokratischen Legitimation der Richter, sondern auch auf die möglichen Vorteile einer eigenständigen Gerichtsbarkeit der Gliedeinheiten (Autonomie, gegliederte Demokratie und Machtteilung, Bürgernähe und Effizienz) ein.

Die zweite Preisträgerin, Alice Valdesalici, hat in Verona Rechtswissenschaften studiert und dort in Verfassungsrecht promoviert. Sie arbeitet seit 2009 als Forschungsbeauftragte am Institut für Föderalismus- und Regionalismusforschung der EURAC in Bozen. Ihre ausgezeichnete Studie „Financial constitutions and responsibility at the margin: from legal framework to practice“ beschäftigt sich mit einem hochaktuellen und gerade in Österreich immer wieder diskutierten Thema, nämlich der Frage der Verantwortlichkeit der Länder für ihre Einnahmen und Ausgaben in rechtsvergleichender Perspektive.

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